Krankenversicherung nach Heirat

Wie sieht das eigentlich aus,daß nach der Heirat,derjenige,der weniger verdient,„automatisch“ bei dem Höherverdienenden mit krankenversichert ist?Also im konkreten Fall,verdient sie 2600 € brutto,er ist selbständig,aber sehr geringverdienend und z.Zt.auch ohne Krankenversicherung.Wie sähe das nach der Heirat aus?Und,muß man da irgendwo was beantragen?Dann käme ja auch noch die Klärung der Steuerklassen,was ist da am günstigsten in so einem Fall?

Kommt darauf an

Wie sieht das eigentlich aus,daß nach der Heirat,derjenige,der
weniger verdient,„automatisch“ bei dem Höherverdienenden mit
krankenversichert ist?

Das wäre die Familienmitversicherung, hat es aber nur bei den Gesetzlichen/Ersatzkassen.

NUR wenn gesetztliAlso im konkreten Fall,verdient sie 2600

€ brutto,er ist selbständig,aber sehr geringverdienend
und z.Zt.auch ohne Krankenversicherung.

Wie sähe das nach der Heirat aus?

Genauso, da es wohl als nicht-Sozialversicherungspflichtig eingestuft wurde.

Und,muß man da irgendwo was beantragen?

Ich gehe davon aus. Sonst bleibt erst mal alles beim Alten. Also mal zur KK dackeln und beraten lassen.

Dann käme ja auch noch die Klärung der Steuerklassen,was ist da am günstigsten in so einem Fall?

Unterm Strich, sprich nach Einkommensteuerausgleich mit dem Finanzamt (also rein kaufmännisch gesehen) ist das bei Zusammenveranlagung vollkommen wurscht wer welche Steuerklasse hat. Das entscheident nur wieviel Einkommensteuer im Monat gezahlt wird. Üblicherweise nimmt der Geringverdiener die „schlechtere“ und der Höherverdienende die „bessere“ Steuerklasse.

Gruß

Stefan

Wie sieht das eigentlich aus,daß nach der Heirat,derjenige,der
weniger verdient,„automatisch“ bei dem Höherverdienenden mit
krankenversichert ist?

Nein!

Also im konkreten Fall,verdient sie 2600
€ brutto,er ist selbständig,aber sehr geringverdienend
und z.Zt.auch ohne Krankenversicherung.

Ist die Selbstständigkjeit hauptberuflich? Das hat nichts mit dem Einkommen zu tun! Wenn ja, dann nein, wenn nein, dann ja, wenn das Einkommen unter den Grenzen für Familienversicherung gem. § 10 SGB V!

Wie sähe das nach der
Heirat aus?Und,muß man da irgendwo was beantragen?

Ja, Familienversicherung muss beantragt werden, dann wird geprüft und entschieden!

Dann käme ja
auch noch die Klärung der Steuerklassen,was ist da am
günstigsten in so einem Fall?

Hier wäre III/V zu empfehlen, solange das Einkommen des Mannes deutlich niedriger ist! Das ändert aber nichts an der Steuerlast, sondern senkt zurzeit nur die Steuerabgaben vom Lohn bei Dir.
Erhöht also Dein netto. Du wählst III. Achtung - das kann zu Nachzahlungen führen!!!