Krankenversicherung während Arbeitssuche

Hallo,

A und B heiraten im August dieses Jahres. A ist Polizeibeamter und verdient dann ca. 2000,- € netto. Dementsprechend ist er privat krankenversichert. Seine zukünft. Frau B hat studiert und möchte sich nach dem Studium zunächst selbstständig machen und/oder auf Honorarbasis arbeiten. Vor der Heirat ist sie bei ihren Eltern gesetzlich krankenversichert. Nun möchte B sich nicht privat krankenversichern lassen. Welche Möglichkeiten hat B NACH der Heirat, sich krankenzuversichern, WENN sie arbeitssuchend ist/selbstständig ist/nur auf Honorarbasis arbeitet? Kann sie weiterhin bei Ihren Eltern gesetzlich versichert bleiben? Wer zahlt dann für die gesetzl. Krankenversicherung?

MfG

Hallo,
wenn B unter 23 Jahre alt ist ginge eine Familienversicherung dem Grunde nach schon, aber auch nur dem Grunde nach - es kommt auf ihr Einkommen an und ob Sie von den Eltern noch überwiegend unterhalten wird. So wie das hier geschildert wurde ist das eher nicht der Fall.
Demnach wird Sie nach der Hälfte der eigenen Einnahmen und der Hälfte des Einkommens des Ehemannes sich freiwillig versichern müssen - es sei denn die Krankenkasse unterstellt hauptberufliche Selbständigkeit - da wird der Beitragsberechnung ein anderer Faktor zugrunde gelegt - im Endergebnis
dürfte das aber auf das Gleiche (Beitragshöhe) hinauslaufen.
Gruß
Czauderna

ihren Eltern gesetzlich krankenversichert. Nun möchte B sich
nicht privat krankenversichern lassen.

Warum nicht ? Durch den Beihilfeanspruch muß sie nur die Restkosten versichern.

arbeitet? Kann sie weiterhin bei Ihren Eltern gesetzlich
versichert bleiben?

Nein.

Wer zahlt dann für die gesetzl. Krankenversicherung?

Sie selber, wer sonst ?