Hi Mathias,
Ist für die Maklerges. ne tolle Sache, können sich dann alle
bereits bestehenden Verträge welche wegen einer längeren
Laufzeit noch nicht gekündigt werden können überschreiben
lassen. Fazit: Provision
Also aus Sicht der Maklerhaftung ist es sogar zwingend, dass die Verträge alle bei einem Makler im Idealfall sein sollten, damit sich eben Deckungsumfänge nicht überschneiden.
Zum anderen bekommt ein Makler bei mehrjährigen Verträgen maximal ein Betreuungsentgelt. Dies ist in aller Regel aber mit Versicherern als Makler nicht vereinbart, da ein Makler in aller Regel nur 1-Jahres-Verträge abschließt um so flexibler am Markt reagieren zu können und dennoch die gleichen Kostenvorteile in aller Regel haben wird.
Provision (übrigens beim Makler Courtage genannt -> wichtiger Unterschied) wird nebenbei nur zu Beginn einer Vertragsbeziehung gezahlt. Also der echte Mehrwert besteht da nicht zwingend.
Wo ist jetzt für mich der Mehrwert bei so einem Vertrag?
Nirgendwo!!!
Streng genommen braucht der Makler eine Bevollmächtigung, eine Legitimation gegenüber dem Versicherer. Damit weist der Makler sich dem Versicherer gegenüber als Vertragsbevollmächtigter aus. Dies zu Beginn der Vertragsbeziehung und um nicht jedes Mal eine Unterschrift unter einen Vertrag einzufordern dient dies der Vereinfachung des Tätigseins des Maklers. Ohne diese Legitimation braucht der Versicherer Aussagen des Maklers nicht als vollwertig zu interpretieren. Der Kunde wiederum wird so z.B. (bei ausreichender Rechtssicherheit für den Makler) mit Deckungsnoten im vereinfachten Antragsverkehr beschäftigt. In aller Regel bedeutet das lediglich eine Unterschrift oder eine „ja-e-Mail“.
Wir haben ca. 120 Vers. Ges. im Portfolio, bekommen von jeder
Ges. die gleiche Prov. (Vertragsabhängig) doch die meisten
Makler Ges. lassen sich zu Anfang Ihrer „Karriere“ von allen
Ges. Angebote machen was es denn für eine Prov. bei
Vermarktung gibt und holen sich dann nur die 5-10 Ges. ins
Haus welche die meiste Prov. zahlen!!! Es sind nicht alle so aber 90%
leider schon.
Im VDVM ist sowas z.B. nicht zulässig. Auch in den anderen Maklerverbänden. Dies widerspräche grundsätzlich der Handelsmakelei nach HGB.
Beispiel: Deutsche Vermögensberatung, angeblich ja soooo
unabhängig, warum dann 90% nur Aachener&Münchner Verträge?
Tja… und deswegen schimpfen sie sich auch nicht Makler sondern lediglich Mehrfachagent. Ist eben schon ein bedeutender Unterschied.
Wichtig auch für dich, schliesse nur Jahresverträge ab da sich
die Ges. gegenseitig mit Preisnachlässen aussiessen.
In gewissen Sparten und in gewissen Größenordnungen können auch Mehrjährigkeitsverträge sinnvoll sein. Dies wiederum zu bewerten ist einzelfallabhängig und sollte in Absprache mit dem Kunden durch den Makler passieren. Pauschalurteile sind eher nicht angebracht.
Was hast du für einen Nachteil wenn sich 3 Monate vor Ablauf
des Jahresvertrages dein Makler mit dir in Verbindung setzt um
dir mitzuteilen das eine deiner Vers. zum gleichen
Vertragsbindungswerk von einer anderen Ges. günstiger
Angeboten wird?
Kein Nachteil. Tendenzen lassen sich jedoch auch frühzeitig erkennen.
Dein Makler setzt die Kündigung sowie einen neuen Vertrag
auf,er kommt bei dir vorbei, du leistest 2 Unterschriften und
wieder hast du auch im neuen Jahr sie günstigsten Ges.
(vorrausgesetzt die Ges. hat wirklich ALLE im Portfolio)!
Nunja… Auch ein Makler muss nicht zwingend ALLE Gesellschaften im Portfolio haben. In gewissen Bereichen bieten z.B. gar nicht alle Gesellschaften ihre Leistungen an, da sie Leistungsausschlüsse für sogenannte exponierte Risiken haben. Er muss auch nicht alle Gesellschaften dem Kunden offerieren: Hintergrund ist, dass sich in aller Regel Gesellschaften kundenfreundlicher verhalten wie andere. Das gehört auch zum Best Advice.
DAFÜR BRAUCHST DU ABER KEINEN MAKLERVERTRAG MIT IHM
ABZUSCHLIESSEN!!!
Doch. Siehe vorgenannte Gründe. Ein Versicherer akzeptiert nunmal Deckungsnoten nur, wenn es zwischen dem Versicherer und dem Makler eine Courtagevereinbarung gibt und diese regelt z.B. auch Rechten und Pflichten des Versicherungsmaklers. Diese wiederum müssen auch gegenüber dem Kunden klar kommuniziert werden. Wie Ralf richtig festgehalten hat, regelt das Vorhalten einer solchen Vereinbarung zwischenzeitlich auch EU-Rechtssprechung. Lediglich über die klare Ausgestaltung herrscht in Deutschland noch Dissenz.
Ich kann auf so einen Vertrag verzichten (oder?)
JA, NATÜRLICH!
Unqualifizierte Aussage. Für diesen Fall hat der Vermittler nämlich auch keinen Anspruch auf Vergütung. Schon alleine deswegen ist es aus Sicht des Vermittlers zwingend gegeben, sich diesen Vertrag gegenzeichnen zu lassen. Anderenfalls kann der Versicherungsnehmer auch keine Rechte aus der Handlung des Maklers herleiten (z.B. Falschberatung) ohne Vorhalten eines solches Vertrages. Streng genommen gibt es ja keinen Geschäftsbesorgungsvertrag und somit kann der Makler mit Irrtumserklärung immer „frei“ kommen.
Darf ich mit
so einem Vertrag noch selber Versicherungen abschließen?
AUF JEDEN FALL, SOLLTEST DU AUCH DEINE RECHTSCHUTZVERSICHERUNG NICHT
ÜBER DEINEN MAKLER ABSCHLIESSEN!!!
Warum das denn nicht? Die Auskunft würde mich ja nun brennend interessieren. Nur so als Anmerkung: Falls der Makler nicht spurt kann man immer noch direkt bei der Gesellschaft seine Ansprüche geltend machen. Und da ein sehr guter Makler ereignisorientierte Versicherungen im Bereich des Rechtsschutzes vermittelt, ist die vorhergehende Aufnahme der Geschäftstätigkeit vor Vertragsabschluss für die Leistung ohne Belang.
Die MAklerbetreuer der einzelnen Ges. sitzen jede Woche in des
maklers Büros, es ist meistens schon ein freundschaftliches
miteinander.
Also ich habe max. 12 Gesellschaften im Jahr bei mir im Büro sitzen. Davon sehe ich die Betreuer max. 2 mal im Jahr. Klar gibt es mitunter freundschaftliche Kontakte zum Maklerbetreuer. Dies bedeutet aber auch, dass im Zweifel schwierige Fälle einfacher durchzuboxen sind. Außerdem ergeben sich durch häufige Ausschreibungen von Risiken zwingend viele Kontaktschnittstellen. Aber wenn der Maklerbetreuer nicht spurt, was der Kunde (der Kunde des Maklers) will, dann muss man grundsätzliche Überlegungen anstellen.
Was denkst du nun was wäre wenn du nun mit deiner Maklerges.
ein PRoblem hast was bis vorm Kadie landet, der Maklerbetreuer
deiner Rechtschutz. sitzt bei deinem Makler …den Rest
kannst du dir denken bez. annahme des Rechtbeistandes und
dessen Kostenerstattung
Warum sollte der Maklerbetreuer dem Makler einen negativen Leistungsgefallen tun, wenn er Gefahr läuft, dass dies auffliegt? Und glaube mir, solche Maklerbetreuer mag es geben, aber nicht lange.
Zum Abschluss gebe ich dir noch den wichtigsten Rat, wenn du
schon so offen gegenüber Vers. Maklern bist (was ich sehr
Zeitgemäß finde) wir uns aber auch nichts vormachen brauchen
bez. einer Menge schwarzer Schafe (wie es sie in jeder Branche
gibt wo viel Geld verdient werden kann)die in diesem Bereich
Ihre Dienste anbieten, gibt es aber auch seriöse am Markt die
seit vielen Jahren Ihre Dienste anbieten.
Nunja… und seriöse sind mehr als 10%. Definitiv.
Lasse dir (es kostet dir ja nichts) min. von 7-10 Ges. Vers.
Vergleichsanalysen machen und du wirst staunen wie unabhängig
und am günstigsten Ihre Beiträge angeblich sind.
Vertrauen ist der Anfang einer guten Beziehung.
ACHTUNG: Verlange von deinem Berater einen Nachweis inform
eines Ausweises welchen er anbei haben MUSS, mit welchem er
dir seine Ausbildung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen,
Finanzfachwirt oder Versicherungsfachwirt nachweisen kann!
Kann Er/Sie jenes nicht, darf Er/Sie NICHT in jener Branche
beratend tätig sein!!!
Schmarrn. Was ist denn z.B. mit den Versicherungskaufmännern und -frauen? Dürfen die nix machen? Im Gegenteil: Diese Personen sind meiner Meinung nach wesentlich fachlich gebildeter, wie Quereinsteiger namens „Fachmann oder Fachberater“. Die Fachwirte wiederum sind eine Weiterbildung auf eine bestehende Ausbildung. Dies muss nicht zwingend Versicherungskaufmann sein. Zudem ist dieses Zusatzstudium ein BWL-technisches Studium. Fachlich wird hier mehr in die Versicherungstechnik eingegangen.
Und auch ohne diesem Ausweis darf eine Beratung vorgenommen werden. Allerdings muss die Eignung (vielfältiger Natur) auf Bedarf nachgewiesen werden können. Nicht jedoch an Ort und Stelle. In meinen 10 Jahren Außendiensttätigkeit bin ich bisher noch von keinem Kunden danach befragt worden. Möglicherweise weil fachliche Qualität auch so erkennbar ist?
KEINEN MAKLERVERTRAG - KEINE MEHRJAHRESVERTRÄGE - MIN. 7-10
UNABHÄNGIGE VERGLEICHSANALYSEN!
Nunja… Beschäftigungstherapie und so weiter… weitere Ausführungen erspare ich mir.
Es hört sich viel an doch, es sind jährliche Einsparungen bis
zu ein paar Hundert Euro mit gleichen Leistungen drinn.
Wie Lange mustt du für z.b. 100,00€ arbeiten und wie lange
hast du dafür mit deinem Makler zusammen gesessen wobei ER nur
die Arbeit hatte?
Die Zahl der Tage lässt sich mit 1-2 Fingern bemessen. Der finanzielle Aspekt ist sicher nicht zu verachten, aber ein Makler hat auf mehr zu achten. Gleiche Prämie und mehr Leistung wäre schon eine Verbesserung für den Kunden. Einsparungen im dreistelligen Bereich sind in der Regel nur bei Kunden mit derzeit eh schon hohen Prämien möglich und zielen in erster Linie auf Einsparungen bei Personenversicherungen ab. Diese jedoch grundlos zu verändern halte ich nicht für redlich.
Den zweiten Punkt der mich hier stört: Ein Makler hat ein Recht auf Entlohnung. Wenn ich mit seiner Tätigkeit zufrieden bin, beauftrage ich ihn. Ein Maklervertrag hat eine Wirkungszeit wie bei meinem Steuerberater. Will ich ab morgen nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten, suche ich einen neuen. Die Courtage-Ansprüche mögen dem Makler zustehen. Dies hat jedoch primär nur bis zur nächsten Hauptfälligkeit eine Bedeutung.
Gehörst du gar zu jenen die schon mal für 3% Lohnerhöhung
gestreikt haben, lass dir vorrechnen wieviel „Lohnerhöhung“ du
durch den Richtigen Makler evtl. bekommen kannst?!
Dieser Maklermehrwert spiegelt sich aber in der effekiven Leistung, nicht in der nominalen Leistung wieder. Prämie runterhauen kann ich dir um 50% ohne mit der Wimper zu zucken. Es kommt auf die Deckungsqualität an.
Halt uns mal auf dem laufenden, mich würde interessieren wie
denn die Ultimatieve Altersvorsorge aussieht oder ob einer dir
gar noch eine Steuersparimmo. andrehen möchte
Nunja… dazu sag ich auch nix mehr.
Gruß
Marco