Maklervertrag

Hi,

ich habe mich im Rahmen der Überarbeitung meines Versicherungsumfangs mit einer Maklerin unterhalten.

Nun bin ich normaler Privatmann und konnte bisher das Vertragswerk bei Gelegenheit selber unterschreiben. So viel war das nicht.

Jetzt hat mir die Dame einen Vertrag geschickt, nachdem die Agentur für mich alle Verträge mit Vollmacht abschließen kann,

"Die Firma xxxxx GmbH wird hiermit bevollmächtigt, meine/ unsere Versicherungsverträge zu schließen, Kündigungen auszusprechen und sämtliche Versicherungsangelegenheiten abzuwickeln. "

verweist aber parallel dazu auf einen Passus :

„Wir dürfen nur dann einen Versicherungsvertrag kündigen oder neu abschließen, wenn dieses von Ihnen ausdrücklich gewünscht wird und wir damit beauftragt sind. Wenn Sie mit unserem Tun nicht einverstanden sind, müßten wir Ihnen den von Ihnen erteilten Auftrag nachweisen. Wenn uns dies nicht gelingt, hätten wir als Vertreter ohne Vertretungsvollmacht gehandelt. Die von uns getroffene Maßnahme wäre für Sie nicht bindend, weder uns noch der Versicherungsgesellschaft gegenüber.“

Wo ist jetzt für mich der Mehrwert bei so einem Vertrag? Alle Jubelmonate/Jahre mal einen Vertrag unterschreiben scheint mir nicht so das Einsparungspotential, wenn sie das für mich macht.

Ich kann auf so einen Vertrag verzichten (oder?) Darf ich mit so einem Vertrag noch selber Versicherungen abschließen?

Gruß

Matthias

Hi,

ich habe mich im Rahmen der Überarbeitung meines
Versicherungsumfangs mit einer Maklerin unterhalten.
Absolutes vertrauen muss vorrangig sein!
Nun bin ich normaler Privatmann und konnte bisher das
Vertragswerk bei Gelegenheit selber unterschreiben. So viel
war das nicht.

Jetzt hat mir die Dame einen Vertrag geschickt, nachdem die
Agentur für mich alle Verträge mit Vollmacht abschließen kann,

Ist für die Maklerges. ne tolle Sache, können sich dann alle bereits bestehenden Verträge welche wegen einer längeren Laufzeit noch nicht gekündigt werden können überschreiben lassen.
Fazit: Provision

"Die Firma xxxxx GmbH wird hiermit bevollmächtigt, meine/
unsere Versicherungsverträge zu schließen, Kündigungen
auszusprechen und sämtliche Versicherungsangelegenheiten
abzuwickeln. "

verweist aber parallel dazu auf einen Passus :

„Wir dürfen nur dann einen Versicherungsvertrag kündigen oder
neu abschließen, wenn dieses von Ihnen ausdrücklich gewünscht
wird und wir damit beauftragt sind. Wenn Sie mit unserem Tun
nicht einverstanden sind, müßten wir Ihnen den von Ihnen
erteilten Auftrag nachweisen. Wenn uns dies nicht gelingt,
hätten wir als Vertreter ohne Vertretungsvollmacht gehandelt.
Die von uns getroffene Maßnahme wäre für Sie nicht bindend,
weder uns noch der Versicherungsgesellschaft gegenüber.“

Wo ist jetzt für mich der Mehrwert bei so einem Vertrag?

Nirgendwo!!!
Alle

Jubelmonate/Jahre mal einen Vertrag unterschreiben scheint mir
nicht so das Einsparungspotential, wenn sie das für mich
macht. Das siehst du falsch!

Ganz wichtig ist es, daes momentan zieg sogenannte angeblich unabhängige Makler gibt, abzuchecken aus wieviel Vers. Ges. die Ges. frei wählen kann.
Wir haben ca. 120 Vers. Ges. im Portfolio, bekommen von jeder Ges. die gleiche Prov. (Vertragsabhängig) doch die meisten Makler Ges. lassen sich zu Anfang Ihrer „Karriere“ von allen Ges. Angebote machen was es denn für eine Prov. bei Vermarktung gibt und holen sich dann nur die 5-10 Ges. ins Haus welche die meiste Prov. zahlen!!!
Es sind nicht alle so aber 90% leider schon.
Beispiel: Deutsche Vermögensberatung, angeblich ja soooo unabhängig, warum dann 90% nur Aachener&Münchner Verträge?
Wichtig auch für dich, schliesse nur Jahresverträge ab da sich die Ges. gegenseitig mit Preisnachlässen aussiessen.
Was hast du für einen Nachteil wenn sich 3 Monate vor Ablauf des Jahresvertrages dein Makler mit dir in Verbindung setzt um dir mitzuteilen das eine deiner Vers. zum gleichen Vertragsbindungswerk von einer anderen Ges. günstiger Angeboten wird?
Dein Makler setzt die Kündigung sowie einen neuen Vertrag auf,er kommt bei dir vorbei, du leistest 2 Unterschriften und wieder hast du auch im neuen Jahr sie günstigsten Ges. (vorrausgesetzt die Ges. hat wirklich ALLE im Portfolio)!
DAFÜR BRAUCHST DU ABER KEINEN MAKLERVERTRAG MIT IHM ABZUSCHLIESSEN!!!

Ich kann auf so einen Vertrag verzichten (oder?) JA, NATÜRLICH! Darf ich mit
so einem Vertrag noch selber Versicherungen abschließen?AUF JEDEN FALL, SOLLTEST DU AUCH DEINE RECHTSCHUTZVERSICHERUNG NICHT ÜBER DEINEN MAKLER ABSCHLIESSEN!!!

Die MAklerbetreuer der einzelnen Ges. sitzen jede Woche in des maklers Büros, es ist meistens schon ein freundschaftliches miteinander.
Was denkst du nun was wäre wenn du nun mit deiner Maklerges. ein PRoblem hast was bis vorm Kadie landet, der Maklerbetreuer deiner Rechtschutz. sitzt bei deinem Makler …den Rest kannst du dir denken bez. annahme des Rechtbeistandes und dessen Kostenerstattung :wink:

Zum Abschluss gebe ich dir noch den wichtigsten Rat, wenn du schon so offen gegenüber Vers. Maklern bist (was ich sehr Zeitgemäß finde) wir uns aber auch nichts vormachen brauchen bez. einer Menge schwarzer Schafe (wie es sie in jeder Branche gibt wo viel Geld verdient werden kann)die in diesem Bereich Ihre Dienste anbieten, gibt es aber auch seriöse am Markt die seit vielen Jahren Ihre Dienste anbieten.
Lasse dir (es kostet dir ja nichts) min. von 7-10 Ges. Vers. Vergleichsanalysen machen und du wirst staunen wie unabhängig und am günstigsten Ihre Beiträge angeblich sind.

ACHTUNG: Verlange von deinem Berater einen Nachweis inform eines Ausweises welchen er anbei haben MUSS, mit welchem er dir seine Ausbildung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen, Finanzfachwirt oder Versicherungsfachwirt nachweisen kann!
Kann Er/Sie jenes nicht, darf Er/Sie NICHT in jener Branche beratend tätig sein!!!

KEINEN MAKLERVERTRAG - KEINE MEHRJAHRESVERTRÄGE - MIN. 7-10 UNABHÄNGIGE VERGLEICHSANALYSEN!
Es hört sich viel an doch, es sind jährliche Einsparungen bis zu ein paar Hundert Euro mit gleichen Leistungen drinn.
Wie Lange mustt du für z.b. 100,00€ arbeiten und wie lange hast du dafür mit deinem Makler zusammen gesessen wobei ER nur die Arbeit hatte?

Gehörst du gar zu jenen die schon mal für 3% Lohnerhöhung gestreikt haben, lass dir vorrechnen wieviel „Lohnerhöhung“ du durch den Richtigen Makler evtl. bekommen kannst?!

Halt uns mal auf dem laufenden, mich würde interessieren wie denn die Ultimatieve Altersvorsorge aussieht oder ob einer dir gar noch eine Steuersparimmo. andrehen möchte :wink:

Gruß

Matthias / DITO

Sorry Mathias,

an deiner Antwort kann man erkennen, dass du offenbar keine Ahnung davon hast, was es bedeutet ein richtiger Makler zu sein. Das verwundert mich, weil du in deiner Vika davon schreibst, dass du 8 Jahre bei einem Maklerunternehmen gearbeitet hast. Bei welchem Unternehmen hast du denn gearbeitet?

Ich habe gerade leider keine Zeit deine Antworten auseinander zu pflücken. Aber gerne später.

Viele Grüße

Ralf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry Mathias,

an deiner Antwort kann man erkennen, dass du offenbar keine
Ahnung davon hast, was es bedeutet ein richtiger Makler zu
sein. Das verwundert mich, weil du in deiner Vika davon
schreibst, dass du 8 Jahre bei einem Maklerunternehmen
gearbeitet hast. Bei welchem Unternehmen hast du denn
gearbeitet?

Ich habe gerade leider keine Zeit deine Antworten auseinander
zu pflücken. Aber gerne später.

Viele Grüße

Ralf

ja ne, hast recht.

ich überrasche mich auch immer wieder mit der tatsache wie unwissend ich eigendlich bin und zu unrecht bei einem renomierten, großen unternehmen als vertriebsdireks arbeiten, und dazu noch geld verlangen konnte?!
zum glück habe ich jenes unternehmen aus privaten gründen verlassen und jene mussten mich nicht mehr für solch inkompetenter fachwissensverbreitung bezahlen oder gar der nachfolge lehren lassen

gut das es immer wieder leute gibt welche einen auf den rechten pfad der realität holen

passt schon :wink:

gruß dem des maklerstatus würdigsten

mathias (in tiefer schmäh und erfurcht)

Hi,

ich habe mich im Rahmen der Überarbeitung meines
Versicherungsumfangs mit einer Maklerin unterhalten.
Absolutes vertrauen muss vorrangig sein!
Nun bin ich normaler Privatmann und konnte bisher das
Vertragswerk bei Gelegenheit selber unterschreiben. So viel
war das nicht.

Jetzt hat mir die Dame einen Vertrag geschickt, nachdem die
Agentur für mich alle Verträge mit Vollmacht abschließen kann,

Ist für die Maklerges. ne tolle Sache, können sich dann alle
bereits bestehenden Verträge welche wegen einer längeren
Laufzeit noch nicht gekündigt werden können überschreiben
lassen.
Fazit: Provision

"Die Firma xxxxx GmbH wird hiermit bevollmächtigt, meine/
unsere Versicherungsverträge zu schließen, Kündigungen
auszusprechen und sämtliche Versicherungsangelegenheiten
abzuwickeln. "

verweist aber parallel dazu auf einen Passus :

„Wir dürfen nur dann einen Versicherungsvertrag kündigen oder
neu abschließen, wenn dieses von Ihnen ausdrücklich gewünscht
wird und wir damit beauftragt sind. Wenn Sie mit unserem Tun
nicht einverstanden sind, müßten wir Ihnen den von Ihnen
erteilten Auftrag nachweisen. Wenn uns dies nicht gelingt,
hätten wir als Vertreter ohne Vertretungsvollmacht gehandelt.
Die von uns getroffene Maßnahme wäre für Sie nicht bindend,
weder uns noch der Versicherungsgesellschaft gegenüber.“

Wo ist jetzt für mich der Mehrwert bei so einem Vertrag?

Nirgendwo!!!
Alle

Jubelmonate/Jahre mal einen Vertrag unterschreiben scheint mir
nicht so das Einsparungspotential, wenn sie das für mich
macht. Das siehst du falsch!

Ganz wichtig ist es, daes momentan zieg sogenannte angeblich
unabhängige Makler gibt, abzuchecken aus wieviel Vers. Ges.
die Ges. frei wählen kann.
Wir haben ca. 120 Vers. Ges. im Portfolio, bekommen von jeder
Ges. die gleiche Prov. (Vertragsabhängig) doch die meisten
Makler Ges. lassen sich zu Anfang Ihrer „Karriere“ von allen
Ges. Angebote machen was es denn für eine Prov. bei
Vermarktung gibt und holen sich dann nur die 5-10 Ges. ins
Haus welche die meiste Prov. zahlen!!!
Es sind nicht alle so aber 90% leider schon.
Beispiel: Deutsche Vermögensberatung, angeblich ja soooo
unabhängig, warum dann 90% nur Aachener&Münchner Verträge?
Wichtig auch für dich, schliesse nur Jahresverträge ab da sich
die Ges. gegenseitig mit Preisnachlässen aussiessen.
Was hast du für einen Nachteil wenn sich 3 Monate vor Ablauf
des Jahresvertrages dein Makler mit dir in Verbindung setzt um
dir mitzuteilen das eine deiner Vers. zum gleichen
Vertragsbindungswerk von einer anderen Ges. günstiger
Angeboten wird?
Dein Makler setzt die Kündigung sowie einen neuen Vertrag
auf,er kommt bei dir vorbei, du leistest 2 Unterschriften und
wieder hast du auch im neuen Jahr sie günstigsten Ges.
(vorrausgesetzt die Ges. hat wirklich ALLE im Portfolio)!
DAFÜR BRAUCHST DU ABER KEINEN MAKLERVERTRAG MIT IHM
ABZUSCHLIESSEN!!!

Ich kann auf so einen Vertrag verzichten (oder?) JA, NATÜRLICH! Darf ich mit
so einem Vertrag noch selber Versicherungen abschließen?AUF JEDEN FALL, SOLLTEST DU AUCH DEINE RECHTSCHUTZVERSICHERUNG NICHT ÜBER DEINEN MAKLER ABSCHLIESSEN!!!

Die MAklerbetreuer der einzelnen Ges. sitzen jede Woche in des
maklers Büros, es ist meistens schon ein freundschaftliches
miteinander.
Was denkst du nun was wäre wenn du nun mit deiner Maklerges.
ein PRoblem hast was bis vorm Kadie landet, der Maklerbetreuer
deiner Rechtschutz. sitzt bei deinem Makler …den Rest
kannst du dir denken bez. annahme des Rechtbeistandes und
dessen Kostenerstattung :wink:

Zum Abschluss gebe ich dir noch den wichtigsten Rat, wenn du
schon so offen gegenüber Vers. Maklern bist (was ich sehr
Zeitgemäß finde) wir uns aber auch nichts vormachen brauchen
bez. einer Menge schwarzer Schafe (wie es sie in jeder Branche
gibt wo viel Geld verdient werden kann)die in diesem Bereich
Ihre Dienste anbieten, gibt es aber auch seriöse am Markt die
seit vielen Jahren Ihre Dienste anbieten.
Lasse dir (es kostet dir ja nichts) min. von 7-10 Ges. Vers.
Vergleichsanalysen machen und du wirst staunen wie unabhängig
und am günstigsten Ihre Beiträge angeblich sind.

ACHTUNG: Verlange von deinem Berater einen Nachweis inform
eines Ausweises welchen er anbei haben MUSS, mit welchem er
dir seine Ausbildung zum Fachberater für
Finanzdienstleistungen, Finanzfachwirt oder
Versicherungsfachwirt nachweisen kann!
Kann Er/Sie jenes nicht, darf Er/Sie NICHT in jener Branche
beratend tätig sein!!!

KEINEN MAKLERVERTRAG - KEINE MEHRJAHRESVERTRÄGE - MIN. 7-10
UNABHÄNGIGE VERGLEICHSANALYSEN!
Es hört sich viel an doch, es sind jährliche Einsparungen bis
zu ein paar Hundert Euro mit gleichen Leistungen drinn.
Wie Lange mustt du für z.b. 100,00€ arbeiten und wie lange
hast du dafür mit deinem Makler zusammen gesessen wobei ER nur
die Arbeit hatte?

Gehörst du gar zu jenen die schon mal für 3% Lohnerhöhung
gestreikt haben, lass dir vorrechnen wieviel „Lohnerhöhung“ du
durch den Richtigen Makler evtl. bekommen kannst?!

Halt uns mal auf dem laufenden, mich würde interessieren wie
denn die Ultimatieve Altersvorsorge aussieht oder ob einer dir
gar noch eine Steuersparimmo. andrehen möchte :wink:

Gruß

Matthias / DITO

Hallo Matthias,

Hi,

ich habe mich im Rahmen der Überarbeitung meines
Versicherungsumfangs mit einer Maklerin unterhalten.

das muss nicht unbedingt falsch sein.

Nun bin ich normaler Privatmann und konnte bisher das
Vertragswerk bei Gelegenheit selber unterschreiben. So viel
war das nicht.

Bist du denn auch in der Lage unterschiedliche Vertragswerke zu vergleichen und weist du welche Deckungskonzepte es am Markt gibt und welche Bedingungen wirklich wichtig sind?

Jetzt hat mir die Dame einen Vertrag geschickt, nachdem die
Agentur für mich alle Verträge mit Vollmacht abschließen kann,

"Die Firma xxxxx GmbH wird hiermit bevollmächtigt, meine/
unsere Versicherungsverträge zu schließen, Kündigungen
auszusprechen und sämtliche Versicherungsangelegenheiten
abzuwickeln. "

Dabei handelt es sich um einen sogenannten Maklervertrag. Etwas ganz normales und zweckmäßiges.

verweist aber parallel dazu auf einen Passus :

„Wir dürfen nur dann einen Versicherungsvertrag kündigen oder
neu abschließen, wenn dieses von Ihnen ausdrücklich gewünscht
wird und wir damit beauftragt sind. Wenn Sie mit unserem Tun
nicht einverstanden sind, müßten wir Ihnen den von Ihnen
erteilten Auftrag nachweisen. Wenn uns dies nicht gelingt,
hätten wir als Vertreter ohne Vertretungsvollmacht gehandelt.
Die von uns getroffene Maßnahme wäre für Sie nicht bindend,
weder uns noch der Versicherungsgesellschaft gegenüber.“

Diesen Passus halte ich für absolut überflüssig. Solche Dinge ergeben sich ohnehin aus der geltenden Rechtsprechung. Der Makler unterstellt sich damit ja fast schon selber, dass er eventuell einen Antrag ohne Auftrag einreichen könnte.

Wo ist jetzt für mich der Mehrwert bei so einem Vertrag? Alle
Jubelmonate/Jahre mal einen Vertrag unterschreiben scheint mir
nicht so das Einsparungspotential, wenn sie das für mich
macht.

Durch Unterzeichnung dieses Vertrages gehst du kein zusätzliches Risiko ein, weil der Makler grundsätzlich jedweden Vorgang vorher mit dem Versicherungsnehmer abklären muss. Er ist verpflichtet für dich einen günstigen Vertrag „zu kaufen“. Durch den unterzeichneten Maklervertrag könntest du im Streitfalle sogar leichter nachweisen, dass der Makler dir einen Schaden zugefügt hat, weil er die Verantwortung für deine Versicherungen übernommen hat. Dafür sollte er eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben.

Außerdem sollte gemäß EU-Vermittlerrichtlinie bei jeder Beratung ein Beratungsprotokoll erstellt werden, woraus hervorgeht, warum genau das Produkt genommen wurde welches der Makler empfohlen hat. Sollte der Makler kein Beratungsprotokoll führen, hätte er im Streitfall äußerst schlechte Karten.

Ich kann auf so einen Vertrag verzichten (oder?)

Solltest du aber nicht, weil durch diesen Vertrag viele Dinge auch telefonisch abgeklärt werden können und vor allem weil der Makler hierdurch ganz klar in die Haftung genommen wird.

Mit Hilfe eines Maklervertrages könnte der Makler sich auch bestehende Verträge in seinen Bestand übertragen lassen. Allerdings übernimmt er dann auch die Haftung für diese Verträge.

Darf ich mit
so einem Vertrag noch selber Versicherungen abschließen?

Nein, es sei denn der Maklervertrag bezieht sich ausschließlich auf bestimmte Sparten, z.B. nur Sachversicherungen. Theoretisch ginge auch eine Einschränkung auf nur eine Vertragsart.

Gruß

Matthias

Viele Grüße

Ralf

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wenn Du vom Auto verkaufen genauso wenig Ahnung hast wie von Versicherungen (nicht nur das hier mit dem Maklervertrag sondern auch anderer Thread z.B. „Pensionskasse ist das einzig richtige; bloß keine Direktversicherung“) wirst Du Dir auch hier bald wieder einen neuen Job suchen müssen.

Guido

Ist für die Maklerges. ne tolle Sache, können sich dann alle
bereits bestehenden Verträge welche wegen einer längeren
Laufzeit noch nicht gekündigt werden können überschreiben
lassen.
Fazit: Provision

-stimmt wenn die Veträge betreut werden sollen(von einer Person des Vetrauens z.B. Makler) ist es auch nur legitim dafür entlohnt zu werden. Um aber überhaupt einen Vertrag kundenorientiert betreuen zu können muss ich mich als Makler der Versicherungsgesellschaft gegenüber legitimieren können, im Namen des VN zu handeln(durch Maklervollmacht=Außenverhältnis) Das Innenverhältnis zwischen Makler und Kunde regelt der Maklervertrag und deutsches Recht.
Aber um Dir Deinen vermeintlichen Triumph nit der Prov. nicht zu lassen: Durch Vorlage einer maklervollmacht entsteht nicht automatisch ein Provisionsanspruch- gerade nicht bei langlaufenden Verträgen

Wo ist jetzt für mich der Mehrwert bei so einem Vertrag?

Nirgendwo!!!

Man sieht hier ganz klar das Du der provisionsgeier bist. Es geht hier nicht (nur) um den Neuabschluss sondern um die laufende Betreuung(z.B. Schadenabwicklung, Adressänderung etc)Du kannst im Namen des Kunden nur rechtssicher mit dem VU kommunizieren wenn Du hierfür auch bevollmächtigt bist (s.o.)

Alle:Makler Ges. lassen sich zu Anfang Ihrer „Karriere“ von allen
Ges. Angebote machen was es denn für eine Prov. bei
Vermarktung gibt und holen sich dann nur die 5-10 Ges. ins
Haus welche die meiste Prov. zahlen!!!
Es sind nicht alle so aber 90% leider schon.

Ohweh,ohweh,ohwhe
Wie bist Du Dir so sicher? Woher hast Du diese Zahlen?
Schon mal was vonMaklerhaftung gehört?

Beispiel: Deutsche Vermögensberatung, angeblich ja soooo
unabhängig, warum dann 90% nur Aachener&Münchner Verträge?

Sprechen wir über Versicherungsmakler oder über die DVAG?
(wohl eher in die Sparte Mehrfachagenten einzuordnen)

DAFÜR BRAUCHST DU ABER KEINEN MAKLERVERTRAG MIT IHM
ABZUSCHLIESSEN!!!

s.o

ACHTUNG: Verlange von deinem Berater einen Nachweis inform
eines Ausweises welchen er anbei haben MUSS, mit welchem er
dir seine Ausbildung zum Fachberater für
Finanzdienstleistungen, Finanzfachwirt oder
Versicherungsfachwirt nachweisen kann!
Kann Er/Sie jenes nicht, darf Er/Sie NICHT in jener Branche
beratend tätig sein!!!

klare Falschaussage- Du solttest mit Deinen ganzen Äußerungen etwas mehr bei Wahrheit und Realität bleiben.

Guido

Hi Mathias,

Ist für die Maklerges. ne tolle Sache, können sich dann alle
bereits bestehenden Verträge welche wegen einer längeren
Laufzeit noch nicht gekündigt werden können überschreiben
lassen. Fazit: Provision

Also aus Sicht der Maklerhaftung ist es sogar zwingend, dass die Verträge alle bei einem Makler im Idealfall sein sollten, damit sich eben Deckungsumfänge nicht überschneiden.
Zum anderen bekommt ein Makler bei mehrjährigen Verträgen maximal ein Betreuungsentgelt. Dies ist in aller Regel aber mit Versicherern als Makler nicht vereinbart, da ein Makler in aller Regel nur 1-Jahres-Verträge abschließt um so flexibler am Markt reagieren zu können und dennoch die gleichen Kostenvorteile in aller Regel haben wird.
Provision (übrigens beim Makler Courtage genannt -> wichtiger Unterschied) wird nebenbei nur zu Beginn einer Vertragsbeziehung gezahlt. Also der echte Mehrwert besteht da nicht zwingend.

Wo ist jetzt für mich der Mehrwert bei so einem Vertrag?

Nirgendwo!!!

Streng genommen braucht der Makler eine Bevollmächtigung, eine Legitimation gegenüber dem Versicherer. Damit weist der Makler sich dem Versicherer gegenüber als Vertragsbevollmächtigter aus. Dies zu Beginn der Vertragsbeziehung und um nicht jedes Mal eine Unterschrift unter einen Vertrag einzufordern dient dies der Vereinfachung des Tätigseins des Maklers. Ohne diese Legitimation braucht der Versicherer Aussagen des Maklers nicht als vollwertig zu interpretieren. Der Kunde wiederum wird so z.B. (bei ausreichender Rechtssicherheit für den Makler) mit Deckungsnoten im vereinfachten Antragsverkehr beschäftigt. In aller Regel bedeutet das lediglich eine Unterschrift oder eine „ja-e-Mail“.

Wir haben ca. 120 Vers. Ges. im Portfolio, bekommen von jeder
Ges. die gleiche Prov. (Vertragsabhängig) doch die meisten
Makler Ges. lassen sich zu Anfang Ihrer „Karriere“ von allen
Ges. Angebote machen was es denn für eine Prov. bei
Vermarktung gibt und holen sich dann nur die 5-10 Ges. ins
Haus welche die meiste Prov. zahlen!!! Es sind nicht alle so aber 90%
leider schon.

Im VDVM ist sowas z.B. nicht zulässig. Auch in den anderen Maklerverbänden. Dies widerspräche grundsätzlich der Handelsmakelei nach HGB.

Beispiel: Deutsche Vermögensberatung, angeblich ja soooo
unabhängig, warum dann 90% nur Aachener&Münchner Verträge?

Tja… und deswegen schimpfen sie sich auch nicht Makler sondern lediglich Mehrfachagent. :smile: Ist eben schon ein bedeutender Unterschied.

Wichtig auch für dich, schliesse nur Jahresverträge ab da sich
die Ges. gegenseitig mit Preisnachlässen aussiessen.

In gewissen Sparten und in gewissen Größenordnungen können auch Mehrjährigkeitsverträge sinnvoll sein. Dies wiederum zu bewerten ist einzelfallabhängig und sollte in Absprache mit dem Kunden durch den Makler passieren. Pauschalurteile sind eher nicht angebracht.

Was hast du für einen Nachteil wenn sich 3 Monate vor Ablauf
des Jahresvertrages dein Makler mit dir in Verbindung setzt um
dir mitzuteilen das eine deiner Vers. zum gleichen
Vertragsbindungswerk von einer anderen Ges. günstiger
Angeboten wird?

Kein Nachteil. Tendenzen lassen sich jedoch auch frühzeitig erkennen.

Dein Makler setzt die Kündigung sowie einen neuen Vertrag
auf,er kommt bei dir vorbei, du leistest 2 Unterschriften und
wieder hast du auch im neuen Jahr sie günstigsten Ges.
(vorrausgesetzt die Ges. hat wirklich ALLE im Portfolio)!

Nunja… Auch ein Makler muss nicht zwingend ALLE Gesellschaften im Portfolio haben. In gewissen Bereichen bieten z.B. gar nicht alle Gesellschaften ihre Leistungen an, da sie Leistungsausschlüsse für sogenannte exponierte Risiken haben. Er muss auch nicht alle Gesellschaften dem Kunden offerieren: Hintergrund ist, dass sich in aller Regel Gesellschaften kundenfreundlicher verhalten wie andere. Das gehört auch zum Best Advice.

DAFÜR BRAUCHST DU ABER KEINEN MAKLERVERTRAG MIT IHM
ABZUSCHLIESSEN!!!

Doch. Siehe vorgenannte Gründe. Ein Versicherer akzeptiert nunmal Deckungsnoten nur, wenn es zwischen dem Versicherer und dem Makler eine Courtagevereinbarung gibt und diese regelt z.B. auch Rechten und Pflichten des Versicherungsmaklers. Diese wiederum müssen auch gegenüber dem Kunden klar kommuniziert werden. Wie Ralf richtig festgehalten hat, regelt das Vorhalten einer solchen Vereinbarung zwischenzeitlich auch EU-Rechtssprechung. Lediglich über die klare Ausgestaltung herrscht in Deutschland noch Dissenz.

Ich kann auf so einen Vertrag verzichten (oder?)

JA, NATÜRLICH!

Unqualifizierte Aussage. Für diesen Fall hat der Vermittler nämlich auch keinen Anspruch auf Vergütung. Schon alleine deswegen ist es aus Sicht des Vermittlers zwingend gegeben, sich diesen Vertrag gegenzeichnen zu lassen. Anderenfalls kann der Versicherungsnehmer auch keine Rechte aus der Handlung des Maklers herleiten (z.B. Falschberatung) ohne Vorhalten eines solches Vertrages. Streng genommen gibt es ja keinen Geschäftsbesorgungsvertrag und somit kann der Makler mit Irrtumserklärung immer „frei“ kommen.

Darf ich mit
so einem Vertrag noch selber Versicherungen abschließen?

AUF JEDEN FALL, SOLLTEST DU AUCH DEINE RECHTSCHUTZVERSICHERUNG NICHT
ÜBER DEINEN MAKLER ABSCHLIESSEN!!!

Warum das denn nicht? Die Auskunft würde mich ja nun brennend interessieren. Nur so als Anmerkung: Falls der Makler nicht spurt kann man immer noch direkt bei der Gesellschaft seine Ansprüche geltend machen. Und da ein sehr guter Makler ereignisorientierte Versicherungen im Bereich des Rechtsschutzes vermittelt, ist die vorhergehende Aufnahme der Geschäftstätigkeit vor Vertragsabschluss für die Leistung ohne Belang.

Die MAklerbetreuer der einzelnen Ges. sitzen jede Woche in des
maklers Büros, es ist meistens schon ein freundschaftliches
miteinander.

Also ich habe max. 12 Gesellschaften im Jahr bei mir im Büro sitzen. Davon sehe ich die Betreuer max. 2 mal im Jahr. Klar gibt es mitunter freundschaftliche Kontakte zum Maklerbetreuer. Dies bedeutet aber auch, dass im Zweifel schwierige Fälle einfacher durchzuboxen sind. Außerdem ergeben sich durch häufige Ausschreibungen von Risiken zwingend viele Kontaktschnittstellen. Aber wenn der Maklerbetreuer nicht spurt, was der Kunde (der Kunde des Maklers) will, dann muss man grundsätzliche Überlegungen anstellen.

Was denkst du nun was wäre wenn du nun mit deiner Maklerges.
ein PRoblem hast was bis vorm Kadie landet, der Maklerbetreuer
deiner Rechtschutz. sitzt bei deinem Makler …den Rest
kannst du dir denken bez. annahme des Rechtbeistandes und
dessen Kostenerstattung :wink:

Warum sollte der Maklerbetreuer dem Makler einen negativen Leistungsgefallen tun, wenn er Gefahr läuft, dass dies auffliegt? Und glaube mir, solche Maklerbetreuer mag es geben, aber nicht lange.

Zum Abschluss gebe ich dir noch den wichtigsten Rat, wenn du
schon so offen gegenüber Vers. Maklern bist (was ich sehr
Zeitgemäß finde) wir uns aber auch nichts vormachen brauchen
bez. einer Menge schwarzer Schafe (wie es sie in jeder Branche
gibt wo viel Geld verdient werden kann)die in diesem Bereich
Ihre Dienste anbieten, gibt es aber auch seriöse am Markt die
seit vielen Jahren Ihre Dienste anbieten.

Nunja… und seriöse sind mehr als 10%. Definitiv.

Lasse dir (es kostet dir ja nichts) min. von 7-10 Ges. Vers.
Vergleichsanalysen machen und du wirst staunen wie unabhängig
und am günstigsten Ihre Beiträge angeblich sind.

Vertrauen ist der Anfang einer guten Beziehung.

ACHTUNG: Verlange von deinem Berater einen Nachweis inform
eines Ausweises welchen er anbei haben MUSS, mit welchem er
dir seine Ausbildung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen,
Finanzfachwirt oder Versicherungsfachwirt nachweisen kann!
Kann Er/Sie jenes nicht, darf Er/Sie NICHT in jener Branche
beratend tätig sein!!!

Schmarrn. Was ist denn z.B. mit den Versicherungskaufmännern und -frauen? Dürfen die nix machen? Im Gegenteil: Diese Personen sind meiner Meinung nach wesentlich fachlich gebildeter, wie Quereinsteiger namens „Fachmann oder Fachberater“. Die Fachwirte wiederum sind eine Weiterbildung auf eine bestehende Ausbildung. Dies muss nicht zwingend Versicherungskaufmann sein. Zudem ist dieses Zusatzstudium ein BWL-technisches Studium. Fachlich wird hier mehr in die Versicherungstechnik eingegangen.
Und auch ohne diesem Ausweis darf eine Beratung vorgenommen werden. Allerdings muss die Eignung (vielfältiger Natur) auf Bedarf nachgewiesen werden können. Nicht jedoch an Ort und Stelle. In meinen 10 Jahren Außendiensttätigkeit bin ich bisher noch von keinem Kunden danach befragt worden. Möglicherweise weil fachliche Qualität auch so erkennbar ist?

KEINEN MAKLERVERTRAG - KEINE MEHRJAHRESVERTRÄGE - MIN. 7-10
UNABHÄNGIGE VERGLEICHSANALYSEN!

Nunja… Beschäftigungstherapie und so weiter… weitere Ausführungen erspare ich mir. :smile:

Es hört sich viel an doch, es sind jährliche Einsparungen bis
zu ein paar Hundert Euro mit gleichen Leistungen drinn.
Wie Lange mustt du für z.b. 100,00€ arbeiten und wie lange
hast du dafür mit deinem Makler zusammen gesessen wobei ER nur
die Arbeit hatte?

Die Zahl der Tage lässt sich mit 1-2 Fingern bemessen. Der finanzielle Aspekt ist sicher nicht zu verachten, aber ein Makler hat auf mehr zu achten. Gleiche Prämie und mehr Leistung wäre schon eine Verbesserung für den Kunden. Einsparungen im dreistelligen Bereich sind in der Regel nur bei Kunden mit derzeit eh schon hohen Prämien möglich und zielen in erster Linie auf Einsparungen bei Personenversicherungen ab. Diese jedoch grundlos zu verändern halte ich nicht für redlich.

Den zweiten Punkt der mich hier stört: Ein Makler hat ein Recht auf Entlohnung. Wenn ich mit seiner Tätigkeit zufrieden bin, beauftrage ich ihn. Ein Maklervertrag hat eine Wirkungszeit wie bei meinem Steuerberater. Will ich ab morgen nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten, suche ich einen neuen. Die Courtage-Ansprüche mögen dem Makler zustehen. Dies hat jedoch primär nur bis zur nächsten Hauptfälligkeit eine Bedeutung.

Gehörst du gar zu jenen die schon mal für 3% Lohnerhöhung
gestreikt haben, lass dir vorrechnen wieviel „Lohnerhöhung“ du
durch den Richtigen Makler evtl. bekommen kannst?!

Dieser Maklermehrwert spiegelt sich aber in der effekiven Leistung, nicht in der nominalen Leistung wieder. Prämie runterhauen kann ich dir um 50% ohne mit der Wimper zu zucken. Es kommt auf die Deckungsqualität an.

Halt uns mal auf dem laufenden, mich würde interessieren wie
denn die Ultimatieve Altersvorsorge aussieht oder ob einer dir
gar noch eine Steuersparimmo. andrehen möchte :wink:

Nunja… dazu sag ich auch nix mehr.

Gruß
Marco

Noch 'ne Frage
Hallo Mathias,

mich beschleicht hier so langsam der Gedanke, dass ich das Unternehmen, bei dem du so erfolgreich gearbeitet hast, kenne.

Ganz wichtig ist es, daes momentan zieg sogenannte angeblich
unabhängige Makler gibt, abzuchecken aus wieviel Vers. Ges.
die Ges. frei wählen kann.
Wir haben ca. 120 Vers. Ges. im Portfolio, bekommen von jeder
Ges. die gleiche Prov. (Vertragsabhängig) doch die meisten
Makler Ges. lassen sich zu Anfang Ihrer „Karriere“ von allen
Ges. Angebote machen was es denn für eine Prov. bei
Vermarktung gibt und holen sich dann nur die 5-10 Ges. ins
Haus welche die meiste Prov. zahlen!!!
Es sind nicht alle so aber 90% leider schon.
Beispiel: Deutsche Vermögensberatung, angeblich ja soooo
unabhängig, warum dann 90% nur Aachener&Münchner Verträge?
Wichtig auch für dich, schliesse nur Jahresverträge ab da sich
die Ges. gegenseitig mit Preisnachlässen aussiessen.
Was hast du für einen Nachteil wenn sich 3 Monate vor Ablauf
des Jahresvertrages dein Makler mit dir in Verbindung setzt um
dir mitzuteilen das eine deiner Vers. zum gleichen
Vertragsbindungswerk von einer anderen Ges. günstiger
Angeboten wird?
Dein Makler setzt die Kündigung sowie einen neuen Vertrag
auf,er kommt bei dir vorbei, du leistest 2 Unterschriften und
wieder hast du auch im neuen Jahr sie günstigsten Ges.
(vorrausgesetzt die Ges. hat wirklich ALLE im Portfolio)!
DAFÜR BRAUCHST DU ABER KEINEN MAKLERVERTRAG MIT IHM
ABZUSCHLIESSEN!!!

Der ganze Blödsinn, den du alleine in diesem Thread verbrockt hast, gibt mir Anlass zu der Annahme, dass du mal zu einer Vereinigung gehört hast, über die intensiv auf dieser Seite diskutiert wird:

http://www.awd-aussteiger.de/

Jetzt kann ich mir aber auch vorstellen, warum soviele schlecht geschulte Verkäufer rummlaufen, wenn schon ein Pseudo-„Vertriebsdirektor“ solch einen Schwachsinn verzapft! Von wem sollten es die anderen Rekruten denn besser wissen?

Viele Grüße

Ralf

PS: Antworte doch demnächst einfach nicht mehr, wenn es um Fragen geht, von denen du keine Ahnung hast(z.B. von Versicherungen)

Gut versichert???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nein, besser!!!

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Schaun ma mal :wink:

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