bin als beamter privatversichert, meine frau will wegen der kinder für 2-3-jahre hausfrau sein. der beitrag in der gkv wäre sehr hoch. wenn ich sie auch privat versichere zu 30% ist es ok. Frage : kann sie dann nach der hausfrauenzeit, wenn sie wider arbeitet problemlos in gesetzliche kv?
Hallo,
wenn sie dann das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und wieder eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt: Ja.
Gruß J.K.
es ok. Frage : kann sie dann nach der hausfrauenzeit, wenn sie wider arbeitet problemlos in gesetzliche kv?
Sie wird nicht nur in die GKV zurück können, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit auch müssen.
genau, d.h. 400 EUR reichen nicht !
Gruss
Barmer
Hallo,
wenn sie danach (wieder) versicherungspflichtig wird, kann sie in die GKV zurückkehren.
Versicherungspflichtig wird sie, wenn sie
- mehr als 400 Euro brutto und weniger als ca. 4000 Euro brutto verdient
und sie dann noch keine 55 Jahre alt ist
Es gibt aber einige Risiken:
-
Gesetzesänderungen (es gibt dann keinen Vertrauensschutz)
-
Wegfall der Beihilfe (z.B. Scheidung, Überschreitung der Einkommensgrenze, z.B. nebenberuflich selbständig)-> 100% Versicherung erforderlich
-
es wird später keine Arbeitnehmertätigkeit aufgenommen bzw. gefunden; ggf. Beginn einer Selbständigkeit oder Studium nach dem 30. Geburtstag -> 100% in der PKV erforderlich
Bei den PKV-Tarifen sollte man bei den Leistungen besonders auf folgende Punkte achten:
-
Reha/Kur (auch Mutter-Kind-Kur)
-
Psychotherapie
-
Hilfsmittel
Ggf. können auch die Leistungen Haushaltshilfe und Hebammenhilfe beim Vergleich GKV/PKV wichtig sein.
Gruß
RHW
Hallo,
wenn sie danach (wieder) versicherungspflichtig wird, kann sie
in die GKV zurückkehren.Versicherungspflichtig wird sie, wenn sie
- mehr als 400 Euro brutto und weniger als ca. 4000 Euro
brutto verdientund sie dann noch keine 55 Jahre alt ist
Es gibt aber einige Risiken:
- Gesetzesänderungen (es gibt dann keinen Vertrauensschutz)
von welchen Gesetzesänderungen ist hier die Rede ?
- Wegfall der Beihilfe (z.B. Scheidung, Überschreitung der
Einkommensgrenze, z.B. nebenberuflich selbständig)-> 100%
Versicherung erforderlich
Der Fragende weiß sicherlich, ob in der nächsten Zeit eine Scheidung ansteht.
Wechsel von der Hausfrau in einen Job über der Jahresarbeitsentgeltgrenze - wäre doch super. Dann ist auch eine weitere PKV-Versicherung möglich.
- es wird später keine Arbeitnehmertätigkeit aufgenommen bzw.
gefunden; ggf. Beginn einer Selbständigkeit oder Studium nach
dem 30. Geburtstag -> 100% in der PKV erforderlich
Wenn keine Arbeitnehmertätigkeit gefunden wird oder ein Studium folgt bleibt die Ehefrau weiterhin beihilfeberechtigt.
Bei Selbständigkeit kommt es auf das Einkommen und auf das jeweilige Beihilferecht an.
Bei den PKV-Tarifen sollte man bei den Leistungen besonders
auf folgende Punkte achten:
Reha/Kur (auch Mutter-Kind-Kur)
Psychotherapie
Hilfsmittel
Ggf. können auch die Leistungen Haushaltshilfe und
Hebammenhilfe beim Vergleich GKV/PKV wichtig sein.
Hier wurde der PKV-Beihilfetarif nicht genannt,
daher sind hier auch keine weiteren Vergleiche möglich.
Jedoch sind in den meisten Beihilfetarife eine Kurabsicherung, Psychotherapie, Hilfsmittel enthalten.
Man sollte den Fragesteller mit solchen pauschalen Antworten die zum Teil auch falsch sind - nicht verwirren.
Ich würde ein Beratungsgespräch mit einem Krankenversicherungs-, bzw.
Beihilfeexperten empfehlen.
Gruß Merger
Hallo Merger,
ich bin auch der Meinung, dass ausführliche Beratungen sowohl durch GKV- als auch PKV-Experten sehr sinnvoll sind.
- Gesetzesänderungen (es gibt dann keinen Vertrauensschutz)
von welchen Gesetzesänderungen ist hier die Rede ? -
Die Gesetzesänderungen, die wir beide noch nicht kennen. ) Bei der Einführung der Altersgrenze von 55 Jahren wusste 2 Jahre vorher auch noch keiner vorher davon.
Wegfall der Beihilfe (z.B. Scheidung, Überschreitung der
Einkommensgrenze, z.B. nebenberuflich selbständig)-\> 100%
Versicherung erforderlich
Der Fragende weiß sicherlich, ob in der nächsten Zeit eine Scheidung ansteht.
Dem Fragenden geht es um einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren. Da kann der Fragende eine Scheidung nicht mit Sicherheit ausschließen. Die Ehefrau hat da auch ein entscheidendes Wort mitzureden. Scheidungsanwälte leben davon, dass Scheidungen meistens nicht mittelfristig absehbar sind.
Wechsel von der Hausfrau in einen Job über der Jahresarbeitsentgeltgrenze - wäre doch super. Dann ist auch eine weitere PKV-Versicherung möglich.
Der Frager wollte wissen, ob eine spätere GKV-Rückkehr möglich ist.
-
es wird später keine Arbeitnehmertätigkeit aufgenommen bzw.
gefunden; ggf. Beginn einer Selbständigkeit oder Studium nach
dem 30. Geburtstag -> 100% in der PKV erforderlichWenn keine Arbeitnehmertätigkeit gefunden wird oder ein Studium folgt bleibt die Ehefrau weiterhin beihilfeberechtigt.
Bei Selbständigkeit kommt es auf das Einkommen und auf das jeweilige Beihilferecht an.
Das sehe ich auch so.
Bei den PKV-Tarifen sollte man bei den Leistungen besonders
auf folgende Punkte achten:
- Reha/Kur (auch Mutter-Kind-Kur)
- Psychotherapie
- Hilfsmittel
Ggf. können auch die Leistungen Haushaltshilfe und
Hebammenhilfe beim Vergleich GKV/PKV wichtig sein.
Hier wurde der PKV-Beihilfetarif nicht genannt,
daher sind hier auch keine weiteren Vergleiche möglich.
Jedoch sind in den meisten Beihilfetarife eine Kurabsicherung, Psychotherapie, Hilfsmittel enthalten.
bei diesen Leistungen gibt es viele PKV-Tarife, die schlechtere Leistungen als die GKV beinhalten. Ohne den genauen Tarif sind aber konkrete Vergleiche nicht möglich.
Man sollte den Fragesteller mit solchen pauschalen Antworten die zum Teil auch falsch sind - nicht verwirren.
Pauschale Fragen können nur zu pauschalen Antworten führen. Die Stellen, die falsch sind/sein sollen, habe ich ich nicht gefunden, aber für konkrete Hinweise bin ich dankbar.
Ich würde ein Beratungsgespräch mit einem Krankenversicherungs-, bzw.
Beihilfeexperten empfehlen.
Beratungsgesprüche mit Experten können sehr hilfreich sein:
- Beihilfeexperten
- PKV-Experten
- GKV-Experten
Gruß
RHW