Med. Reha - Ablehnung! Widerspruch?!

Hallo zusammen,

der Antrag auf eine med. Reha wurde mit folgenden Worten abgelehnt:

"Ihre letzte Leistung zur med. Reha liegt noch keine vier Jahre zurück.

Ihren Antrag haben Ärzte unseres sozialmedizinischen Dienstes nach den Leitlinien zur Rehabilitationsbedürftigkeit umfassend geprüft. Die Leitlinien beschreiben krankheitsbedingte Funktions- und Fähigskeitsstörungen mit individuellen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben. Vorzeitige Leistungen können wir nur erbringen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind (Ausschluss nach § 12 Abs. 2 SGB VI i. V. m. § 15 Abs. 1 SGB VI).

Die Auswirkungen der bei Ihnen festgestellten Gesundheitsstörungen

  • Z. n. Halswirbelfraktur - Wirbelsäulensyndrom
  • Migräne
  • Asthma bronchiale

auf das Leistungsvermogen sind aber nicht so schwerwiegend, dass vorzeitige Leistungen zur med. Reha aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.

Eine Weiterleitung des Antrages nach § 14 SGB IX an die Krankenkasse kann nicht erfolgen, da auch von der Krankenkasse Leistungen zur Rehabilitation nicht vor Ablauf von vier Jahren erbracht werden können (§ 40 Abs. 3 Satz 4 SGB V)."

Die letzte Reha liegt drei Jahre zurück!

Die festgestellten Gesundheitsstörungen sind nach der letzten Reha hinzugekommen.

Der Antragsteller war in 2011 über sechs Wochen arbeitsunfähig und dieses Jahr auch bereits über zwei Wochen.

Wie sollte der Antragsteller den Widerspruch verfassen, sodass dieser möglichst von Erfolg gekrönt ist?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallo,

die Chancen sind nicht gross, denn die 4 Jahre stehen im Gesetz. Sinn macht es nur in Zusammenarbeit mit dem Arzt, der Argumente liefern muss, warum die Reha die Arbeitsfähigkeit verbessert. Denn Ziel der Reha ist nicht die Gesundung, sondern die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.

Solange die AU pro Jahr aber noch bei 6 Wochen, d.h. voll beim Arbeitgeber liegt, ist das nicht schwerwiegend genug.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

Hallo,

Solange die AU pro Jahr aber noch bei 6 Wochen, d.h. voll beim
Arbeitgeber liegt, ist das nicht schwerwiegend genug.

Mich würde mal interessieren, woher Du diese Weisheit hast. Ich habe sie noch nie mit Zahlen belegt bekommen - zumindest was die DRV als regelmäßigen Reha-Träger für Berufstätige betrifft.
Die Zeit der AU ist schließlich kein Kriterium, sondern höchstens ein Indiz unter mehreren für die Reha-Bedürftigkeit
Meine Erfahrung ist vielmehr, daß es auf zwei andere Punkte viel mehr ankommt, wenn der Antrag erfolgreich sein soll - auch dann, wenn noch gar keine AU vorliegt:

  • eine schlüssige und ausführliche ärztliche Begründung statt weniger hingerotzter Zeilen
  • eine Antragstellung über die jeweils örtlich zuständigen Reha-Servicestellen, die nach meiner Erfahrung idR professionell und umfassend beraten und begleiten.

Dann geht auch nach meiner Erfahrung oft eine Rehagenehmigung vor Ablauf der 4-Jahres-Frist und zwar gerade dann, wenn neue Krankheiten hinzugekommen sind.

Viel Glück

&Tschüß

Barmer

Wolfgang

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