Hallo zusammen,
der Antrag auf eine med. Reha wurde mit folgenden Worten abgelehnt:
"Ihre letzte Leistung zur med. Reha liegt noch keine vier Jahre zurück.
Ihren Antrag haben Ärzte unseres sozialmedizinischen Dienstes nach den Leitlinien zur Rehabilitationsbedürftigkeit umfassend geprüft. Die Leitlinien beschreiben krankheitsbedingte Funktions- und Fähigskeitsstörungen mit individuellen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben. Vorzeitige Leistungen können wir nur erbringen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind (Ausschluss nach § 12 Abs. 2 SGB VI i. V. m. § 15 Abs. 1 SGB VI).
Die Auswirkungen der bei Ihnen festgestellten Gesundheitsstörungen
- Z. n. Halswirbelfraktur - Wirbelsäulensyndrom
- Migräne
- Asthma bronchiale
auf das Leistungsvermogen sind aber nicht so schwerwiegend, dass vorzeitige Leistungen zur med. Reha aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.
Eine Weiterleitung des Antrages nach § 14 SGB IX an die Krankenkasse kann nicht erfolgen, da auch von der Krankenkasse Leistungen zur Rehabilitation nicht vor Ablauf von vier Jahren erbracht werden können (§ 40 Abs. 3 Satz 4 SGB V)."
Die letzte Reha liegt drei Jahre zurück!
Die festgestellten Gesundheitsstörungen sind nach der letzten Reha hinzugekommen.
Der Antragsteller war in 2011 über sechs Wochen arbeitsunfähig und dieses Jahr auch bereits über zwei Wochen.
Wie sollte der Antragsteller den Widerspruch verfassen, sodass dieser möglichst von Erfolg gekrönt ist?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU