Medikamentenbefreiung

Guten Tag,

ich habe nur mal eine kurze frage:

Wann wird man von der Medikamenten Zuzahlung befreit?

Geht das nach der Menge der Medikamente oder nach dem Verdienst?

Ab wieviel € ist man befreit.

Herzlichen Dank
Mücke

Hallo,

Wann wird man von der Medikamenten Zuzahlung befreit?

chronisch kranke Versicherte zahlen 1 % ihres Jahresbruttoeinkommens an gesetzlicher Zuzahlung, danach können sie sich befreien lassen; bei nicht chronisch Kranken sind es 2 %.

Hier mehr dazu:

http://www.aok.de/sa/tool/selbstverwaltungsforum/f_d…

Man sollte sämtliche Quittungen für Medikamente (also zubezahlte Rezeptgebühren) und auch die Quittungen für die Praxisgebühren für Arzt und Zahnarzt, für evtl. Heil- und Hilfsmittel über das Jahr verteilt gut aufbewahren, diese können dann zusammen mit einem Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen (gibt es bei den Krankenkassen, kann man sich auch zuschicken lassen) am Anfang eines neuen Jahres für das zurückliegende Jahr bei der zuständ. KK eingereicht werden.

Gruß
Kieckie

Hallo,

Man sollte sämtliche Quittungen für Medikamente (also zubezahlte Rezeptgebühren) und auch die Quittungen für die Praxisgebühren für Arzt und Zahnarzt, für evtl. Heil- und Hilfsmittel über das Jahr verteilt gut aufbewahren, diese können dann zusammen mit einem Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen (gibt es bei den Krankenkassen, kann man sich auch zuschicken lassen) am Anfang eines neuen Jahres für das zurückliegende Jahr bei der zuständ. KK eingereicht werden.

Eigentlich kann man die Befreiung doch auch schon während des laufenden Jahres für das Rest des Jahres beantragen und würde in dem Fall, dass man die o.g. % überschritten hat, die Differenz erstattet bekommen?

Gruß
ShannonS

2 Like

Hallo,

Eigentlich kann man die Befreiung doch auch schon während des
laufenden Jahres für das Rest des Jahres beantragen und würde
in dem Fall, dass man die o.g. % überschritten hat, die
Differenz erstattet bekommen?

ja, stimmt (hatte ich vergessen heute morgen, sorry) man kann z.B., wenn man die Belastungsgrenze des Eigenanteils erreicht hat (kann man sich selbst ausrechnen), für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit werden, man bekommt dann einen befristeten Befreiungs-Ausweis von der KK. Und dieser muß dann immer wieder neu beantragt werden, so war es bei mir bis vor einigen Jahren.

Inzwischen sammel ich über’s ganze Jahr sämtliche Quittungen für uns (also alle, die in unserem Haushalt leben > Mann, Sohn und ich), komme aber mittlerweile nicht mehr an die Belastungsgrenze, d.h. ich werde, trotz chron. Erkrankung, nicht mehr von Zuz. befreit (irgendwie auch positiv, da ich deutlich weniger Medikamente benötige als noch vor einig. Jahren… ), und bei einigen Arzneimitteln hat sich auch hinsichtlich der Zuzahlungen wieder etwas geändert)

Es gibt sicher auch Fälle, die generell von Zuzahlungen befreit sind/werden, das ist natürlich alles von Fall zu Fall unterschiedlich. Am besten bei der zust. KK genau nachfragen.

Gruß

Kieckie