Mietsachschäden am Fensterglas der Mietwohnung

Hallo,

hat jemand eine einigermaßen moderne PHV, so sind üblicherweise Mietsachschäden versichert. Hiervon ausgeschlossen sind jedoch Glasschäden an den Fenstern der Mietwohnung (bzw. dem gemieteten Haus), soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.

Besteht nun eine Gebäudeglasversicherung für den Mieter, die zwar den Glas bruch versichert, jedoch nicht Beschädigungen der Oberfläche (Schrammen o.ä.), dann könnte sich die PHV doch wohl nicht auf den Ausschluss des Glasschadens berufen wie er oben formuliert wurde, sofern nur eine oberflächliche Absplitterung von ca. 3mm  im Durchmesser vorläge. Oder liege ich falsch?

Gruß
vdmaster

Hallo,

nein, kann sie nicht, wenn das Schadensbild stimmig ist.

VG

Hallo,

und falls man keinen Schimmer hat wie es dazu kam? Aber definitiv weiß, dass es vor x Wochen nicht vorhanden war? Vorausgesetzt, dass sich die Beschädigung auf der Innenseite befindet.

Gruß
vdmaster

Hallo,

in einem Singlehaushalt nicht zu wissen wie der Schaden entstanden ist, ist dann ggf. merkwürdig, wenn jedoch mehrere und/oder Kinder im Haushalt mit leben, dann kann es schon sein, dass man dies nicht weiß.

Und da der Vermieter ja eine Forderung hat, die der Mieter begleichen soll, sehe ich keine Möglichkeit der Ablehnung des Schadens. Ist aber auch abhängig von der Schadenshöhe und Gesamtsituation. Denn eine kleine Absplitterung im Fenster, wird wohl nicht gleich zum kompletten Austausch des Fensters führen.

VG

Hallo,

bei einer Glasversicherung liegt dann ein Schaden vor, wenn das Glas zersplittert ist oder Risse hat, welche durch die Glasdicke gehen; bei Kratzern gehen die Versicherer von einer Abnutzung, aber nicht von einem Schaden aus.

Es gibt im Internet unzählige Hinweise, wie mann Glaskratzer selber entfernen lassen kann, ohne dass ein Austausch der Scheibe erforderlich ist.

lG