Muss die rente im sterbefall zurück bezahlt werden

meine mutter ist am 03.03.10 gestorben die rente
für den monat märz war am 26.02.10 schon auf ihrem
konto.seit juli 2006 bezog meine mutter witwenrente
kann mir jemand sagen ob die rente von der dr
zurück gefordert werden darf. ein bekannter von mir
sagt bei seinem vater wurde die rente auf den tag
genau zurück gefordert

Guten Tag, erst einmal möchte ich nachträglich kondolieren…zu ihrer Frage es ist so das der Rententräger die Rente zurückfordern wird da sie im Voraus eines Monats gezahlt wurde…dieses wird nach Kentniss des Versicherers unmittelbar jedoch längstens nach 3 Wochen zur Rückbelastung auf dem Konto der Verstorbenen gebracht werden…

Die Rente für den Monat März dürft ihr behalten,sobald das Sterbedatum im März liegt.
Die Rückzahlung der Rente wird direkt von der Bank wo die Rente gutgeschrieben ist vorgenommen.

Hallo,

zuerst möchte ich Dir mein Beileid zu dem Verlust Deiner Mutter aussprechen.

Zu Deiner Frage: Soweit ich das auf den ersten Blick richtig sehe, werden Renten für den Sterbemonat nicht zurückgefordert, § 102 Absatz 5 SGB VI:

http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__102.html

Die Rente(n) (Altersrente?/Witwenrente) für März müsste also erhalten bleiben.

Viele Grüße
Robert

Sehr geehrte® susavalent

ich empfehle Ihnen, den $ 118 SGB VI zu lesen. Dort steht wohl drin, wie ich es interpretiere, dass Sie die überzahlte Rente komplett zurückzahlen müssen. Wäre Ihre Mutter bereits vor dem 01.04.2004 Witwenrentenbezieherin gewesen, hätten Sie das Geld nicht zurückzahlen müssen.
Übrigens kann man dieses in vielen Foren des Netztes nachlesen.
Mfg

Kann ich leider nicht beantworten, tut mir leid.
blueyz

Hallo,
der Bekannte hat wohl Recht. Die Rente die am 25.02. gezahlt wurde, ist für den März. Diese Frage wurde aber schon hier im Forum gestellt unter:
/t/rentenrueckzahlung-nach-tod/5407210

Gruß
Wolfgang

Hallo,

zunächst mein Beileid.
Die Rentenversicherung wird die überzahlte Rente zurückfordern. Im Normalfall wird automatisch eine Rückbuchung vorgenommen. Wenn diese kein Erfolg hat, wird bei der Bank nachgefragt, wer über das Geld verfügt hat und von dort zurückgefordert.

Mit freundlichen Grüßen