Muss ein Beamter bei einer Rehamaßnahme nach

… Kopf-OP in irgend einer Weise bei Unterbringung, Verpflegung und Behandlungen in irgend einer Weise in Vorkasse gehen ???
Kann eine Einrichtung wie bei anderen Versicherten selbst ausgewählt werden ???
Kann man sich auch von der Rehaeinrichtung von Zuhause abholen lassen,
oder geht das auf eigene Kosten ???

Herzlichen Dank

Es tut mir leid, aber im Beamtenversicherungsverhältnis kenne ich mich nicht aus.

Ich verstehe den Sinn dieser Frage nicht. Rehamaßnahmen sind eigentlich Angelegenheit einer Krankenkasse oder einer Sozialbehörde. Diese sind auf jedenfall sachverständige Ansprechpartner.

H.König

Hallo,Liebeneu49,

wegen der Kur-Rehabilitation und der anderen Fragen bitte unter: www.beamten-informationen.de/information/beih
nachsehen. Da Anspruch auf Beihilfe besteht sich vom Arzt einer Kureinrichtung vorschlagen lassen und in der Beihilfestelle die Unterlagen auf Kostenübernahme einreichen. Da wird auch über die Kosten für die Fahrt zu der Einrichtung entschieden.
Alles Gute- Schaddie

Hallo Liebeneu49,

für Beamte gilt doch die Heilversorgung.
Damit kenne ich mich leider nicht wirklich aus.
Sorry.
LG sydney

…das kommt auf die entsprechenden Beihilfevorschriften Land/Bund sowie die Versicherungsbedingungen der privaten KV an. Eine pauschale Beantwortung ist da m.E. nicht möglich!
Gruß Sven

Guten Morgen,

ich gehe mal davon aus dass Sie privat versichert sind ?

In dem Falle kann ich leider nicht helfen da ich mich in der PKV nicht auskennen.

MfG
Thomas H.

Hallo … ich kann Ihnen leider nicht helfen.

Bitte fragen Sie einen anderen Experten.

Gruß, Christian

Hallo Liebeneu49,

sorry,dass ich heute erst antworte-durch Renovierungsarbeiten ging mein PC nicht.
Nun zu Ihren Fragen:
Die 1. Frage kann ich nicht zu 100 % beantworten.Ich weiß nur,dass Beamten der Ablauf anders ist.Mein Vater(Beamter)muß meistens in Vorkasse gehen und muß dann die Rechnung einreichen,bekommt dann Ausgaben erstattet.

Zu.2:Wohin es zur Reha geht,kann sich Keiner aussuchen-auch nicht die anderen Versichterten.Der Ort wird Ihnen mitgeteilt.Man kann aber einen Wunsch äüßern,wenn Ihnen der Ort/das Haus nicht zusagen.

Zu 3.Es kommt immer auf die Erkrankung an und ob man mobil ist.In Ihrem Fall dürfte ein Abholen von zu hause kein Problem sein.Bei Beamten kann es wieder sein,dass Sie die Fahrtkosten vorstrecken müssen und nach der der Reha einreichen.

Da ich aber nichts Falsches sagen möchten ist es am Besten sich bei Ihrer KK oder Betriebsarzt zu informieren.

Alles Gute für Sie

Tut mir Leid. Mit den Gepflogenheiten der so genannten „Beihilfe“ kenne ich mich nicht aus. Aber die beantworten alle Fragen, wenn man dort anruft.