Muß private Unfallversicherung bezahlen?

Liebe/-r Experte/-in,
ich beziehe durch die Holz BG eine Unfallrente, bedingt durch meine frühere Tätigkeit als Möbelpacker (zwei Bandscheibenvorfälle). Meine Frage ist jetzt: Ich habe auch eine private Unfallversicherung. Muss diese auch bezahlen.

Gruß
Christian R.

Hallo,
tut mir leid, wenn ich das so knapp beantworte.

Aber hier solltest Du Dich an Deine Versicherung wenden.

gruß

j türk

wwww.tuerk-versicherungen.de

Hallo Christian,
das ist von meiner Seite aus nicht sicher zu beantworten, da es bei den privaten Unfallversicherungen immer auf die jeweiligen Inhalte des Versicherungsvertrages ankommt. Mein spezielles Wissensgebiet bezieht sich auf die gesetzliche Unfallversicherung. Du kommst also nicht umhin, genau die Versicherungsbedingungen zu studieren. Andererseits kannst Du auch einen formlosen Antrag bei Deiner priv. UV stellen und zwar mit dem Hinweis auf den anerkannten Arbeitsunfall und die dort festgestellte „Minderung der Erwerbsfähigkeit“. Diese MdE ist ja Beleg für einen verbliebenen funktionellen Schaden. Falls die Voraussetzungen für eine Entschädigung nicht erfüllt sein sollten, wird die private UV hierüber eine schriftliche Mitteilung geben.

Gruß, Elbmarscher

Hallo,

wenn der Vertrag für die private Unfallversicherung zum Zeitpunkt, als die Bandscheibenvorfälle entstanden, bereits bestand und gültig war, müsste diese unter Umständen zahlen.

Das hängt aber von den Versicherungsbedingungen ab, denn 1. schließen viele private Unfallversicherungen Leistungen bei einem Arbeitsunfall aus, weil hier in Ihrem Fall die Holz-BG leistet und 2. hängt das auch von Fristen ab, wann man den Unfall seiner privaten Unfallversicherung meldet. Dies ergibt sich beides aus den Vertragsbedingungen, welche mit der Versicherungspolice ausgehändigt werden.

Hat die private Unfallversicherung zum Zeitpunkt der Bandscheibenvorfälle noch nicht bestanden, wird diese auch nicht zahlen, da solche Verträge immer für die Zukunft gelten. Man zahlt ja auch keine Beiträge rückwirkend.

Gruß
Kruemelmonsta

Hallo, wenn der Unfallbegriff erfüllt ist, dann ja. Frage wird die Rente der Ges.UV wegen einer Berufserkrankung gezahlt oder war es ein Unfall?

Liebe/-r Experte/-in,
ich beziehe durch die Holz BG eine Unfallrente, bedingt durch
meine frühere Tätigkeit als Möbelpacker (zwei
Bandscheibenvorfälle). Meine Frage ist jetzt: Ich habe auch
eine private Unfallversicherung. Muss diese auch bezahlen.

Christian R.

Hallo, Christian!

Ob die private UV auch zahlen muß, hängt davon ab ob nach deren Versicherungsbedingungen der Bandscheibenvorfall als Versicherungsfall anzusehen ist. Es könnte der Fall sein, daß die Bedingungen Ihrer privaten Unfallversicherung hier keine Anerkennung vorsehen.
Die Entscheidung der Holz-BG, den Bandscheibenvorfall nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zu entschädigen, hat für die private UV nur Bedeutung, soweit die Versicherungsbedingungen der privaten UV so etwas vorsehen.

Da ich für die private UV kein „Experte“ bin, kann ich hierzu nichts sagen.

Frdl. Grüße!
Franz

Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, da es hier um Ihre private Unfallversicherung geht.
Ich kenne zudem auch die AGB der priv Unfallversicherung nicht. Da müssten die Ausschlußgründe für eine Zahlung entnommen werden können.

Sehr geehrter Herr Christian R.,

die Angaben, die Sie übermitteln, reichen nicht aus, um eine ja-nein Antwort zu geben.
Wie lange ist die Verunfallung her?
Haben Sie den Unfall Ihrer privaten Unfallversicherung gemeldet?
Wenn ja, innehalb der dazu vorgesehenen Frist?
Sie können direkt Kontakt mit mir aufnehmen:
Sollten Sie das wünschen, melden Sie mir das bitte.

freundlichst
J&amp:stuck_out_tongue_winking_eye:

Hoi.

Liegt wirklich eine Rente aufgrund von Unfällen vor oder nicht eher wegen einer Berufskrankheit?

Ziffer 2108: „Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können“

Die private Unfallversicherung zahlt in der Regel eben nur bei echten Unfällen, nicht aber bei Erkrankungen.

Ciao
Garrett

Hallo Christian,
ich gehe mal davon aus, dass du die Rente von der Holz-BG aufgrund einer anerkannten Berufskrankheit beziehst. Deine private Unfallversicherung wird daher bestimmt nicht leisten, da kein „Unfallereignis“ vorliegt. Ein unfallbedingter Bandscheinbenvorfall kann in der Regel nur dann eintreten, wenn es bei dem Unfallereignis auch zu einer schweren Schädigung eines Wirbels gekommen ist.

Gruß
Sven

Hallo,

die Unfallrente der BG ist grundsätzlich kein Ausschlussgrund für die private UV. Ohne nähere Angaben, weshalb die private UV eine Entschädigung abgelehnt hat, kann ich da leider nicht mehr sagen.

Viele Grüße
larali

Hallo Christian R.,

frage sie doch einfach!

Grundsätzl. muss sie.

VG Jens