Hallo,
wenn der Vertrag für die private Unfallversicherung zum Zeitpunkt, als die Bandscheibenvorfälle entstanden, bereits bestand und gültig war, müsste diese unter Umständen zahlen.
Das hängt aber von den Versicherungsbedingungen ab, denn 1. schließen viele private Unfallversicherungen Leistungen bei einem Arbeitsunfall aus, weil hier in Ihrem Fall die Holz-BG leistet und 2. hängt das auch von Fristen ab, wann man den Unfall seiner privaten Unfallversicherung meldet. Dies ergibt sich beides aus den Vertragsbedingungen, welche mit der Versicherungspolice ausgehändigt werden.
Hat die private Unfallversicherung zum Zeitpunkt der Bandscheibenvorfälle noch nicht bestanden, wird diese auch nicht zahlen, da solche Verträge immer für die Zukunft gelten. Man zahlt ja auch keine Beiträge rückwirkend.
Gruß
Kruemelmonsta