Muss versicherung alles bezahlen ?

hallo

wenn jemand einen unfall hatte und die gegnerische versicherung für den schaden aufkommt, muss diese dann alle reparaturkosten übernehmen ?

auch wenn man mal davon ausgeht das viel mehr gemacht wird als eigentlich gemacht werden muss.

z.b. eine alufelge ist nur oberflächlich beschädigt ( könnte sie also weiterhin benutzen ), aber derjenige will sie komplett ersetzt haben ?

oder es ist ein leichter kratzer im auto der mit smartrepair wegzumachen ist, aber derjenige will alles lackiert haben ?

kann die versicherung hier die reparatur verweigern ? oder geht sie rein nachdem was einem die werkstatt an kosten vorgibt ?

mfg

Hallo,
die gegnerische Versicherung ist zum Schadensersatz verpflichtet, nicht zur Verbesserung der geschädigten Sache. Was das immer auch im Einzelfall bedeutet.

So gibt´s keinen Anspruch auf eine Komplettlackierung bei einem Kratzer. Der Geschädigte kann das zwar machen, erhält aber nur die Kosten erstattet, die bei der Reparaturvariante entstanden wären,
viele Grüße
Andreas

Die Haftpflichtversicherung ist dafür da um einen Schaden auszugleichen, als wenn er garnicht passiert wäre. Das heisst das nach Reparatur des Schadens der Zustand des autos vorm Unfall wiederhergestellt sein muss.
Sollte der Unfallgegner mit einem smart-repair nicht einverstanden sein kann er natürlich auch die Komplettlackierung verlangen.
Oftmals prüft dies der Versicherer auch nicht groß nach.

Hier ist man immer auf den Unfallgegner und die Gutachter angewiesen

Hallo,
also: „ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“. Das kommt aus dem BGB und das ersetzt ein Haftpflichtversicherer.

Wenn der Schaden mit der Smart-Reparatur erledigt wäre, wüßte ich nicht, warum dafür mehr bezahlt werden sollte. Unabhängig davon gibt´s noch die anderen Ansprüche, wie Nutzungsausfall usw. Das war aber nicht die Frage.

Im Zweifelsfall beschäftigen sich damit halt Gutachter, Versicherungen und im Extremfall Gerichte.

„Oftmals prüft dies der Versicherer auch nicht groß nach.“ halte ich für ein Gerücht. Es ist eine der Kernaufgaben des Haftpflichtversicherers die Schadenhöhe zu überprüfen.

viele Grüße
Andreas

wenn jemand einen unfall hatte und die gegnerische
versicherung für den schaden aufkommt, muss diese dann alle reparaturkosten übernehmen ?

Nein, muß sie nicht.

bei geringer schadenhöhe wird dies sicherlich nicht so genau geprüft

Alles was der utachter sagt, wird auch gemacht. Ausnahme ist der wirtschaftliche Totalschaden. Dann gibt es nur den Ausgleich.
Daher ist ohne Eigenverschulden ein eigner Gutachter sinnvoll.

Grüßle,
MK

Auch hallo,

der Geschädigte muss den wirtschaftlichsten Weg der Schadenbehebung wählen, so wie es eben ein wirtschaftlich denkender, „vernünftiger“ Eigentümer auch mach, wenn kein anderer für die Erstattung herangezogen werden kann.

z.b. eine alufelge ist nur oberflächlich beschädigt ( könnte
sie also weiterhin benutzen ), aber derjenige will sie
komplett ersetzt haben ?

Ein schönes Beispiel… da man eine Felge meistens nicht reparieren kann, so dass sie wie vor dem Unfall aussieht, wäre hier die Felge ggf zu ersetzen. Es tritt dann aber ein Wertverbesserung ein, die der Schädiger nicht übernehmen muss. Vom Anschaffungspreis der Felge von zB 120 EUR übernimmt der gegn. Kfz-VR dann nur 60,- EUR. Dieser Abzug nennt sich „neu für alt“.

oder es ist ein leichter kratzer im auto der mit smartrepair
wegzumachen ist, aber derjenige will alles lackiert haben ?

Alles lackieren schon mal gar nicht, warum auch. Gleiches Verfahren wie oben beschrieben (nfa).

kann die versicherung hier die reparatur verweigern ? oder
geht sie rein nachdem was einem die werkstatt an kosten
vorgibt ?

Das, was technisch sinnvoll/vertretbar und wirtschaftlich „vernünftig“ ist, wird ersetzt.

Grüße, M