Neue Bemessungsgrenze für PKV

Hallo,
die Bemessungsgrenze für die PKV soll ja nun um 20% angehoben werden. Wie ist das nun für Angestellte, die zur Zeit bei der PKV sind aber die neue Grenze nicht überschreiten können. Dürfen diese in der PKV bleiben oder müssen diese in eine GKV zurück ?

Gruß Harry

hallo Harry,
zwei Möglichkeiten:

  1. er geht wieder in die GKV, da pflichtversichert,
  2. oder er erklkärt unwiderruflich seinen Austritt aus der sozialgemeinschaft. Dann kommt er allerdings nie mehr wieder rein. Auch wenn er nur noch 500 € verdient.
    Für Selbständige trifft das alles natürlich nicht zu.
    Grüße
    Raimund

Hallo,
ich gehe davon aus, daß für diese Fälle entsprechende Übergangsregeln getroffen werden, falls das Gesetz wirklich so durchgeht.

Cu Rene

hallo Harry,
zwei Möglichkeiten:

  1. er geht wieder in die GKV, da pflichtversichert,
  2. oder er erklkärt unwiderruflich seinen Austritt aus der
    sozialgemeinschaft. Dann kommt er allerdings nie mehr wieder
    rein. Auch wenn er nur noch 500 € verdient.

Hallo Raimund,

Danke für diesen GANZ WICHTIGHEN HIONWEIS !!!

Ich habe einige Kunden, die sich vor Jahren auf Empfehlung von klugen Ausschließlichkeitsvertretern haben BEFREIEN lassen.

Heute eine mittlere Katastrophe.

MfG Siegfried Nikschick

Für Selbständige trifft das alles natürlich nicht zu.
Grüße
Raimund

Hallo Siegfried,

Ich habe einige Kunden, die sich vor Jahren auf Empfehlung von
klugen Ausschließlichkeitsvertretern haben BEFREIEN lassen.

Heute eine mittlere Katastrophe.

das Problem damit ist auch noch: Ausschließlichkeitsvertreter kann man nicht dafür haftbar machen! Makler ja!

Noch etwas, was immer gerne gemacht wird: Angestellte im öffentlichem Dienst haben genauso Anrecht auf Beihilfe, wie Beamte. Also wird ihnen von verschiedenen „Versicherungsvertretern“ (hier ausnahmsweise mal als Schimpfwort gedacht) empfohlen, diese anzunehmen und eine restkostenversicherung abzuschließen. Das ist tatsächlich günstiger… aber nur während der Arbeitszeit! Anschließend, wenn der arme mann (Frau) in Rente geht, gibts keine Beihilfe mehr! Dann muss er sich vollversichern… mit dem Eintrittsalter, das er dann hat! Dann ist Heulen und Zähneklappern! Die Versicherung muss ihn zwar nehmen, doch steht nirgends, dass er mit einem günstigen Beitrag aufgenommen werden muss. Und die Altersrückstellungen fehlen auch. 10 Jahre später kann er den Beitrag nicht mehr bezahlen. Dann heißt es wieder: die private KV ist im Alter unbezahlbar.
Ich kann nur diesen Leuten raten, schnellstens in den Volltarif zu wechseln.
Grüße
Raimund

Hallo Siegfried,

Ich habe einige Kunden, die sich vor Jahren auf Empfehlung von
klugen Ausschließlichkeitsvertretern haben BEFREIEN lassen.

Heute eine mittlere Katastrophe.

das Problem damit ist auch noch: Ausschließlichkeitsvertreter
kann man nicht dafür haftbar machen! Makler ja!

Das ist das Schlimme daran. Ich habe das aber zum Glück nicht verzapft und kann es aber auch leider nicht ändern.

Noch etwas, was immer gerne gemacht wird: Angestellte im
öffentlichem Dienst haben genauso Anrecht auf Beihilfe, wie
Beamte. Also wird ihnen von verschiedenen
„Versicherungsvertretern“ (hier ausnahmsweise mal als
Schimpfwort gedacht) empfohlen, diese anzunehmen und eine
restkostenversicherung abzuschließen. Das ist tatsächlich
günstiger… aber nur während der Arbeitszeit! Anschließend,
wenn der arme mann (Frau) in Rente geht, gibts keine Beihilfe
mehr! Dann muss er sich vollversichern… mit dem
Eintrittsalter, das er dann hat! Dann ist Heulen und
Zähneklappern! Die Versicherung muss ihn zwar nehmen, doch
steht nirgends, dass er mit einem günstigen Beitrag
aufgenommen werden muss. Und die Altersrückstellungen fehlen
auch. 10 Jahre später kann er den Beitrag nicht mehr bezahlen.
Dann heißt es wieder: die private KV ist im Alter unbezahlbar.
Ich kann nur diesen Leuten raten, schnellstens in den
Volltarif zu wechseln.
Grüße
Raimund

Danke für den Hinweis.
Da das nicht mein Klientel ist, mußte ich mich damit noch nicht
beschäftigen. Sollte ich das evtl. mal machen ??

MfG Siegfried Nikschick

Hallo Siegfried,

Da das nicht mein Klientel ist, mußte ich mich damit noch
nicht beschäftigen.
Sollte ich das evtl. mal machen ??

Das sind genauso dankbare Kunden, wie die aus der freien Wirtschaft.
Die werden nämlich sehr oft von den (illegalen) Vermittlern im Amt beraten. Illegal deswegen, weil es verboten ist, im Amt andere Arbeiten als die vorgesehenen zu machen. Doch wo kein Kläger, da kein Richter.
Wer hier besonders stark wirbt und aktiv ist, das ist die DeBeKa. Meines Wissens hält die DBV sich da raus.
Heißt also, dass diese Beratung immer auf eines raus kommt: „mach doch die DeBeKa!“ Vergleichsmöglichkeiten haben die Beamten da wenig… so sie nicht sich selbst darum kümmern und suchen. Helfe ihnen und Du hast treue Kunden. Besonders, wenn Du fair bist.
Grüße
Raimund