Hallo Siegfried,
Ich habe einige Kunden, die sich vor Jahren auf Empfehlung von
klugen Ausschließlichkeitsvertretern haben BEFREIEN lassen.
Heute eine mittlere Katastrophe.
das Problem damit ist auch noch: Ausschließlichkeitsvertreter kann man nicht dafür haftbar machen! Makler ja!
Noch etwas, was immer gerne gemacht wird: Angestellte im öffentlichem Dienst haben genauso Anrecht auf Beihilfe, wie Beamte. Also wird ihnen von verschiedenen „Versicherungsvertretern“ (hier ausnahmsweise mal als Schimpfwort gedacht) empfohlen, diese anzunehmen und eine restkostenversicherung abzuschließen. Das ist tatsächlich günstiger… aber nur während der Arbeitszeit! Anschließend, wenn der arme mann (Frau) in Rente geht, gibts keine Beihilfe mehr! Dann muss er sich vollversichern… mit dem Eintrittsalter, das er dann hat! Dann ist Heulen und Zähneklappern! Die Versicherung muss ihn zwar nehmen, doch steht nirgends, dass er mit einem günstigen Beitrag aufgenommen werden muss. Und die Altersrückstellungen fehlen auch. 10 Jahre später kann er den Beitrag nicht mehr bezahlen. Dann heißt es wieder: die private KV ist im Alter unbezahlbar.
Ich kann nur diesen Leuten raten, schnellstens in den Volltarif zu wechseln.
Grüße
Raimund