Liebe/-r Experte/-in,
wer hat schon mal einen Antrag auf gesetzliche
Pflegeversicherung, Pflegestufe 1 gestellt und ihn
auch
„durchbekommen“? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt
werden
und welche Fehler darf man auf keinen Fall machen um
einen
abschlägigen Bescheid zu erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
C.W.Papka
Hallo,
das Vorgehen beim Pflegeantrag ist in der gesetzlichen
und in der privaten Pflegeversicherung ziemlich gleich.
Man meldet sich bei seiner Pflegeversicherung
telefonisch oder schriftlich und lässt sich den
Pflegeantrag zusenden. Dieser Antrag besteht aus zwei
teilen:
- für den Pflegebedürftigen:
Darin werden allgemeine persönliche Angaben abgefragt,
die eigentlich nicht´s mit der Pflegebedürftigkeit an
sich zu tun haben. Weiter wird abgefragt, ob man
Pflegegeld, ambulante Pflege oder stationäre Pflege
beantragen will. Ferner muss man seinen Hausarzt
angeben und eine Entbindung von der Schweigepflicht
unterzeichnen, damit die Pflegekasse die Unterlagen an
den Medizinischen Dienst weiterleiten kann. Ohne den
Medizinischen Dienst geht es nicht.
2.Für den Hausarzt:
Dieser teil wird vom behandelnden Arzt ausgefüllt und
hier werden Angaben über den Gesundheitszustand und die
Pflegebedürftigkeit abgefragt.
Ganz wichtig ist, man hat erst Anspruch auf
Pflegeleistungen, wenn der Teil 1 ausgefüllt und
unterschrieben beim der Pflegekasse eingeht. Also auch
wenn der Hausarzt gerade im Urlaub ist, wichtig immer
schon mal den Teil 1 abschicken.
Sobald der Pflegekasse die gesamten Antragsunterlagen
vorliegen, werden diese an den Medizinischen Dienst
weitergeleitet. Der Medizinische Dienst nimmt dann
telefonisch Kontakt mit dem Pflegebedürftigen auf und
macht einen Termin für einen Hausbesuch aus.
Um eine Pflegestufe zu erreichen, muss man in mehreren
Bereichen Hilfe benötigen. Diese Punkte (auch
Aktivitäten des täglichen Lebens genannt) sind z.B
waschen, essen, anziehen, Haushalt, WC-Gang,
Fortbewegung etc.
Seit dem 01.01.2009 müssen sowohl die gesetzlichen als
auch die privaten Pflegekassen eine kostenlose
Pflegeberatung zur Verfügung stellen. Das ist eine
Stelle, an die man sich wenden kann und die einen dann
genau über seine Rechte und Möglichkeiten aufklärt. In
der privaten Pflegeversicherung heißt dieses
Beratungsunternehmen Compass. Den Namen bei den
gesetzlichen kenne ich leider nicht, aber den kann man
sicher Google´n.
Fehler in dem Sinn kann man nicht machen, entweder man
ist pflegebedüftig oder nicht. Aber das stellt der
Medizinische Dienst nach seinen Vorgaben fest.
Den einzigen Fehler den man machen kann ist, dass man
seinen Pflegeantrag nicht umgehend ausfüllt und
absendet.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruß
four-roses