Pflegeversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

wer hat schon mal einen Antrag auf gesetzliche Pflegeversicherung, Pflegestufe 1 gestellt und ihn auch „durchbekommen“? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und welche Fehler darf man auf keinen Fall machen um einen abschlägigen Bescheid zu erhalten?

Mit freundlichen Grüßen

C.W.Papka

Liebe/-r Experte/-in,

wer hat schon mal einen Antrag auf gesetzliche
Pflegeversicherung, Pflegestufe 1 gestellt und ihn

auch

„durchbekommen“? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt

werden

und welche Fehler darf man auf keinen Fall machen um

einen

abschlägigen Bescheid zu erhalten?

Mit freundlichen Grüßen

C.W.Papka

Hallo,
das Vorgehen beim Pflegeantrag ist in der gesetzlichen
und in der privaten Pflegeversicherung ziemlich gleich.
Man meldet sich bei seiner Pflegeversicherung
telefonisch oder schriftlich und lässt sich den
Pflegeantrag zusenden. Dieser Antrag besteht aus zwei
teilen:

  1. für den Pflegebedürftigen:
    Darin werden allgemeine persönliche Angaben abgefragt,
    die eigentlich nicht´s mit der Pflegebedürftigkeit an
    sich zu tun haben. Weiter wird abgefragt, ob man
    Pflegegeld, ambulante Pflege oder stationäre Pflege
    beantragen will. Ferner muss man seinen Hausarzt
    angeben und eine Entbindung von der Schweigepflicht
    unterzeichnen, damit die Pflegekasse die Unterlagen an
    den Medizinischen Dienst weiterleiten kann. Ohne den
    Medizinischen Dienst geht es nicht.
    2.Für den Hausarzt:
    Dieser teil wird vom behandelnden Arzt ausgefüllt und
    hier werden Angaben über den Gesundheitszustand und die
    Pflegebedürftigkeit abgefragt.

Ganz wichtig ist, man hat erst Anspruch auf
Pflegeleistungen, wenn der Teil 1 ausgefüllt und
unterschrieben beim der Pflegekasse eingeht. Also auch
wenn der Hausarzt gerade im Urlaub ist, wichtig immer
schon mal den Teil 1 abschicken.

Sobald der Pflegekasse die gesamten Antragsunterlagen
vorliegen, werden diese an den Medizinischen Dienst
weitergeleitet. Der Medizinische Dienst nimmt dann
telefonisch Kontakt mit dem Pflegebedürftigen auf und
macht einen Termin für einen Hausbesuch aus.

Um eine Pflegestufe zu erreichen, muss man in mehreren
Bereichen Hilfe benötigen. Diese Punkte (auch
Aktivitäten des täglichen Lebens genannt) sind z.B
waschen, essen, anziehen, Haushalt, WC-Gang,
Fortbewegung etc.

Seit dem 01.01.2009 müssen sowohl die gesetzlichen als
auch die privaten Pflegekassen eine kostenlose
Pflegeberatung zur Verfügung stellen. Das ist eine
Stelle, an die man sich wenden kann und die einen dann
genau über seine Rechte und Möglichkeiten aufklärt. In
der privaten Pflegeversicherung heißt dieses
Beratungsunternehmen Compass. Den Namen bei den
gesetzlichen kenne ich leider nicht, aber den kann man
sicher Google´n.

Fehler in dem Sinn kann man nicht machen, entweder man
ist pflegebedüftig oder nicht. Aber das stellt der
Medizinische Dienst nach seinen Vorgaben fest.
Den einzigen Fehler den man machen kann ist, dass man
seinen Pflegeantrag nicht umgehend ausfüllt und
absendet.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruß
four-roses

Sehr geehrter Herr Papka,

einen Antrag auf Pflegestufe stellen Sie ja bekannterweise bei der Pflegeversicherung ihrer Krankenkasse. Lassen Sie sich am besten im Vorfeld ein Pflegetagebuch zuschicken. Dort müssen Sie dann dokumentieren, welche Pflege benötigt wird und wie lange die einzelnen Tätigkeiten dauern.
Bei dem Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen wird dann geprüft, ob die Anzahl der Pflegeminuten, die benötigt werden, ausreichend sind für die Vergabe einer Pflegestufe. Für Pflegestufe 1 benötigen Sie mindestens einen Aufwand von 90 Minuten täglich, davon müssen mehr als die Hälfte der Zeit auf die Grundpflege entfallen.
Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeeinstufung stellen wird ihnen automatisch ein Begutachtungstermin mitgeteilt. Sie sollten sich dann immer bewusst sein, dass die zu begutachtende Person dann möglichst wenig alleine können sollte, also nicht sagen: „Das kann ich schon noch alleine!“ Sondern: „Das fällt mir immer schwerer!“
Es ist halt eine Frage der täglichen Zeit, die für die Pflege aufgewendet wird. Geht es nur um einen Heimaufenthalt, so kann auch bei der Ablehnung der Pflegestufe mit Hilfe einer Heimbedürftigkeitsbescheinigung ein Heimaufenthalt unter Umständen möglich gemacht werden.

Ich hoffe, ihnen mit meiner Antwort weiter geholfen zu haben.

Bei weiteren Fragen, melden Sie sich doch noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen
B. Tölch

Um keinen abschlägigen Bescheid zu bekommen, muß der Pflegebedürftige einen Pflegebedarf von 90 Minuten täglich haben, davon max. 45 Minuten in der hauswirtschaftlichen versorgung ( Kochen Waschen Putzen). Das ist nicht schwer nachzuwisen. Die andere Zeit muß im Bereich Körperpflege, Ausscheidung und Mobilisation Nahrungszufuhr fallen. Dabei wird jede kleine Tätigkeit die der Pflegebedürftige selber machen kann nicht mit berücksichtigt Also immer darauf achten, das der Pflegebedürftige zumindest Hilfestellung für viele Tätigkeiten braucht. Die KAssen bieten oftmals auch Broschüren an die das näher erläutert. Die genaue Prüfanleitung des Medizinischen Dienstes kann auch beim MDS Essen (Spitzenverband der Medizinischen Dienste) runtergeladen werden, ist aber keine „leichte Kost“

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Lieber Interessent,

ich würde Ihnen gern eine Übersicht mailen, sehe aber
Ihre mailadresse nicht.
Bitte schicken Sie mir diese an: [email protected]

Viele Grüße

Bärbel

Wichtig ist es, genug „zeit“ nachzuweisen, die die Pflegeperson für die Pflege aufwed´ndet. DerMDK rechnet also die Minuten zusammen. Wenn das genug sind (ich glaube, die müßten auf der MDK-HP zu ersehen sein bzw. bei der jeweiligen Pflegekasse zu erfragen), dann gibt es eine bestimmte Pflegestufe. Nicht gezählt werden hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Viel Zeit wird gerechnet für Nahrung anreichen, auch Getränke und Versorgung bei der Ausscheidung und Nachbetreuung.
Wenn es abgelehnt wird, dann auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Widerspruchsbelehrung steht im Kleingedruckten. Und bei Bedarf bei der zweiten Begutachtung einen Pflegedienst hinzuziehen. Die können im konkreten Fall auch nochmal zusätzlich Tipps geben. Viel Erfolg

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