PKV: Teilversicherung stationär möglich?

Frage: Eine Person ist zu 70% beihilfeberechtigt, da der Ehemann Beamter ist. Die restlichen 30% sind durch eine PKV abgedeckt. Wäre es möglich, nur stationäre Behandlungen(Krankenhausaufenthalte) durch die PKV zu 30% abzudecken? Welch was ist zu beachten?

Nein, das ist nicht möglich, denn Beihilfe und Restkostenversicherung der PKV müssen den Kriterien der substitutiven Kraknenversicherung entsprechen. Dazu gehört auch ambulant und stationär.
Insofern schließt sich eine Teilversicherung des rein stationären Bereiches durch den Gesetzgeber aus.

Soweit ich es weiß, sind PKV und Beihilfe IMMER zwei völlig voneinander getrennte Dinge! Mann bekommt eine Rechnung und wenn man möglichst viel erstattet bekommen möchte, dann reicht man sie bei der PKV und bei der Beihilfe ein. Möchte man aus einem bestimmten Grund die Rechnung nur bei der Beihilfe oder bei der PKV einreichen und damit auf Kohle verzichten, dann ist das halt so. Soweit ich weiß, hängt die Zusage zur Kostenübernahme bei stationären Maßnahmen oder auch Zahnersatz durch die PKV nicht von der Zusage der Beihilfe ab oder umgekehrt!

Hallo,

nein. Die Pflicht zur Krankenversicherung erstreckt sich auf die Bereiche ambulant und stationär.

Beste Grüße

Thomas Kliem

Nein, es besteht Krankenversicherungspflicht.

Zu bachten ist hier, ob die bestehende Krankenversicherung das mitmacht??. Meistens haben die Versicherer Gesamttarife also 30 % für Alles. Was soll denn das werden, wenn er nach einen schweren Unfall oder Krankheit dann noch 1 Jahr Zuhause liegt und täglich vom Arzt besucht werden muß, oder ambulant solche Untersuchungen wie MRT oder CT durchgeführt werden. Oder eine Sanierung der Zähne ansteht???. Der kann sich dann die Kugel geben, manche Leute oder Fragen verstehe ich nicht-manchmal habe ich das Gefühl wir werden hier vera…cht.

Hallo Beatkatze,
leider ist das seit einiger Zeit nicht mehr möglich, seit einer der letzten Reformen war festgelegt worden, dass ambulant, stationär und Zahn gemeinsam abgeschlossen werden muss, nur stationär kann deshalb keine PKV mehr machen.

Hoffe, mit den Informationen geholfen zu haben.

Liebe Grüße von
PKV-Spezialisten (Vers.-Kfm.)
Michael Rischer und
Hans-Günter Rischer

Home: www.pkv-netz.com


Theoretisch ist das möglich, weil es auch im Bereich der Beihilfetarife s.g. Komponententarife gibt, bei denen Sie einzelne Bestandteile abwählen könnten.

Aber - es gibt in Deutschland seit Jahren eine allgemeine Versicherungspflicht mit bestimmten Mindestanforderungen. Nehmen Sie den Ambulanttarif aus Ihrem Vertrag, so ist Ihr Versicherer verpflichtet, bei Ihnen rückzufragen und im Zweifel dies nach Berlin zu melden. Irgendwann erhalten Sie dann einen harten Brief und müssen in vollem Umfang rückwirkend die Beiträge für eine vollständige 30%-VS nach zahlen.

Außerdem gilt für die meisten BH-Berechtigten ebenso wie für ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen : ohne vollständige private Absicherung keine Beihilfe ! - Allein dies kann bei inzwischen notw. Behandlungen krasse Folgen nach sich ziehen.

Grüße

Stefan Koziol
Versicherungsmakler