Prämienzahlung bei nicht zugestellter Post

Mal angenommen ein Geschäftsmann meldet sein KFZ als Firmenwagen an und das KFZ ist auch in den Papieren unter der Geschäftsadresse eingetragen . Der Geschäftsmann gibt dann später sein Geschäft auf . Die KFZ Versicherung schickt die Jahresabrechnung
( Prämienzahlung ) an die Adresse des Geschäftes das aber geschlossen ist und die Post somit den Brief nicht ausliefern konnte . Der Beitrag wurde erhöht womit der Geschäftsmannn das Recht zur ausserordentlichen Kündigung hätte. Nachdem der Jahresbeitrag von seinem Konto abgebucht wurde kontaktierte der Geschäftsmann sofort die Versicherung und bat um Aufklärung und sprach eine sofortige Kündigung aus . Weiterhin wurde die MwSt einbehalten , obwohl das Gewerbe abgemeldet wurde . Hätte in diesem angenommenen Falle die Versicherung das Recht die Annahme der Kündigung zu verweigern ?? Müsste die Versicherung nicht eigentlich dafür sorgen , dass der Versicherungsnehmer den sicher  Brief erhält ? ( Einschreiben mit Rückantwort )

HI,

steht nicht in den Versicherungsbedingungen, die der Geschäftmann ja per Vertragsabschluss akzeptiert hat, sinngemäss drin dass der VN dafür zu sorgen hat dass Post der Versicherung ihn erreicht, also er im Falle einer Änderung der Anschrift der Versicherung die neue „unverzüglich“ mitteilen muss?

Ich sehe hier viel mehr eine Pflichtverletzung des VN als der Versicherung.

Gruss
K

Hallo

Mal angenommen ein Geschäftsmann meldet sein KFZ als
Firmenwagen an und das KFZ ist auch in den Papieren unter der
Geschäftsadresse eingetragen . Der Geschäftsmann gibt dann
später sein Geschäft auf .

Die Firma ist als juristische Person Halter des Fahrzeugs und Versicherungsnehmer.
Die juristische Person wird liquidiert.

Das Fahrzeug ist also Halterlos und unversichert.

MfG Frank

Danke für die Info . Also müsste der Halter das KFZ jetzt auf seine Privatadresse ummelden ??

Weiterhin wurde die MwSt einbehalten , obwohl das Gewerbe abgemeldet wurde…

Es handelt sich also nicht um die Prämienrechnung, sondern um eine Schadenzahlung?

Es ist schon eine Prämienrechnung plus Versicherungssteuer . Gilt diese Steuer nicht ausschliesslich für Selbständige ??

Nein! Versicherungsteuer gilt für jedermann!

Nein! Versicherungsteuer gilt für jedermann!

100 % agree

Interessant finde ich die Historie:
Eingeführt wurde die Vers.St. zum 01. Oktober 1913 (Kein Tippfehler!)
Mit dieser Steuer wurde die im Sommer beschlossene Heeresverstärkung finanziert.
Der Steuersatz betrug von 1945-1988 5 %
Nach einigen unbegründeten Erhöhungen beträgt die Versicherungssteuer seit 2002 19%.
Steigerung auch ohne Krieg also satte 280%!

Quelle: VersicherungsVermittlung April 2015