Hallo Irma,
zur Frage des Ortes des Vorfalls hast du ja eine positive Rückmeldung.
Meine Privathaftpflicht haftet leider nicht für den Verlust fremder privater Schlüssel.
Steht das wirklich so im Vertrag? Haftet sie nicht für Schlüssel, oder geht es um den Verlust?
Verlust bedeutet doch, dass etwas weg ist und mein weiß gar nicht, wo man es gelassen hat. Oder man weiß es, aber als man an den Ort zurückkommt, ist es nicht mehr da. Dass Versicherungen so etwas aus ihren Leistungen ausschließen, ist verständlich, es macht Betrug zu einfach und risikolos: Man behauptet von etwas, was man ersetzt oder erneuert haben möchte, oder das man gar nicht besitzt, man habe es verloren. Da meinen einen Verlust nicht beweisen kann, kann auch niemand prüfen, ob es nicht doch Betrug ist.
Du hast deinen Schlüssel aber nicht verloren, du wusstest ja zu jedem Zeitpunkt, wo er war. Du hast ihn nur ungeschickt fallen lassen. Hättest du ihn auf dem Bürgersteig fallen lassen, hättest du ihn einfach wieder aufgehoben. Unglücklicherweise hast du ihn aber über einem Gulli fallen lassen - deshalb brauchtest du Hilfe.
Fallen lassen ist aber nicht von der Versicherung ausgeschlossen. Wenn du eine Vase fallen lässt, haftet die Versicherung ja auch, falls die Vase kaputt ist.
Allerdings schließen Versicherungenin der Regel die Haftung für Schäden an geliehenen Gegenständen aus. Hat dir deine Schwester den Schlüssel also während der Dauer deines Aufenthaltes geliehen, haftet die Versicherung nicht. Standet ihr aber z. B: vor ihrem Auto, sie suchte ihren Autoschlüssel, drückte dir dabei mit den Worten „Halt das doch mal eben“ ihren Wohnungschlüssel in die Hand, dann wäre das ein Haftungsfall.
In meinem Vertrag steht allerdings, dass Haftung für Schadensfälle im Ausland ausgeschlossen ist, außer Haftung nach $ 640 R.v.v. Was das ist, weiß ich nicht.
Du solltest dir also deinen Vertrag noch einmal genau sehen und um eine genauere Erläuterung bitten, warum man nicht zahlen will.
Gruß
Peter
Gruß
Peter