Rechtschutzversicherung - was übernimmt sie

Hallo,

durch einen Brand in einem Restaurant ist ein Schadensfall entstanden, der über die Gebäudebrandversicherung und die Haftpflicht abgedeckt ist.

Nun kommt es eventuell zum Streitfall mit einer der beiden Versicherungen.

Es besteht zudem eine Rechtschutzversicherung (Privat und Beruf) bei der gleichen Versicherung, mit der es Differenzen gibt. Werden die Kosten für einen Rechtsanwalt in solch einem Fall übernommen?

Ich weiss nicht, ob es überhaupt möglich ist, meine Frage pauschal zu beantworten. Aber mir selbst wurde sie gestellt, ohne dass mir Unterlagen vorlagen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen von der Ostalb

Pia

Ob der Versicherer den Rechtschutz übernimmt geht aus den Versicherungsbedingungen hervor und, oder ist beim Versicherer erfragbar.

Demnach wäre es theoretisch nicht möglich, dass er ablehnt, nur weil die Klage sich auf das eigene Haus bezieht (sofern versichert).

Hier würde Ihnen sicherlich Ihr Anwalt helfen, ich glaube das wäre ein gefundenes Fressen für Ihn!

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Ob der Versicherer den Rechtschutz übernimmt geht aus den
Versicherungsbedingungen hervor und, oder ist beim Versicherer
erfragbar.

Demnach wäre es theoretisch nicht möglich, dass er ablehnt,
nur weil die Klage sich auf das eigene Haus bezieht (sofern
versichert).

Hier würde Ihnen sicherlich Ihr Anwalt helfen, ich glaube das
wäre ein gefundenes Fressen für Ihn!

Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich glaube, ich werde mir die Versicherungsbedingungen mal zu Gemüte führen.

Gruß, Pia

Das …

Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich glaube, ich werde mir
die Versicherungsbedingungen mal zu Gemüte führen.

… sollte immer erst erfolgen - vor der Fragestellung

  1. Bitte immer Gesellschaft, genauen Tarif, exakten Umfang und das Datum der bedingungen angeben.

Das die RS „Beruf“ umfasst bedeutet nicht, dass es sich um eine RS Vers. für den betrieb handelt!

Thorulf Müller

entstanden, der über die Gebäudebrandversicherung und die
Haftpflicht abgedeckt ist.

Wieso Haftpflicht, wessen Haftpflicht ?

Nun kommt es eventuell zum Streitfall mit einer der beiden
Versicherungen.

Um was für einen Streitfall handelt es sich ? Versicherungsvertrags-Streitereien, Schadensersatzangelegenheiten oder ganz andere ?

Ich weiss nicht, ob es überhaupt möglich ist, meine Frage
pauschal zu beantworten. Aber mir selbst wurde sie gestellt,

Nein, mit so lückenhaften Angaben läßt sich noch nicht einmal spekulieren. Du müßtest die gesamte Situation schildern.

Hallo

Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich glaube, ich werde mir
die Versicherungsbedingungen mal zu Gemüte führen.

Würde ich nicht unbedingt machen, sondern anrufen und nach einer Deckungszusage fragen.
Gruß
Snake