Rentenversicherung - selbstständige Lehrer

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Laut SGB IV §2 gelten selbstständige Lehrer als rentenversicherungspflichtig.

In Kürze könnten mein Kollege und ich als Lehrer selbstständig arbeiten. Es handelt sich um eine eindeutige lehrende Tätigkeit - keine Beratung.

Entgehen wir der Versicherungspflicht, wenn wir eine Gesellschaft gründen (GbR) und diese Gesellschaft mit den Auftraggebern abrechnet, obwohl wir als Lehrer selbstständig tätig sind und mehr als 400 € im Monat verdienen? Gibt es andere Möglichkeiten?

Gruß
Hans

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Laut SGB IV §2 gelten selbstständige Lehrer als
rentenversicherungspflichtig.

In Kürze könnten mein Kollege und ich als Lehrer selbstständig
arbeiten. Es handelt sich um eine eindeutige lehrende
Tätigkeit - keine Beratung.

Entgehen wir der Versicherungspflicht, wenn wir eine
Gesellschaft gründen (GbR) und diese Gesellschaft mit den
Auftraggebern abrechnet, obwohl wir als Lehrer selbstständig
tätig sind und mehr als 400 € im Monat verdienen?

nein

Gibt es
andere Möglichkeiten?

Gruß
Hans

die gesellschaft beschäftigt euch als angestellte, aber dann seid ihr sowieso wieder rentenvers.pflichtig

die gesellschaft beschäftigt euch als angestellte, aber dann
seid ihr sowieso wieder rentenvers.pflichtig

???
GbR-Gesellschafter sind Angestellte ihrer Gesellschaft?

GbR-Gesellschafter sind Angestellte ihrer Gesellschaft?

Nein, aber selbstständige Lehrer sind rentenversicherungspflichtig. Um die Frage ging es eigentlich.

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Entgehen wir der Versicherungspflicht,

Da die Lehrer im Gesetz ausdrücklich erwähnt sind, fürchte ich, dass es kein Entrinnen gibt. Müßt Ihr die Tätigkeit denn unbedingt als Lehre deklarieren ? Was lehrt Ihr und wen ?

Entgehen wir der Versicherungspflicht,

Da die Lehrer im Gesetz ausdrücklich erwähnt sind, fürchte
ich, dass es kein Entrinnen gibt. Müßt Ihr die Tätigkeit denn
unbedingt als Lehre deklarieren ? Was lehrt Ihr und wen ?

Ihr könnt ja als Unternehmensberater auftreten oder als Unterhaltungskünstler.

Wir werden nach einem RahmenLEHRplan unterrichten. Wir vermitteln Kenntnisse und Fertigkeiten nach pädagogischen Gesichtpunkten. Dies als Beratung zu deklarieren - das wäre nicht möglich.

Gesichtpunkten. Dies als Beratung zu deklarieren - das wäre
nicht möglich.

Ich hatte auch eher in Richtung Coaching oder Trainig gedacht, was „erwachsene“ Schüler voraussetzen würde.

Hallo Hans,

bei einer GmbH und Handwerkern funktioniert es. Bei Lehrern würde ich vermuten, sollte es dann ähnlich sein - IMHO!

Wenn ihr beide beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer wärt, seit ihr als Angestellte der GmbH nicht versicherungspflichtig.

Aber sichert Euch da ab - sone GmbH-Gründung ist nicht ganz billig. Nicht das es nachher Essig mit der SV-Freiheit ist und ich solls Schuld sein … Also das ist nur so meine persönliche Dikussions-Meinung und kein Rechtsrat!

Gruß
Gero

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