Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Laut SGB IV §2 gelten selbstständige Lehrer als rentenversicherungspflichtig.
In Kürze könnten mein Kollege und ich als Lehrer selbstständig arbeiten. Es handelt sich um eine eindeutige lehrende Tätigkeit - keine Beratung.
Entgehen wir der Versicherungspflicht, wenn wir eine Gesellschaft gründen (GbR) und diese Gesellschaft mit den Auftraggebern abrechnet, obwohl wir als Lehrer selbstständig tätig sind und mehr als 400 € im Monat verdienen? Gibt es andere Möglichkeiten?
Gruß
Hans