Rentenzahlung im Voraus ? Oder nachschüssig?

Hallo,

wird die gesetzliche Rente (Witwenrente, eigene Altersrente, Rente einer Berufsgenossenschaft) monatlich im voraus oder nachschüssig bezahlt?
Also: Wenn die Rente Ende September überwiesen wird, ist es die Rente für den abgelaufenden Monat September oder schon für Oktober?

Danke und Grüße
Heinz

Hallo,

Hallo,

wird die gesetzliche Rente (Witwenrente, eigene Altersrente,
Rente einer Berufsgenossenschaft) monatlich im voraus oder
nachschüssig bezahlt?
Also: Wenn die Rente Ende September überwiesen wird, ist es
die Rente für den abgelaufenden Monat September oder schon für
Oktober?

für die Unfallrente einer Berufsgenossenschaft kann ich es nicht sagen. Aber die Renten der Rentenversicherung werden, wenn der Rentenbeginn nach dem 31.03.2004 liegt, nachschüssig gezahlt, also am Ende des Monats.

In Deinem Beispiel handelt es sich bei der Zahlung Ende September um die Septemberrente.

Bei einem durchgehenden Rentenbezug ab einem Zeitpunkt vor dem 01.04.2004 wird die Rente allerdings weiterhin vorschüssig gezahlt, also am Monatsanfang.

Danke und Grüße

Bitte und Grüße,
Robert

Danke - und noch Fragen:

Hallo,

Hallo,

wird die gesetzliche Rente (Witwenrente, eigene Altersrente,
Rente einer Berufsgenossenschaft) monatlich im voraus oder
nachschüssig bezahlt?
Also: Wenn die Rente Ende September überwiesen wird, ist es
die Rente für den abgelaufenden Monat September oder schon für
Oktober?

für die Unfallrente einer Berufsgenossenschaft kann ich es
nicht sagen. Aber die Renten der Rentenversicherung werden,
wenn der Rentenbeginn nach dem 31.03.2004 liegt, nachschüssig
gezahlt, also am Ende des Monats.

Rentenbeginn für die gesetzliche BU-Rente war 1992, für die Altersrente 1997, für die Witwenrente 1984, für die BG-Rente 1984

In Deinem Beispiel handelt es sich bei der Zahlung Ende
September um die Septemberrente.

Es steht aber „Rente 10 10“ dabei ??? (Altersrente und Witwenrente)

Bei einem durchgehenden Rentenbezug ab einem Zeitpunkt vor dem
01.04.2004 wird die Rente allerdings weiterhin vorschüssig
gezahlt, also am Monatsanfang.

alle Renten wurden am Ende eines Monats bezahlt - ob dies seit 1984 irgendwann mal anders war, müssten wir nachsehen

Danke und Grüße

Bitte und Grüße,
Robert

Nochmals Danke und Grüße
Heinz

Hallo Heinz,
die Rentenzahlung erfolgt in allen Fällen immer zum letzten Bankarbeitstag des Monats.
Im September 2010 sind die Renten am 30.09.2010 auf dem Konto gewesen.
Bei „Altrenten“, also Rentenbeginn vor dem 1.4.2004, ist es die Oktoberrente, bei „Neurenten“ ist es die Septemberrente.

Aus den Anmerkungen in „Stichworte“ entnehme ich, dass die Rentnerin verstorben (offenbar im September) ist.
Die Rente endet mit Ablauf des Sterbemonats.
Der am 30.09. auf dem Konto eingegangene Betrag ist für Oktober, ist also überzahlt.

Die Rente wird zurückgebucht ohne dass man sich darum kümmern muss, vorausgesetzt natürlich das Konto hat ausreichend Deckung.

Gruß von TrixiMaus