Hallo,
zur Zeit bekomme ich ALG II. Die Riester-Rente wird ja für Hartz IV - Empfänger empfohlen, aber trotz intensiver Netzrecherche und des aktuellen Heftes der Stiftung Warentest bleiben einige Fragen offen:
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Pro Monat sind ab 2008 4% des letzten Bruttoverdienstes zu zahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Was heißt das für einen Hartz IV-Empfänger? Sind das die öfters genannten 5,- € Mindestsumme?
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Selbstständige können ja keinen Riester-Vertrag abschließen. Was aber passiert mit dem Vertrag, wenn ich mich im Laufe der Zeit selbstständig mache und
a) ich davon leben kann, also kein ALG II mehr bekäme?
b) ich damit nur ein Zubrot verdiente?
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Ich habe nie viel verdient, was sich, sollte nicht ein Wunder geschehen, wohl auch in Zukunft nicht ändern wird, so dass meine Rente wahrscheinlich unter dem Existenzminimum liegen wird. Wird die Auszahlung der Riester-Rente später auf die Grundsicherung angerechnet? Dann würde sich die Riester-Rente ja nicht lohnen.
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Ist es möglich, sich die Summe (oder einen Teil) am Ende der Vertragslaufzeit auf einen Rutsch auszahlen zu lassen? Falls ja, wer bietet so etwas an?
Dass sich die Regelungen im Laufe der Zeit ändern können, ist mir selbstverständlich bewusst.
Viele Grüße und Danke
Müller
PS: Falls von Interesse, ich bin 44 Jahre alt.