Riester-Rente und ALG II

Hallo,

zur Zeit bekomme ich ALG II. Die Riester-Rente wird ja für Hartz IV - Empfänger empfohlen, aber trotz intensiver Netzrecherche und des aktuellen Heftes der Stiftung Warentest bleiben einige Fragen offen:

  1. Pro Monat sind ab 2008 4% des letzten Bruttoverdienstes zu zahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Was heißt das für einen Hartz IV-Empfänger? Sind das die öfters genannten 5,- € Mindestsumme?

  2. Selbstständige können ja keinen Riester-Vertrag abschließen. Was aber passiert mit dem Vertrag, wenn ich mich im Laufe der Zeit selbstständig mache und

a) ich davon leben kann, also kein ALG II mehr bekäme?

b) ich damit nur ein Zubrot verdiente?

  1. Ich habe nie viel verdient, was sich, sollte nicht ein Wunder geschehen, wohl auch in Zukunft nicht ändern wird, so dass meine Rente wahrscheinlich unter dem Existenzminimum liegen wird. Wird die Auszahlung der Riester-Rente später auf die Grundsicherung angerechnet? Dann würde sich die Riester-Rente ja nicht lohnen.

  2. Ist es möglich, sich die Summe (oder einen Teil) am Ende der Vertragslaufzeit auf einen Rutsch auszahlen zu lassen? Falls ja, wer bietet so etwas an?

Dass sich die Regelungen im Laufe der Zeit ändern können, ist mir selbstverständlich bewusst.

Viele Grüße und Danke
Müller

PS: Falls von Interesse, ich bin 44 Jahre alt.

Hallo,

  1. Pro Monat sind ab 2008 4% des letzten Bruttoverdienstes zu
    zahlen,

Pro Jahr, nicht pro Monat ! Und von den 4 % werden die Barzulagen auch noch abgezogen.

einen Hartz IV-Empfänger? Sind das die öfters genannten 5,- €
Mindestsumme?

Ja.

  1. Selbstständige können ja keinen Riester-Vertrag
    abschließen.

Natürlich können sie, aber sie werden nicht unmittelbar, sondern nur über einen förderfähigen Ehegatten gefördert. Ausnahme: Der Selbstständige zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse ein, dann wird er direkt gefördert.

Was aber passiert mit dem Vertrag, wenn ich mich
im Laufe der Zeit selbstständig mache und

Entweder ruhen lassen, oder falls auch dann gesetzliche Rentenversicehrung besteht, weiter einzahlen.

  1. Ist es möglich, sich die Summe (oder einen Teil) am Ende
    der Vertragslaufzeit auf einen Rutsch auszahlen zu lassen?

Ja, 30 % des angesparten Kapitals kann sofort ausgezahlt werden.

Falls ja, wer bietet so etwas an?

Ich glaube, alle.

Viele Grüße und Danke

Dito

Müller

Nordlicht

Okay, so langsam lichtet sich der Nebel, trotzdem noch eine Frage:

Wenn ich mich also selbstständig mache und in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibe, dann bekomme ich die volle Zulage? D.h. wir reden hier nicht (nur) von der Pflichtversicherung für bestimmte Selbstständige sondern (auch) vom freiwilligen Verbleib?

Danke für deine prompte Antwort
Müller

Freiwillig gem. §§ 7, 232 SGB VI in der DRV versicherte Personen gehören nicht zum förderfähigen Personenkreis. Die von Nordlicht genannten „Ausnahme“ gibt es somit nicht.

Freiwillig gem. §§ 7, 232 SGB VI in der DRV versicherte
Personen gehören nicht zum förderfähigen Personenkreis. Die
von Nordlicht genannten „Ausnahme“ gibt es somit nicht.

Es gibt eine ganze Menge in der GRV pflichtversicherte Selbstständige. Z.B. alle selbstständigen Lehrer oder arbeitnehmerähnliche Selbstständige (Versicherungsvermittler in der Ausschließlichkeit). Außerdem kann man sich auf Antrag pflichtig machen lassen.

Also gibt es die von mir geschilderte Ausnahme tatsächlich.

Hallo,

  1. Ich habe nie viel verdient, was sich, sollte nicht ein
    Wunder geschehen, wohl auch in Zukunft nicht ändern wird, so
    dass meine Rente wahrscheinlich unter dem Existenzminimum
    liegen wird. Wird die Auszahlung der Riester-Rente später auf
    die Grundsicherung angerechnet? Dann würde sich die
    Riester-Rente ja nicht lohnen.

Ja, die Riesterrente wird angerechnet. Aber Du kannst doch einen Riester-Sparplan machen, und wenn Du es Dir leisten kannst, auch deutlich mehr einbezahlen als diese EUR 5,-. Auch das mehr bezahlte fällt unter die Beitragsgarantie. Und wenn Du vor Renteneintritt dann erkennst, daß die Riesterrente wirklich nur zur Verringerung der staatlichen Leistungen für die Grundsicherung führt, dann rufst Du eben Dein Depot vorher ab. Zurückgeben mußt Du dann die Zulagen, aber die Erträge daraus, Deine Einzahlungen und deren Erträge kannst Du verzehren :smile:

Gruß
Boris

…richtig!.., ist bereits mehr als häufig vorgekommen.

Gruß

Detlev

Hallo,

jetzt bin ich doch wieder verwirrt: Im Falle einer Selbstständigkeit käme der Bereich Dienstleistungen bzw. Handel übers Internet in Frage. Wäre ich damit förderfähig oder nicht?

Und ist es wichtig, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenerwerbsselbstständigkeit handelt? Sehe ich es richtig, dass ich im Falle einer nebenberuflichen Selbstständigkeit entweder über meinen regulären Arbeitgeber oder das Arbeitsamt pflichtversichert wäre und somit riestern könnte / sollte?

Viele Grüße
Müller

jetzt bin ich doch wieder verwirrt: Im Falle einer
Selbstständigkeit käme der Bereich Dienstleistungen bzw.

Welche Dienstleistung ?

Handel übers Internet in Frage. Wäre ich damit förderfähig
oder nicht?

Nein.

Und ist es wichtig, ob es sich um eine Haupt- oder
Nebenerwerbsselbstständigkeit handelt? Sehe ich es richtig,

Wenn noch eine Arbeitnhemertätigkeit besteht, besteht auch die förderfähigkeit (vereinfacht gesagt).

dass ich im Falle einer nebenberuflichen Selbstständigkeit
entweder über meinen regulären Arbeitgeber oder das Arbeitsamt
pflichtversichert wäre und somit riestern könnte / sollte?

Wenn Pflichtversicherung, dann ja.

1 Like

Okay, jetzt habe ich es. Danke für deine Mühe und die kompetente Auskunft.

Viele Grüße
Müller

Ok, da habe ich nicht richtig gelesen. Dachte du meinst freiwillig versicehrte. Sorry.

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