Hallo,
Anders sieht es aus bei Tod und unwiderruflichem Bezugsrecht.
das scheint ein neues stichwort zu sein, mit dem ich suchen kann…
Dann geht die Versicherungssumme nach Tod des VN an die
(gesetzlichen) Erben des Bezugsberechtigten.
Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe möchtest Du, dass
wenn der Versicherungsnehmer verstirbt zunächst der (z. B.)
Mann das Geld bekommt und nach dem Tod des Mannes das
(verbleibende) Geld an die Tochter des Versicherungsnehmers.
ja. das geld soll zur tilgung der hypotheken eingesetzt werden. dann ist es ja nicht wirklich weg. dann würde aber die tochter der frau alles erben, weil die die wohnung ja erbt.
Ich sehe das etwas komplizierter und würde sagen so etwas
solltest Du entweder durch ein dementsprechendes Testament
festlegen oder alternativ eine RiskoLV mit Bezugsberechtigung
Tochter des VN abschließen.
wenn NUR die töchter das kriegen, kriegen es vielleicht die expartner in die hände und DAS soll nicht sein.
kann also die versicherung sagen: du kriegst das geld, nun, da dein gatte tot ist, (nur) wenn du es ins haus zahlst und wenn du stirbst, kriegt das das kind deines gatten…
wenn es da eine klausel bei der vers. gibt, ist das fein. oder man hinterlegt dort den willen? es besteht die gefahr, vielleicht, dass das geld von den expartnern falsch verteilt wird.
danke,
azan