Risikolebensversicherung auszahlungsmodalitäten

hallo!

nehmen wir an, eine frau hat eine tochter und eine wohnung und ist verheiratet mit einem mann, der auch eine tochter hat.

die kinder sind nicht verwandt und sollen getrennt beerbt werden.

das paar möchte je eine risikolebensversicherung auf den ehepartner abschließen. das geld soll zunächst vom partner genutzt werden (wohnung unterhalten) und dann nach dem tod des zweiten an die tochter des erstverstorbenen weitergeleitet werden.

geht sowas? ist klar, was wir wollen?

danke

azan

Hallo,

ich versuche es mal herauszuklamüsern, was Du meinst.

RisikoLV (mit widerruflichem Bezugsrecht) geht bei Tod der Frau an Bezugsberechtigten (z. B. Mann). Ist der Bezugsberechtigte schon tot gesetzliche Erbfolge des Versicherungsnehmers.

Anders sieht es aus bei Tod und unwiderruflichem Bezugsrecht. Dann geht die Versicherungssumme nach Tod des VN an die (gesetzlichen) Erben des Bezugsberechtigten.

Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe möchtest Du, dass wenn der Versicherungsnehmer verstirbt zunächst der (z. B.) Mann das Geld bekommt und nach dem Tod des Mannes das (verbleibende) Geld an die Tochter des Versicherungsnehmers.

Ich sehe das etwas komplizierter und würde sagen so etwas solltest Du entweder durch ein dementsprechendes Testament festlegen oder alternativ eine RiskoLV mit Bezugsberechtigung Tochter des VN abschließen.

Viele Grüße

Andreas

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Hallo,

Anders sieht es aus bei Tod und unwiderruflichem Bezugsrecht.

das scheint ein neues stichwort zu sein, mit dem ich suchen kann…

Dann geht die Versicherungssumme nach Tod des VN an die
(gesetzlichen) Erben des Bezugsberechtigten.

Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe möchtest Du, dass
wenn der Versicherungsnehmer verstirbt zunächst der (z. B.)
Mann das Geld bekommt und nach dem Tod des Mannes das
(verbleibende) Geld an die Tochter des Versicherungsnehmers.

ja. das geld soll zur tilgung der hypotheken eingesetzt werden. dann ist es ja nicht wirklich weg. dann würde aber die tochter der frau alles erben, weil die die wohnung ja erbt.

Ich sehe das etwas komplizierter und würde sagen so etwas
solltest Du entweder durch ein dementsprechendes Testament
festlegen oder alternativ eine RiskoLV mit Bezugsberechtigung
Tochter des VN abschließen.

wenn NUR die töchter das kriegen, kriegen es vielleicht die expartner in die hände und DAS soll nicht sein.

kann also die versicherung sagen: du kriegst das geld, nun, da dein gatte tot ist, (nur) wenn du es ins haus zahlst und wenn du stirbst, kriegt das das kind deines gatten…

wenn es da eine klausel bei der vers. gibt, ist das fein. oder man hinterlegt dort den willen? es besteht die gefahr, vielleicht, dass das geld von den expartnern falsch verteilt wird.

danke,
azan

Also,

wenn ich es richtig verstehe sollen die RisikoLVs dazu da sein, den Kredit abzusichern. Wenn der Kredit abbezahlt ist, sollen dann die Kinder des jeweiligen Partners das Geld bekommen.

Da man sowas bei der Versicherung nicht hinterlegen kann (Versicherung weiss ja nicht, wann das Haus abbezahlt ist) würde ich das folgendermaßen machen:

Widerrufliche Bezugsberechtigung zunächst bis zur Abzahlung des Kredites auf den jeweiligen Partner und nach Abzahlung die Änderung des Bezugsrechts auf die Kinder. Nachteil: Stirbt dann einer der Partner nach Abzahlung des Kredites bekommt der andere Partner nix, nur die Tochter.

Viele Grüße

Andreas

Also,

Widerrufliche Bezugsberechtigung zunächst bis zur Abzahlung
des Kredites auf den jeweiligen Partner und nach Abzahlung die
Änderung des Bezugsrechts auf die Kinder. Nachteil: Stirbt
dann einer der Partner nach Abzahlung des Kredites bekommt der
andere Partner nix, nur die Tochter.

vielen dank.
diese bezugsberechtigung gibt man bei der versicherung an, oder?
das ist eine gute hilfe. mit dieser beruhigenden bestimmung kann er dann sicherlich auch einmal ein testament ansprechen.

grüße!

ja. das geld soll zur tilgung der hypotheken eingesetzt
werden. dann ist es ja nicht wirklich weg.

Ich glaube, Du musst die Versicherung an die Bank, die den Kredit gibt, abtreten, damit Du Dein Ziel erreichst, bin mir allerdings nicht sicher, was Du überhaupt genau willst. Schließlich können die Erben ja auch das abbezahlte Haus verkaufen und das Geld verprassen.