hallo Marco,
wie es so manchmal komm: heute habe ich dieses Mail erhalten (Brokerchannel):
unkommentiert:
Lebensversicherte können Abschlusskosten zurück verlangen
Der erste Lebensversicherer zahlt Abschlusskosten zurück
12.12.2001 Die Allianz Lebensversicherung hat als erster Lebensversicherer einem Kunden, der im Jahre 1999 eine private Rentenversicherung abgeschlossen und in diesem Jahr wieder gekündigt hatte, alle gezahlten (18 Monats-) Prämien in Höhe von 1.830 DM plus 7 Prozent Zinsen zurückgezahlt. Der Verbraucher hatte geklagt, weil die Allianz seine ersten Beiträge als Abschlusskosten vereinnahmt und ihm mitgeteilt hatte, dass der Vertragnach der Kündigung „ohne Wert erloschen“ sei. Die Klage stützte sich auf zwei Urteile des Bundesgerichthofs (BGH) vom 9. Mai dieses Jahres (IV ZR 121/00 = VersR 2001, 1052 und IV ZR 138/99 = VersR 2001, 839 - BGH_090501.htm), nach denen Vertragsklauseln über die Verrechnung der ersten Beiträge als Abschlusskosten wegen Intransparenz unwirksam sind („weil sie dem Versicherungsnehmer etwaige wirtschaftliche Nachteile nicht deutlich vor Augen führen“ - bundesgerichtshof_erklaert_klause.htm ).
Nachdem der Allianz die Klage am 28.11.2001 zugestellt worden war, schrieb sie am 3.12.2001 an ihren ehemaligen Kunden, nach ihrer Meinung würde sich „auch unter Berücksichtigung der genannten Urteile zum Kündigungstermin kein Rückkaufswert ergeben“. Die Allianz sei aber „bereit, die gezahlten Beiträge einschliesslich einer Verzinsung von 7% aus wirtschaftlichen Gründen zu erstatten.“ Sie werde auch „selbstverständlich die entstandenen Gerichtskosten ersetzen“. Der Versicherte erhielt mit Schreiben der Allianz vom 06.12.2001 einen Verrechnungsscheck ueber den Betrag von 1.058,85 Euro.
„Dieser Vorgang hat eine unvorstellbare Dimension. Die Branche hat nach 1994 etwa 15 Millionen Kapitallebens- und Rentenversicherungen abgeschlossen und zu diesen Verträgen (nach den BGH-Urteilen) unberechtigterweise an die 50 Milliarden Mark an Abschlusskosten* kassiert“, erklaert BdV-Geschäftsfuehrer Hans Dieter Meyer. Nach Schätzungen des BdV seien etwa 5 Millionen dieser Verträge inzwischen schon wieder gekündigt worden. Die Betroffenen sollten - so Meyer - ihre ehemaligen Versicherer anschreiben und eine Nachberechnung und Nachzahlung des Rückkaufswerts plus sieben Prozent Zinsen fordern, was „für den Einzelnen mehrere tausend Mark bringen“ könne. Zu laufenden Verträgen könnten die Versicherten eine Gutschrift der Abschlusskosten fordern, weil es nach den BGH-Urteilen keine vertragliche Vereinbarung über die Höhe und Verrechnung von Abschlusskosten gegeben habe. Gegebenenfalls müssten die Unternehmen verklagt werden.
„Vermutlich werden alle Lebensversicherer erst bei einer Klage die Abschlusskosten zurück zahlen oder eine entsprechende Gutschrift erteilen, um ein Gerichtsurteil zu verhindern. Die Versicherten müssen also zunächst mit ablehnenden Schreiben ihrer Versicherer rechnen, sollten dann aber hartnäckig bleiben. Der BdV wird die Versicherten weiterhin bei Klagen gegen die Gesellschaften unterstützen“, sagte Meyer: „…Die Versicherten sollten sich auch auf keinen Fall darauf einlassen, neue Vertragsbedingungen zu akzeptieren, mit denen die Versicherer ihre unwirksamen Klauseln - zu gekündigten Verträgen moeglicherweise sogar rückwirkend - zu ersetzen versuchten.“
Auch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) hat am 10. Oktober 2001 mit einem offiziellen Rundschreiben an alle Lebensversicherungsunternehmen (R 1/2001) mitgeteilt, dass sich bei gekündigten Verträgen Rückforderungsansprüche der Versicherungsnehmer ergeben koennen. „Der Anspruch“, so das BAV „könnte auf Rückforderung von Leistungen aufgrund unwirksamer Bestimmungen gerichtet sein“.
Siehe auch bavrundschreiben20011010.htm
*Die Abschlusskosten betragen in der Regel 2 Jahresbeiträge. Rechnet man einen Durchschnitts-Jahresbeitrag von 1.500 DM pro Vertrag, ergeben sich Durchschnitts-Abschlusskosten pro Vertrag von 3.000 DM - bei 15 Millionen Verträgen 45 Milliarden DM!
Grüße
Raimund