Rücktrittsfrist d. PKV b. Anzeigepflichtverletzung

Hallo zusammen,

ich hab die Frage schon im Rechts-Forum gestellt, aber ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es in dieses Forum besser passt:

Mich würde interessieren, was Ihr zu diesem Fall denkt:
Eine Person X schließt eine private Krankenversicherung ab (Beginn 01.01.) und gibt dabei 2 Krankheiten (Leichte Hüftdysplasie und Osteochondrose)nicht an, da X nicht mehr an sie denkt. Also keine arglistige Täuschung, sondern „nur“ vorvertragliche Anzeigepflichtverletzun.

Im August reicht Person X Arztrechnungen bei der privaten Krankenversicherung ein, worauf diese am 15.08. beim Hausarzt nach früheren Erkrankungen fragt. Der Hausarzt antwortet der Versicherung am 16.08. (evtl. wurde der Brief erst am 17.08. abgeschickt).

Person X erhält am 26.09. den Rücktritt der privaten Krankenversicherung (Datum des Briefs: 24.09., Poststempel: 25.09.).

Hat die private Krankenversicherung den Rücktritt fristgerecht ausgesprochen?

Die Rücktrittsfrist beträgt (wenn ich es recht weiß) 1 Monat ab Bekanntwerden der Anzeigepflichtverletzung (also der Krankeheiten, die X verschwiegen hatte). Aber was gilt als Bekanntwerden - wenn die PKV die Antwort vom Arzt bekommt? Wieviele Tage werden für den Postweg gerechnet? Und stimmt das mit dem einen Monat?

Was gilt als Rücktrittsdatum? Briefdatum? Poststempel? Tatsächlicher Erhalt des Rücktritts?

Viele Grüße
Kiki

Hi,

die Antwort(en) hast Du im anderen Brett ja tlw. schon erhalten…

Also keine arglistige Täuschung, sondern „nur“
vorvertragliche Anzeigepflichtverletzun.

Sagt wer?

Im August reicht Person X Arztrechnungen… ein

Handelt es sich um die gleiche(n) Krankheit(en) bzw. besteht ein medizinischer Zusammenhang? Falls nein, müsste der VR m. E. trotzdem leisten, sofern er nicht doch noch anfechten wird.

…den Rücktritt fristgerecht ausgesprochen?

Es kommt auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme an. Man muss Postlaufzeiten + „übliche Bearbeitungszeit“ berücksichtigen. Das ist letztlich der Entscheidung des Richters vorbehalten, wenn es denn zu einer solchen kommt.

Wieviele Tage werden für den Postweg gerechnet?

siehe oben.

Und stimmt das mit dem einen Monat?

Ja, aber die Anfechtung kann trotzdem noch kommen.

Was gilt als Rücktrittsdatum? Briefdatum? Poststempel?
Tatsächlicher Erhalt des Rücktritts?

Letzteres.

Bin kein KV-Spezi, habe hier nur die VVG-Bestimmungen gesichtet und angewendet… die Kollegen aus anderen Himmelsrichtungen werden sich aber wohl noch äußern :smile:

Grüße, M.