Hallo zusammen,
ich hab die Frage schon im Rechts-Forum gestellt, aber ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es in dieses Forum besser passt:
Mich würde interessieren, was Ihr zu diesem Fall denkt:
Eine Person X schließt eine private Krankenversicherung ab (Beginn 01.01.) und gibt dabei 2 Krankheiten (Leichte Hüftdysplasie und Osteochondrose)nicht an, da X nicht mehr an sie denkt. Also keine arglistige Täuschung, sondern „nur“ vorvertragliche Anzeigepflichtverletzun.
Im August reicht Person X Arztrechnungen bei der privaten Krankenversicherung ein, worauf diese am 15.08. beim Hausarzt nach früheren Erkrankungen fragt. Der Hausarzt antwortet der Versicherung am 16.08. (evtl. wurde der Brief erst am 17.08. abgeschickt).
Person X erhält am 26.09. den Rücktritt der privaten Krankenversicherung (Datum des Briefs: 24.09., Poststempel: 25.09.).
Hat die private Krankenversicherung den Rücktritt fristgerecht ausgesprochen?
Die Rücktrittsfrist beträgt (wenn ich es recht weiß) 1 Monat ab Bekanntwerden der Anzeigepflichtverletzung (also der Krankeheiten, die X verschwiegen hatte). Aber was gilt als Bekanntwerden - wenn die PKV die Antwort vom Arzt bekommt? Wieviele Tage werden für den Postweg gerechnet? Und stimmt das mit dem einen Monat?
Was gilt als Rücktrittsdatum? Briefdatum? Poststempel? Tatsächlicher Erhalt des Rücktritts?
Viele Grüße
Kiki