Schadenersatz möglich?

Liebe/-r Experte/-in,
nach einem nicht selbst verschuldeten Motorradunfall wurde für die dabei entstandene Verletzung(Bruch des Schultergelenkknochens am Knochenkopf,Schultergelenkpfanne zerschmettert)ein Schmerzensgeld von ca.8000 Euro bezahlt.Es wird eine monatliche Erwebsgemindertenrente von ca.300 Euro von der Berufsgenossenschaft bezahlt,da 20% Erwerbsminderung anerkannt wurde.
Da seit dem Unfall(2004)tägliche Schmerzen vorhanden sind und durch die Bewegungseinschränkung viele Dinge im Privatleben nicht mehr ausgeübt werden können(Sport,Hobbys,Arbeiten im eigenen Haushalt)wüsste ich gerne ob die gegnerische Versicherung zu Schadenersatz herangezogen werden kann.

Hallo Stephan,

was die gegnerische Versicherung angeht, kann ich Dir leider nicht viel sagen, sorry, da ist meine Ausbildung zu lange her. Allerdings ist es meistens so, dass Versicherungen sich bei Schmerzensgeldzahlungen meistens bescheinigen lassen, dass mit der Zahlung alle Ansprüche abgegolten sind. Hier würde ich einfach mal einen Versicherungsfachmann befragen, da die Leisungen nicht davon abhängen, ob es sich um einen Arbeitsunfall/Wegeunfall oder um einen privaten Unfall handelte. Was die Höhe Deiner Verletztenrente angeht, hast Du mal einen Verschlimmerungsantrag bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gestellt? Und wie sieht es mit der medizinischen Reha aus, hast Du da alle Therapiemöglichkeit ausgeschöpft? Grüße larali:Liebe/-r Experte/-in,

Da seit dem Unfall(2004)tägliche Schmerzen vorhanden sind und

durch die Bewegungseinschränkung viele Dinge im Privatleben
nicht mehr ausgeübt werden können(Sport,Hobbys,Arbeiten im
eigenen Haushalt)wüsste ich gerne ob die gegnerische
Versicherung zu Schadenersatz herangezogen werden kann.

ein Versuch ist es wert. Jedoch sind ärztliche Berichte, Atteste nötig, die eine Einschränkung klar bestätigen.

also laut ärztlicher Aussage bin ich austherapiert.Ich war in der BG-Klinik zur Reha und eine Besserung ist damals nicht in Aussicht gestellt worden.
Der Fall wurde auf anraten meines damaligen Anwaltes nicht abgeschlossen.
Die gegnerische Versicherung hat mir eine Einmalzahlung angeboten,die ich jedoch nicht angenommen habe.

das kann man so schlicht nicht beantworten. Es gibt Verjährungsvorschriften, die möglicherweise greifen und es ist zu prüfen, wie der bisherige Schaden abgewickelt wurde. Hierzu muss sich ein Anwalt die Unterlagen ansehen.

Hallo,

wer hat denn das erste Schmerzensgeld gezahlt und aufgrund wovon -freiwllig? Oder gibt es ein Urteil?

MFG

Soliton

Theoretisch ist dies möglich.
Eine seriöse Auskunft, ob dies in Ihrem Fall zutrifft, kann man im Internet aber kaum geben.

Das Schmerzensgeld wurde von der gegnerischen Versicherung bezahlt.Grundlage war ein Berechnungssatz der von meinem Anwalt auf Grund von einer Tabelle in der die Art der Verletzung und die Dauer der Abheilung berechnet werden konnte.
Also mit Abheilung ist gemeint,bis ich wieder Arbeitsfähig war.
Der Fall wurde aber nie ganz abgeschlossen,da mein Anwalt meinte,es könnte nach Jahren noch zu Problemen kommen und dann wäre die Versicherung aus dem Schneider.

Hallo, vielen Dank für Deine Anfrage.
Also ich denke, daß kann gemacht werden. Es ist jetzt die Frage, ist die gegnerische Versicherung die BG oder eine andere? Wenn die Versicherung die BG ist, dann mußt Du dich an diese wenden. Besser wäre es über einen Rechtsanwalt. Besteht Rechtsschutz?
Es wird ein Gutachten erstellt, damit geguckt wird, ob es wirklich so ist, wie Du sagst.
Ich würde mir auf jeden Fall ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt holen, am besten einer der auf solche Fälle spezialisiert ist (Gucke in die Gelbe Seiten). Wenn Rechtsschutz besteht, wird es von dieser übernommen, wenn nicht dann mache es trotzdem. Evtl. wird Dir eine Haushaltshilfe gestellt.

Mehr kann ich dazu zur Zeit auch nicht sagen. Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.

Gruß Carola

P. S.: Meld Dich doch mal wieder um zu berichten.

Hallo Stephan,
habe deine Anfrage an einen befreundeten Volljuristen weitergeleitet. Dieser meinte, dass zur Beantwortung der frage ziemlich viele Info´s fehlen.
Prinzipiell ist es so; Im Prinzip ist die Versicherung des Gegners Zahlungspflichtig. Jedoch handelt es sich dabei um eine Zivilrechtliche Sache. Soll heißen, da muss ein Anwalt ran und eine Klage auf Schadenersatz einreichen. Denn nur der Richter kann so was entscheiden. Von Haus aus wird die Versicherung wohl eher nicht zahlen. Also muss sie durch einen Richter dazu verdonnert werde.
Also, auf zum Anwalt…

MfG Reiprich

Hallo Stephan,

komme wegen meines urlaubs erst heute dazu deine frage zu beantworten. ob hier noch weiterer schadensersatz / schmerzensgeld möglich ist hängt von folgendem ab: du berichtest, dass du eine schadensersatz/schmerzensgeldzahlung erhalten hast. ist im text über die sogenannte abfindungserklärung durch die versicherung ein immaterieller vorbehalt enthalten oder sind mit der zahlung alle weiteren ansprüche abgegolten. das ist die kernfrage. wenn ein immaterieller vorbehalt vorhanden ist grundsätzlich ein weiter anspruch möglich. dieser muss aber als weitere beeinträchtigung, welche mit der damaligen zahlung nicht abgegolten war, geltend gemacht werden. dafür benötigst du weitere gutachten etc. hilfreich wäre für dich, wenn du über eine rechtsschutzversicherung verfügst, da die kosten nicht unerheblich sein werden. wenn du weitere rückfragen hast, melde dich gerne wieder.

gruss roland

Der Fall wurde aber nie ganz abgeschlossen,da mein Anwalt
meinte,es könnte nach Jahren noch zu Problemen kommen und dann
wäre die Versicherung aus dem Schneider.

Aber was meinen Sie damit? Um in solchen Fällen - wo die Schadensfolgen noch nicht in voller Höhe beziffert werden können - Verjährung zu vermeiden, muß notfalls innerhalb der Verjährungsfrist Feststellungsklage erhoben werden.

Liebe/-r Experte/-in,
nach einem nicht selbst verschuldeten Motorradunfall

wurde für

die dabei entstandene Verletzung(Bruch des
Schultergelenkknochens am

Knochenkopf,Schultergelenkpfanne

zerschmettert)ein Schmerzensgeld von ca.8000 Euro

bezahlt.Es

wird eine monatliche Erwebsgemindertenrente von ca.300

Euro

von der Berufsgenossenschaft bezahlt,da 20%

Erwerbsminderung

anerkannt wurde.
Da seit dem Unfall(2004)tägliche Schmerzen vorhanden

sind und

durch die Bewegungseinschränkung viele Dinge im

Privatleben

nicht mehr ausgeübt werden können(Sport,Hobbys,Arbeiten

im

eigenen Haushalt)wüsste ich gerne ob die gegnerische
Versicherung zu Schadenersatz herangezogen werden kann.

Es tut mir Leid, dass ich erst jetzt anworte. Ich habe
die Anfage leider nicht eher gesehen.

Eine Rechtsberatung ist auf diesem Wege nicht möglich
(ich bin kein Anwalt und dürfte auch keine Beratung
erteilen, wenn mir alle Fakten vorlägen).

Generell kann für solche Schmerzen ein Anspruch
Schmerzensgeld bestehen. Hier müssten die näheren
Umstände geprüft werden. Allerdings könnte es sein, dass
die Versicherung mit der ursprünglichen Zahlung alle
weiteren Ansprüche ausgeschlossen hat. Das kann auf die
Entfernung so leider nicht geklärt werden.

Meine Empfehlung wäre, hier anwaltliche Hilfe in
Anspruch zu nehmen um einen weitergehenden
Schmerzensgeldanspruch zu klären. Und das sollte so bald
wie möglich erfolgen, um nicht ggf. Fristen zu
versäumen.

Gruß
Thobie