Hallo,
nach meinem Kenntnisstand, wird bei mehreren Minijobs (neben
einer krankenversicherungsfreien Tätigkeit als Selbständiger
oder Beamter)ledig bei Überschreiten der 400 € mtl. Einkommens
eine Rentenversicherungs- und Arbeitslosenpflicht ausgelöst
bei beiden Arbeitgebern.
Dies bezieht sich jedoch nicht auf die Krankenversicherung.
mmh, jein.
Beamte sind keine Selbstständigen (Wahnsinns Feststellung des Tages).
Richtig ist erstmal, dass Versicherungspflicht, zumindest erstmal dem Grunde nach eintritt, durch die Zusammenrechnung.
Beamte wären kv-frei, weil sie sind ja schon gegen Krankheit abgesichert (Beilhilfe bzw. Heilfürsorge). Dann brauchen sie das in der Nebenbeschäftigung nicht mehr sein. Renten- und Arbeitslosenversicherung fällt zu 99,9 % auch an (gibt Ausnahmen, aber erst einmal über fünf Ecken erlebt).
Bei Selbstständigen ist es allerdings nicht von vornherein ausgeschlossen, dass keine Versicherungspflicht besteht. Hier kommt dann die stino-Prüfung hinsichtlich der hauptberuflichen Selbstständigkeit. Da aber ausgeführt wird, dass die selbstständige Tätigkeit in geringerem Umfang ausgeübt wird als die abhängigen Beschäftigungen, dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Versicherungsfreiheit in der KV bestehen, sondern Versicherungspflicht.
Es sei denn, man wäre über 55…
LG
S_E