Selbstständig + PKV + </> 400 € Job

Hallo,

Situation A:
Eine Person ist selbstständig/freiberuflich und über 1 Jahr in einer PKV versichert.
Die Person nimmt zusätzlich einen 400 € Job an und verdient damit mehr, als mit der freiberuflich/selbstständige Tätigkeit.

Situation B:
Wie oben, jedoch mit zwei zustäzlichen Jobs ingsgesammt über 400 €.

Was geschieht jeweils mit der PKV? Wäre ein Wechsel in die GKV notwendig? Oder bleibt die PKV von der jeweiligen Situation unberührt?

Vielen Dank,
palmchen

Was geschieht jeweils mit der PKV?

Bei Situation A nichts, bei Situation B würde die Person versicherungspflichtig in der GKV.

Wäre ein Wechsel in die GKV notwendig?

Bei Situation B ja.

Hallo,

Hallo,

Situation A:
Eine Person ist selbstständig/freiberuflich und über 1 Jahr in
einer PKV versichert.
Die Person nimmt zusätzlich einen 400 € Job an und verdient
damit mehr, als mit der freiberuflich/selbstständige
Tätigkeit.

Situation B:
Wie oben, jedoch mit zwei zustäzlichen Jobs ingsgesammt über
400 €.

in beiden Fällen würde ich empfehlen, den selbständigen/freiberuflichen Job an den Nagel zu hängen und einen Job als Arbeitnehmer zu suchen.

Ein 400 € Job ergibt keinen Anspruch auf eine Kranken-Pflichtversicherung. siehe §7 SGB V

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__7.html

Was geschieht jeweils mit der PKV? Wäre ein Wechsel in die GKV
notwendig? Oder bleibt die PKV von der jeweiligen Situation
unberührt?

die PKV bleibt weiterhin.

Vielen Dank,
palmchen

Gruß Merger

Hallo Nordlicht,

nach meinem Kenntnisstand, wird bei mehreren Minijobs (neben einer krankenversicherungsfreien Tätigkeit als Selbständiger oder Beamter)ledig bei Überschreiten der 400 € mtl. Einkommens eine Rentenversicherungs- und Arbeitslosenpflicht ausgelöst bei beiden Arbeitgebern.
Dies bezieht sich jedoch nicht auf die Krankenversicherung.

Gruß Merger

Hallo,

Situation A:
Eine Person ist selbstständig/freiberuflich und über 1 Jahr in
einer PKV versichert.
Die Person nimmt zusätzlich einen 400 € Job an und verdient
damit mehr, als mit der freiberuflich/selbstständige
Tätigkeit.

Ändert nichts an der PKV-Versicherung

Situation B:
Wie oben, jedoch mit zwei zustäzlichen Jobs ingsgesammt über
400 €.

Da muss zusammengerechnet werden und danach geprüft werden ob Krankenversicherungspflicht eintritt, oder anders gesagt, ob die hauptberufliche Selbständigkeit noch besteht. Ist das der Fall, dann weiterhin PKV.
Ansonsten ist der Wechsel in die GKV. Pflicht.

Was geschieht jeweils mit der PKV? Wäre ein Wechsel in die GKV
notwendig? Oder bleibt die PKV von der jeweiligen Situation
unberührt?

Gruss
Czauderna

Vielen Dank,
palmchen

Hallo,

nach meinem Kenntnisstand, wird bei mehreren Minijobs (neben
einer krankenversicherungsfreien Tätigkeit als Selbständiger
oder Beamter)ledig bei Überschreiten der 400 € mtl. Einkommens
eine Rentenversicherungs- und Arbeitslosenpflicht ausgelöst
bei beiden Arbeitgebern.
Dies bezieht sich jedoch nicht auf die Krankenversicherung.

mmh, jein.

Beamte sind keine Selbstständigen (Wahnsinns Feststellung des Tages).

Richtig ist erstmal, dass Versicherungspflicht, zumindest erstmal dem Grunde nach eintritt, durch die Zusammenrechnung.

Beamte wären kv-frei, weil sie sind ja schon gegen Krankheit abgesichert (Beilhilfe bzw. Heilfürsorge). Dann brauchen sie das in der Nebenbeschäftigung nicht mehr sein. Renten- und Arbeitslosenversicherung fällt zu 99,9 % auch an (gibt Ausnahmen, aber erst einmal über fünf Ecken erlebt).

Bei Selbstständigen ist es allerdings nicht von vornherein ausgeschlossen, dass keine Versicherungspflicht besteht. Hier kommt dann die stino-Prüfung hinsichtlich der hauptberuflichen Selbstständigkeit. Da aber ausgeführt wird, dass die selbstständige Tätigkeit in geringerem Umfang ausgeübt wird als die abhängigen Beschäftigungen, dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Versicherungsfreiheit in der KV bestehen, sondern Versicherungspflicht.

Es sei denn, man wäre über 55…

LG
S_E

1 Like

Hallo, da ist dein Kenntnisstand falsch - beide gleiche Beschäftigungen (geringfügig) werden zusammengerechnet und ergeben ggf. Sozialversicherungspflicht, welche dann auch die Kranken- und Pflegeversicherung betrifft. Die Beiträge sind dann auf die betroffenen Arbeitgeber zu verteilen, was deren Anteile betrifft.
Gruss
Czauderna

2 Like

Hallo
als kleiner Nachtrag - Beamte werden nie Krankenversicherungspflichtig.
Gruss
Czauderna

Hallo Guenter,

und wie verhält es sich dann mit dem SGB V § 5 (5) ?

(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.

Meines Erachtens trifft dies auch hier immer noch zu.

Wenn man selbständig ist, können die mtl. Einkünfte stark schwanken.
Im Juni verdient er 400 € und im Juli 3.000 €

Gruß Norbert

(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.

Wer mit seiner Selbständigkeit weniger als 400 e im Monat verdient und dazu noch zwei Mini-Jobs mit mehr als 400 € monatliches Einkommen hat, ist wohl kaum als „hauptberuflich selbständig erwerbstätig“ anzusehen.

Meines Erachtens trifft dies auch hier immer noch zu.

Die Mitarbeiter der Krankenkassen sind ja nun auch nicht kollektiv mit dem Klammerbeutel gepudert.

Wenn man selbständig ist, können die mtl. Einkünfte stark schwanken. Im Juni verdient er 400 € und im Juli 3.000 €

Das hat aber mit der Ausgangsfrage überhaupt nichts zu tun. Dort steht, dass in gar keinem Monat 400 € verdient werden.

2 Like

Hallo,

Danke - für was doch ein Forum gut ist.

Und wieder habe ich etwas dazu gelernt.

Nach Info einer BKK müsste allerdings nicht nur das Einkommen sondern auch die überwiegende Arbeitszeit berücksichtigt werden.

Gruß Merger

Hallo,
danke für die informativen Beiträge!

Ergänzend stellt sich die Frage, ob die Einnahmen denn pro Monat gelten oder ingsgesamt auf das Kalenderjahr verteilt werden ( wenn die Jobs erst z.B. ab Juli anfangen)?
Wie wird das behandelt, oder gibt es eine solche Option sowieso gar nicht?

Was wäre im Zuge dessen außerdem, wenn einer der Jobs nur befristet (z.B. 8 Wochen) läuft?

Vielen Dank,

palmchen

Hallo

aus diesen weiteren Fragen vermute ich, dass ein Weg gesucht wird aus der PKV heraus zu kommen.

Das wird jedoch so einfach nicht sein, denn bei Wegfall eines dieser Jobs besteht keine Krankenversicherungspflicht mehr und dann wird es wieder zurück in die PKV gehen.

Also am besten eine Anwartschaftsversicherung in der PKV behalten,
denn ansonsten ist bei der PKV eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Wenn dies nicht mehr möglich ist, dann ist nur noch der Basistarif möglich mit sehr hohem Beitragsaufwand.

Am sinnvollsten wäre, die Selbständigkeit aufzugeben.

Gruß Merger

Hallo,

ja, Arbeitszeit zählt natürlich auch mit dazu, aber in der Masse der Fälle dürfte davon auszugehen sein, dass Verdienst und Zeit in einem gewissen proportionalen Verhältnis zueinander stehen.

Gibt natürlich auch Ausnahmen, zB wenn man einen Immobilienheini hat, der Luxusvillen vertickert und dafür eine stattliche Provision für einen geringen Zeitaufwand erhält.

Auch wird es grundsätzlich als k.o. Kriterium für die Versicherungspficht angesehen, wenn man versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt.

Gibt zwar hierzu ein formschönes Rundschreiben, aber dessen Auslegung variiert. Gerade bei BKK´n kommt man gerne mal vom Glauben ab…

LG
S_E