Single-Haftpflicht in Familen-Haftpflicht wechseln?

Hallo Gemeine,

aktuell trage ich mich mit dem Gedanken meine Single-Haftpflicht in eine Familien-Haftpflicht umzuwandeln. (Hintergrund: eheähnliche Gemeinschaft mit meiner Partnerin)
Nun war es aber im Gegensatz zu verheirateten Paare die ganze Zeit so, daß im Falle eines z.B. durch mich an meiner Partnerin verschuldeten Unfalls der Sozialversicherungsträger Regress an mich stellen kann. (Klassisches Beispiel: Wir fahren Rad, ich passe nicht auf, wir stossen zusammen und sie fällt durch Knochenbruch für längere Zeit aus…)Original-Text aus https://www.bundderversicherten.de/Haftpflicht : >> Regressansprüche der Sozialversicherungsträger: Nur bei einem durch den Ehepartner verursachten Personenschaden holen sich die Sozialversicherungsträger (etwa die gesetzliche Krankenkasse) das Geld für die Krankenbehandlung nicht wieder. Anders ist es bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Sind solche Lebensgefährten über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert, sollte deshalb die Regulierung dieser Regressansprüche enthalten sein.

Nun habe ich bei meiner Versicherung telefonisch angefragt, ob dieser Fall bei der Familien-Police mit abgedeckt ist. Die überraschende Antwort von dort war:" … die Regressansprüche der Sozialversicherungsträger sind nicht explizit mitversichert, müssen sie aber auch nicht mehr, denn der Gesetzgeber hat hier von ca. 2 Jahren nachgebessert und in diesem Fall eheähnliche Gemeinschaften der Ehe gleich gestellt. Der Sozialversicherungsträger wird sich nicht mit Regressansprüchen an den eingetragenen Lebenspartner wenden… "Hm, die Antwort macht mich etwas misstrauisch, denn ich kann nirgends im Netz zu dieser Änderung einen Hinweis finden - und das wäre ja eine wichtige Änderung, die sicherlich irgendwann mal durch die Presse gegangen wäre!Weiss von Euch jemand mehr? Sollen wir vielleicht doch besser beide Single-Haftpflicht-Versicherungen behalten…?
 
Wünsche einen schönen Abend
Matthias

Hallo Matthias,

ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflicht hilft dir sicher weiter:

B Mitversichert ist

  1. gemäß den nachfolgenden Voraussetzungen die gleichartige gesetzliche
    Haftpflicht des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer
    lebenden Partners einer nichtehlichen Lebensgemeinschaft und
    dessen Kinder, diese entsprechend Buchstabe B Nr. 1 b):
  • Der Versicherungsnehmer und der mitversicherte Partner müssen
    unverheiratet sein;
  • Haftpflichtansprüche des Partners und dessen Kinder gegen den
    Versicherungsnehmer sind ausgeschlossen, mit Ausnahme der nach
    § 116 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Teil X (SGB X) und § 86 Versicherungsvertragsgesetz
    (VVG) übergegangenen Regressansprüche der
    Sozialversicherungsträger, Träger der Sozialhilfe und privaten
    Krankenversicherungsträger. Insoweit sind auch mitversichert - abweichend
    von Ziff. 7.5 (1) AHB - die genannten Regressansprüche
    des Versicherungsnehmers gegen den Partner und dessen Kinder.

Gruß Merger

Hallo Merger,

genau das ist ja das Problem. In deren Bedingungen steht das nicht drin. Wäre demnach also nicht versichert…
Wenn man der Aussage des Mitarbeiters von dort Glauben schenken darf, dann solls da ja eine Gesetzesänderung gegeben haben welche das automatisch mit versichert, bzw. dem verheiratetem Paar gleich stellt - aber das zweifle ich halt an, da ich über diese angebliche Änderung nichts im Netz finden kann…

Grüße
Matthias

Hallo Matthias,
aus den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen kann ich persönlich einen derartigen Einschluss nicht ableiten.Ich vermute,dass sich Merger mit seinem zitierten Passus auf die Besonderen Bedingungen „seines Hauses“ bezieht.
Ob dein Versicherer in seinen besonderen Bedingungen diesen Ausschluss wieder einschließt,kann ich mangels Information nicht beantworten.Auf eine Aussage des Versicherers würde ich persönlich mich allerdings nicht verlassen wollen.Sollte man dir den Einschluss nicht explizit in den Bedingungen benennen können,wäre ich vorsichtig.

Grüße
Matthias

Grüße,sapine

Hallo Sapine,

Ja, ich vermute auch, daß Merger hier aus seiner Police zitiert - der glückliche :smile:
D.h. Du weisst auch nichts davon, daß die Sozialversicherungsträger hier in der Vergangenheit etwas geändert haben sollen?!

Ich werde wohl „meine“ Versicherung noch mal um eine schriftliche Stellungname hierzu bitten - und im Zweifel eine andere Gesellschaft wählen.

Danke für Eure Antworten!
Grüße
Matthias

Hallo Matthias,

wenn dies nicht in deinen Versicherungsbedingungen so steht,
solltest Du den Vertrag ändern.

Oder es dir schriftlich von deinem Versicherungsunternehmen bestätigen lassen (nicht von dem Versicherungsvermittler - denn er darf dies nicht)

Gruß Merger

als ich das gelesen hatte, riefe ich schnell bei meinem Versicherungsmakler. Der meinte das es eine Gesetzänderung gab und wollte mir den Auszug schicken. 
Wenn du möchtest kannst ja ihn Anrufen und fragen. 030-346461070 oder über link veruschen.

LG