Hallo Gemeine,
aktuell trage ich mich mit dem Gedanken meine Single-Haftpflicht in eine Familien-Haftpflicht umzuwandeln. (Hintergrund: eheähnliche Gemeinschaft mit meiner Partnerin)
Nun war es aber im Gegensatz zu verheirateten Paare die ganze Zeit so, daß im Falle eines z.B. durch mich an meiner Partnerin verschuldeten Unfalls der Sozialversicherungsträger Regress an mich stellen kann. (Klassisches Beispiel: Wir fahren Rad, ich passe nicht auf, wir stossen zusammen und sie fällt durch Knochenbruch für längere Zeit aus…)Original-Text aus https://www.bundderversicherten.de/Haftpflicht : >> Regressansprüche der Sozialversicherungsträger: Nur bei einem durch den Ehepartner verursachten Personenschaden holen sich die Sozialversicherungsträger (etwa die gesetzliche Krankenkasse) das Geld für die Krankenbehandlung nicht wieder. Anders ist es bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Sind solche Lebensgefährten über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert, sollte deshalb die Regulierung dieser Regressansprüche enthalten sein.
Nun habe ich bei meiner Versicherung telefonisch angefragt, ob dieser Fall bei der Familien-Police mit abgedeckt ist. Die überraschende Antwort von dort war:" … die Regressansprüche der Sozialversicherungsträger sind nicht explizit mitversichert, müssen sie aber auch nicht mehr, denn der Gesetzgeber hat hier von ca. 2 Jahren nachgebessert und in diesem Fall eheähnliche Gemeinschaften der Ehe gleich gestellt. Der Sozialversicherungsträger wird sich nicht mit Regressansprüchen an den eingetragenen Lebenspartner wenden… "Hm, die Antwort macht mich etwas misstrauisch, denn ich kann nirgends im Netz zu dieser Änderung einen Hinweis finden - und das wäre ja eine wichtige Änderung, die sicherlich irgendwann mal durch die Presse gegangen wäre!Weiss von Euch jemand mehr? Sollen wir vielleicht doch besser beide Single-Haftpflicht-Versicherungen behalten…?
Wünsche einen schönen Abend
Matthias