(Sonder-)Kündigungsfrist gesetzl. Krankenkasse?

Hallo liebe Experten!

Meine gesetzliche Krankenkasse hat ab 01. April die Beiträge erhöht. Nun habe ich daraufhin von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und noch in diesem Monat (April) meine Kündigung zum 31. Mai abgegeben.
Jetzt behauptet meine Krankenkasse (BKK Zollern Alb), das Sonderkündigungsrecht existiert seit 01.01.2002 in dieser Form nicht mehr, ich könne erst zum 30.06. kündigen.
Ich denke, die Krankenkasse hat Unrecht. Stimmt das???

—> Mayo

hallo Mayo,
ich habe zwar den Gesetzestext nicht hier, doch Marco wird uns da schon helfen können.
Meiner meinung ist die Kasse im Unrecht. Denn das Versicherungsgesetz sagt eindeutig, dass Du ein Sonderkündigungsrecht hast bei Beitragsanpassung, also auch wenn der Beitrag gesenkt wird.
Beitragsanpassung ist nicht die Erhöhung der BBG, sondern die Erhöhung des %-Satzes, den die Kasse will.
Grüße
Raimund

Mahlzeit!

Meine gesetzliche Krankenkasse hat ab 01. April die Beiträge
erhöht. Nun habe ich daraufhin von meinem
Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und noch in diesem
Monat (April) meine Kündigung zum 31. Mai abgegeben.
Jetzt behauptet meine Krankenkasse (BKK Zollern Alb), das
Sonderkündigungsrecht existiert seit 01.01.2002 in dieser Form
nicht mehr, ich könne erst zum 30.06. kündigen.
Ich denke, die Krankenkasse hat Unrecht. Stimmt das???

Die Kasse hat Unrecht, insofern stimmt Deine Annahme. Bei einer Beitragssatz erhöhung Deiner Kasse hast Du ein unabdingbares Sonderkündigungsrecht. Und zwar zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Erhöhung zum 01.04. also zum 31.05.02, daran kann auch die Kasse nix ändern. Es ist sogar so, das die früher geltende Frist eines Monats für die Aussprache der Kündigung nicht mehr gilt. Insofern könntest Du Dich theoretisch auch erst im Mai entscheiden, ob Du aufgrund der Beitragssatzerhöhung kündigst. Wenn Du also beispielsweise erst Ende Mai kündigst, müßtest Du das dann zum Ende Juli tun.

Unter anderem kannst Du das nachzulesen hier http://www.billiger-krankenversichert.de/gkv/kuendig…

BTW: Dort kannst Du auch gleich schauen, welche Kasse für Dein Bundesland derzeit den günstigsten Beitragssatz bietet.

Reichen Dir die Info´s so? Ich würde die KK darauf hinweisen und sie auffordern, die Kündigungsbestätigung sofort auszustellen. Andernfalls sollen sie Dir schriftlich nachweisen, worauf sie ihre irrige Annahme stützen.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Re^2: winzige Korrektur :smile:
Mahlzeit, Raimund!

ich habe zwar den Gesetzestext nicht hier, doch Marco wird uns
da schon helfen können.

Bin zwar nicht Marco, hab auch den vollständigen Gesetzestext nicht hier, ich weiß aber wo Du´s nachlesen kannst. Nämelich hier: http://www.billiger-krankenversichert.de/gkv/kuendig…

Meiner meinung ist die Kasse im Unrecht.

Hast natürlich Recht in dem Punkt.

Denn das
Versicherungsgesetz sagt eindeutig, dass Du ein
Sonderkündigungsrecht hast bei Beitragsanpassung, also auch
wenn der Beitrag gesenkt wird.

Irrtum, Raimund! Du hast die Möglichkeit ausschließlich bei einer Erhöhung des Beitragsatzes. Ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzsenkungen gibt es nicht. Das wollte ich nur kurz anmerken :smile:

Beitragsanpassung ist nicht die Erhöhung der BBG, sondern die
Erhöhung des %-Satzes, den die Kasse will.

Wieder Richtig :smile:

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

1 Like

hallo Dicker,

Denn das
Versicherungsgesetz sagt eindeutig, dass Du ein
Sonderkündigungsrecht hast bei Beitragsanpassung, also auch
wenn der Beitrag gesenkt wird.

Irrtum, Raimund! Du hast die Möglichkeit ausschließlich bei
einer Erhöhung des Beitragsatzes. Ein Sonderkündigungsrecht
bei Beitragssatzsenkungen gibt es nicht. Das wollte ich nur
kurz anmerken :smile:

Wer wird schon Kündigen, weil er weniger bezahlen muss?
Doch heißt der Text( ich muus mir den genauen mal ansehen) nicht: Beitragsänderung? Oder heißt er Beitragserhöhung?
Grüße
Raimund

Hallo

die Kasse hat unrecht - 31.05.2002 ist okay - aber warum
denn kündigen ???
Du warst doch bestimmt seit langen Jahren in dieser BKK
und hast vom günstigen Beitragssatz profitiert und dazu
noch die günstigen und besseren Leistungen gegen über
uns ach so teuren und schlechten grossen Krankenkassen.
Und jetzt kann die BKK nicht mehr mithalten und muss auch
erhöhen, jetzt kündigst du !!
Such dir nur die billigste aus denn Krankenassenhobbing
muss sich lohnen.

Gruss

Günter

hallo Günter,
höre ich da einen Vorwurf aus den Zeilen? Einen Unmut?
grüße
Raimund

hallo Günter,
höre ich da einen Vorwurf aus den Zeilen? Einen Unmut?
grüße
Raimund

Hallo Raimund,
nur pure Ironie - nur pure Ironie !!!
Ich habe gerade selbst so einen Fall.
Seit 1996 in drei verschiedenen BKK`s - nur Ärger wegen
Leistungen und jetzt wieder bei uns und gleich Kulanz
bis geht nicht mehr erwarten - deshalb dieser Beitrag.
Ich meins auf keinen Fall persönlich !!

Gruss

Günter

Hallo Günter,

so sind sie eben, die Menschen…

Ich könnte ja jetzt eine Vermutung über die sonstigen Versicherungen und den Beruf desjenigen machen, aber ich verkneif es mir im Forum :smile:

Gruß
Marco

hi, Krankenhaushopping, oder biste Sachse ?
he, bitte nich so ironisch ?
du weiß doch, wie besch. die Ärzte auf BKK Pat. reagieren, wegen der niedrigen Kopfprämien, laß ihn doch zu Euch kommen, wenn er möchte, dann wird der Arzt ihn auch zwei Minuten länger behandeln.
Haste auch schon gestreikt wegen deinem niedrigen Einkommen ?
Schöne Ostereier gehabt zu haben grüß ich dich,
Tschüß

Hi , also mit der Kulanz solltest du mir mal nen Fall nennen,
kann ich gar nicht glauben aus euren heiligen Hallen ?
TZxschüßße

Hi , also mit der Kulanz solltest du mir mal nen Fall nennen,
kann ich gar nicht glauben aus euren heiligen Hallen ?
TZxschüßße

Hallo Aaron,
könnte ich dir nennen - darf ich aber nicht
Bei uns heisst das Einzelfallentscheidung ohne Rechtsanspruch
für zukünftige Fälle.
Den Kopf hinhalten muss der, der unterschreibt.
Früher (war da nicht alles anders und besser ? ) habe ich das
öfters gemacht mit den Einzelfallentscheidungen - heute
muss ich wirklich überlegen ob es die Sache wert ist, dass ich
evtl. in Regress genommen werde - na ja, ich geh nach dem gesunden
Menschenverstand, sofern es der Einzelfall erlaubt.
Bin ich froh, dass ich nicht für dich zuständig bein, bei deiner
„Streitlust“
Gestreikt habe ich noch nie, denn ich kann über meine
Bezahlung nicht klagen - weiss ich doch ganz genau, was so
in anderen Branchen gezahlt wird und wie manche Selbständige
quasi von der Hand in den Mund leben.

Gruss

Günter

Hi, früher konntest du ruhig 50000,-Krankengeld überzahlen, hatte kein Schw. nach gekräht, siehst du und heute überlegst du dir ne Zahlung von 10,50 Euro, was dann auf Richtung zwischen Ammermüller und dir kommt, ist dann ja nicht so angenehm.
Tschüß bis zur nächsten Einzelfallentscheidung ohne Präjudiz für künftige Fälle.
ICH

hallo Aaron,
auch mal wieder tätig?

du weiß doch, wie besch. die Ärzte auf BKK Pat. reagieren,

das war nur in Niedersachsen und Berlin. In BadenWürttemberg, Bayern usw. gab´s deswegen keine Probleme.
Habe da bei Kollegen nachgefragt. Die haben alle verneint.
Grüße
Raimund