Mahlzeit!
Meine gesetzliche Krankenkasse hat ab 01. April die Beiträge
erhöht. Nun habe ich daraufhin von meinem
Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und noch in diesem
Monat (April) meine Kündigung zum 31. Mai abgegeben.
Jetzt behauptet meine Krankenkasse (BKK Zollern Alb), das
Sonderkündigungsrecht existiert seit 01.01.2002 in dieser Form
nicht mehr, ich könne erst zum 30.06. kündigen.
Ich denke, die Krankenkasse hat Unrecht. Stimmt das???
Die Kasse hat Unrecht, insofern stimmt Deine Annahme. Bei einer Beitragssatz erhöhung Deiner Kasse hast Du ein unabdingbares Sonderkündigungsrecht. Und zwar zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Erhöhung zum 01.04. also zum 31.05.02, daran kann auch die Kasse nix ändern. Es ist sogar so, das die früher geltende Frist eines Monats für die Aussprache der Kündigung nicht mehr gilt. Insofern könntest Du Dich theoretisch auch erst im Mai entscheiden, ob Du aufgrund der Beitragssatzerhöhung kündigst. Wenn Du also beispielsweise erst Ende Mai kündigst, müßtest Du das dann zum Ende Juli tun.
Unter anderem kannst Du das nachzulesen hier http://www.billiger-krankenversichert.de/gkv/kuendig…
BTW: Dort kannst Du auch gleich schauen, welche Kasse für Dein Bundesland derzeit den günstigsten Beitragssatz bietet.
Reichen Dir die Info´s so? Ich würde die KK darauf hinweisen und sie auffordern, die Kündigungsbestätigung sofort auszustellen. Andernfalls sollen sie Dir schriftlich nachweisen, worauf sie ihre irrige Annahme stützen.
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.