Sonderkündigung

Hallo Experten,

wenn man sich einen vollständig fiktiven Fall vorstellt, wie z.B. die Übernahme der DBV-Winterthur durch die AXA Gruppe, hätte dann ein angenommener Versicherungsnehmer der DBV nach der Übernahme ein Sonderkündigungsrecht für seine Versicherung?

Meines Wissens gilt das doch bei solchen Fällen, oder?

Danke für eine unverbindliche Info.

Gruß
C.

Hallo,
die Frage habe ich doch erst neulich mal so gelesen.

Nein, die Versicherungsverträge werden mit allen Rechten und Pflichten übernommen, ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.

Viele Grüße
Andreas

Hallo,

Nein kein Sonderkündigungsrecht. Das war nicht meine erste und wird nicht die letzte Fusion gewesen sein:

APK - DBV - AXA = beim wem werde ich in 5 Jahre sein?

Gruß Woko