Hallo Experten,
wenn man sich einen vollständig fiktiven Fall vorstellt, wie z.B. die Übernahme der DBV-Winterthur durch die AXA Gruppe, hätte dann ein angenommener Versicherungsnehmer der DBV nach der Übernahme ein Sonderkündigungsrecht für seine Versicherung?
Meines Wissens gilt das doch bei solchen Fällen, oder?
Danke für eine unverbindliche Info.
Gruß
C.