Hallo,
ich habe eine kapitalbildende Lebensversicherung (abgeschlossen im Jahr 1999) als Sicherheit für einen Kredit (für eine vermietete Wohnung) an die Bank abgetreten.
Nun lese ich in den Bedingungen, auf der Suche nach Hinweisen auf die steuerliche Behandlung bei der Auszahlung im Alter von 56 Jahren (= Ablauf der Versicherung), folgenden Absatz: „ Die steuerliche Begünstigung kann rückwirkend entfallen, wenn die Versicherungsanprüche in steuerschädlichen Fällen der Sicherung oder Tilgung von Darlehen dienen.“
Sehe ich das richtig: normalerweise wäre die Auszahlung komplett steuerfrei, da der Vertrag länger als 12 Jahre läuft. Da der Vertrag aber zumindest zeitweise während der Ansparphase als Sicherheit an die Bank abgetreten ist muss ich die gesamte Auszahlungssumme versteuern?
Wer kann mir helfen?
sculy