Steuerl. Behandlung von abgetretenen Lebensvers

Hallo,
ich habe eine kapitalbildende Lebensversicherung (abgeschlossen im Jahr 1999) als Sicherheit für einen Kredit (für eine vermietete Wohnung) an die Bank abgetreten.
Nun lese ich in den Bedingungen, auf der Suche nach Hinweisen auf die steuerliche Behandlung bei der Auszahlung im Alter von 56 Jahren (= Ablauf der Versicherung), folgenden Absatz: „ Die steuerliche Begünstigung kann rückwirkend entfallen, wenn die Versicherungsanprüche in steuerschädlichen Fällen der Sicherung oder Tilgung von Darlehen dienen.“

Sehe ich das richtig: normalerweise wäre die Auszahlung komplett steuerfrei, da der Vertrag länger als 12 Jahre läuft. Da der Vertrag aber zumindest zeitweise während der Ansparphase als Sicherheit an die Bank abgetreten ist muss ich die gesamte Auszahlungssumme versteuern?

Wer kann mir helfen?
sculy

Guten Tag sculy,
steuerschädlich ist immer der Vertragsanteil, der über den steuerschädlichen Zeitraum hinweg sich ergibt.
Ob der Vertrag wirklich steuerschädlich eingesetzt ist, kann Ihnen
nur der Steuerberater oder der Fachanwalt für Steuerrecht oder
das Finanzamt selbst sagen. Verlieren Sie in Ihrem eigenen
Interesse keine Zeit und klären Sie den Sachverhalt umgehend.
Denn wenn ein steuerschädlicher Verwendungszweck fortdauert,
erhöht das die Steuerschuld. Wenn Sie kurzfristig die Dinge klären
und eine Änderung herbeiführen, ist der Nachteil überschaubar und zu
verschmerzen.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
ich habe eine kapitalbildende Lebensversicherung
(abgeschlossen im Jahr 1999) als Sicherheit für einen Kredit
(für eine vermietete Wohnung) an die Bank abgetreten.
Nun lese ich in den Bedingungen, auf der Suche nach Hinweisen
auf die steuerliche Behandlung bei der Auszahlung im Alter von
56 Jahren (= Ablauf der Versicherung), folgenden Absatz: „ Die
steuerliche Begünstigung kann rückwirkend entfallen, wenn die
Versicherungsanprüche in steuerschädlichen Fällen der
Sicherung oder Tilgung von Darlehen dienen.“

Sehe ich das richtig: normalerweise wäre die Auszahlung
komplett steuerfrei, da der Vertrag länger als 12 Jahre läuft.
Da der Vertrag aber zumindest zeitweise während der
Ansparphase als Sicherheit an die Bank abgetreten ist muss ich
die gesamte Auszahlungssumme versteuern?

Hallo,
nein. Die Abtretung der Lebensversicherung an die Bank muss allerdings
so gestaltet sein, dass diese die mit dem Darlehen finanzierten Beschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht übersteigen. Üblicherweise
berücksichtigen Banken/Versicherungen diesen Umstand in den vorformulierten Abtretungserklärungen.
Steuerschädlich wäre, wenn die a b g e t r e t e n e n Ansprüche die mit dem Darlehen finanzierten Herstellungs- oder Anschaffungskosten
ü b e r s t e i g e n.

Gruß Jörg König

Ansparphase als Sicherheit an die Bank abgetreten ist muss ich
die gesamte Auszahlungssumme versteuern?

Es wird niemals die gesamte Auszahlungssumme versteuert, sondern nur der Betrag, der die eigenen Beiträge übersteigt. Allerdings steht das in Deinem falle ja noch gar nicht fest, ob es überhaupt zu einer Besteuerung kommt.