Stipendium und schwanger --> Wechsel in GKV

Hallo,

auf Grund eines Promotionsstudiums wurde eine PKV gewählt, da dies etwas billiger war, als die freiwillige GKV.
Wenn jetzt eine Schwangerschaft dazwischen kommt, ist es dann besset in der PKV zu bleiben oder zur GKV (freiwillige Versicherung) zu wechseln? Hat da jemand Erfahrungen? Unterscheiden sich die Leistungen, vorallem auch hinsichtlich Nachsorge?
Kann man in diesem Fall von der GKV abgelehnt werden, da eine Schwangerschaft vorliegt, oder müssen die immer jeden versichern?

Vielen Dank schonmal!

Ich sehe keine Chance, in die GKV zu wechseln. Nicht wegen der Schwangerschaft, sondern da kein Tatbestand vorliegt, der Versicherungspflicht auslöst.
Kann denn die PKV überhaupt gekündigt werden ?

Von daher sind Fragen, was besser wäre, erstmal nur theoretisch. Bei der PKV kommts ganz auf den einzelnen Tarif an, daher kann die Frage hier so niemand beantworten. Bei Berufstätigen gilt die GKV bezüglich der sog. versicherungsfremden Leistungen rund um die Schwangerschaft als günstiger, aber wie das bei Promotionsstipendiaten aussieht, weiß ich nicht.

Hallo,

zunächst mal danke!

Ja, eine Kündigung der PKV ist möglich, zum Beispiel bei Aussetzen des Studiums. Die Frage ist nur, ob eine GKV einen dann nimmt.

Viele Grüße

Hallo, nein, dürfte keine GKV-Kasse machen, nur bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht.
Gruss
Czauderna

Hallo,

seit wann besteht denn die PKV? U.U. kann man innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht weiterhin in der GKV bleiben
(§ 9 SGB V).

Gruß

RHW

Hallo,

die PKV besteht schon länger - seit Januar 2009. Aber wo entnehmen Sie die drei Monate. Der erste Abschnitt in dem $9 besagt doch: „Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren“

Viele Grüße

Hallo,

die drei Monate ergeben sich aus § 9 Absatz 2 Nr. 1 SGB V:

Der Antrag auf eine freiwillige Mitgliedschaft kann …