Hallo Elmar,
wenn du der berechtigte Fahrer (also mit Erlaubnis deiner Freundin) bist, kann dir garnichts passieren. Die Haftpflicht-Versicherung des Fahrzeuges tritt für die Schäden ein, die das Fahrzeug anrichtet und dies unabhängig vom Fahrer. Ist die grüne Versicherungskarte/Internationale Versicherungslarte vorhanden??
Soweit die Regelung. Es gibt jedoch Versicherungen, die räumen Ihren Kunden spezielle Nachlässe ein, wie z. Bsp. : „Wenn alle Fahrer des Fahrzeuges mind. 30 Jahre alt sind, bekommen Sie 20% Rabatt“. U.S.W.
Da sollte man eben mal nachfragen, ob es in dem Vertrag eine Klausel (Rabatt) gibt.
Wichtig ist auch, das der Versicherungsschutz aktiv ist. D. h. das die Beiträge bezahlt sind und das der Fahrzeughalter/Versicherungsnehmer auch in Deutschland seinen Wohnsitz hat.
Ist das alles soweit O.K., ist auch der Versicherungsschutz geregelt.
Gruß und gute Fahrt wünscht,
Martin