Welche unterlagen darf die pkv verlangen

Guten Tag,

bin gesellschaftender Geschäftsführer einer GmbH und seit 7 Monaten krank. Bezüglich meiner Krankentagegeldversicherung bei der DKV verlangt diese nun neben einer Einkommensbescheinigung die Bilanz bzw. Auskunft über den Gewinn der GmbH. Darf sie diese anfordern?

Gruß dieter

Ja! Quelle: §9 MB/KT
http://www.pkv.de/recht/musterbedingungen/krankentag…

MfG

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

gesellschaftender Geschäftsführer einer GmbH und seit 7
Monaten krank. Bezüglich meiner Krankentagegeldversicherung
bei der DKV verlangt diese nun neben einer
Einkommensbescheinigung die Bilanz bzw. Auskunft über den
Gewinn der GmbH. Darf sie diese anfordern?

wenn du zu mehr als 50% an der GmbH beteiligt bist, dann bist du wie ein Einzelunternehmer zu bewerten, weil du die Geschicke der GmbH alleine beeinflussen kannst. Ich glaube schon, dass die PKV dann die Bilanz sehen darf. Von anderen Stellen (Finanzamt, GKV wegen Pflichtversicherung, Rentenpflichtversicherung, Arbeitslosenpflichtversicherung etc.) würdest du ähnlich behandelt werden. Bei genau 50 % kommt es auf den Arbeitsvertrag an, ob Pflichtversicherung möglich und n u r Arbeitnehmer möglich ist oder nicht.

Wenn du im Übrigen pflichtversichert bist, dann müsste eine Gehaltsabrechnung reichen. Das weise eben dann nach.

Die Privatversicherung (auch die GKV bei freiwilliger Versicherung von Unternehmern)zahlt eben nur Krankenversicherung, wenn du keine Überversicherung abgeschlossen hast. Manche wollen so ihr Unternehmen sanieren. Das geht aber nicht.