Welche Versicherung ist zuständig?

Ich habe das Auto einer Tante während deren Urlaubs von der Inspektion zurück in die Garage gefahren und dabei blöderweise die Stoßstange an der Wand verkratzt. Zahlt den Schaden meine Privathaftpflicht?

Oder wäre die Vollkasko der Tante zuständig, weil es ein „Autounfall“ war (was natürlich eine höhere Einstufung der Tante zur Folge hätte und insofern nachteilig ist, so dass ich letztlich doch selbst zahlen müsste, wovor mich eine Privathaftpflicht ja gerade schützen sollte)?

Oder wäre es sinnvoller, den Kratzer auf einen Fahrrad- oder Einkaufswagenvorfall zurückzuführen, so dass es meine Privathaftpflicht auf jeden Fall zuständig ist?

Ich habe das Auto einer Tante während deren Urlaubs von der
Inspektion zurück in die Garage gefahren und dabei blöderweise
die Stoßstange an der Wand verkratzt. Zahlt den Schaden meine
Privathaftpflicht?

Oder wäre die Vollkasko der Tante zuständig, weil es ein
„Autounfall“ war (was natürlich eine höhere Einstufung der
Tante zur Folge hätte und insofern nachteilig ist, so dass ich
letztlich doch selbst zahlen müsste, wovor mich eine
Privathaftpflicht ja gerade schützen sollte)?

In der Prvathaftpflicht existiert die s.g. Kleine Benzinklausel, die Schäden mit Kfz. ausschließt. Außerdem greift der Ausschluß „in Obhut genommen“. Der geschilderte Schaden kann somit nur über eine evtl. bestehende Kasko abgewickelt werden.

Oder wäre es sinnvoller, den Kratzer auf einen Fahrrad- oder
Einkaufswagenvorfall zurückzuführen, so dass es meine
Privathaftpflicht auf jeden Fall zuständig ist?

Ohne Worte

´Gruß
Michael

Oder wäre es sinnvoller, den Kratzer auf einen Fahrrad- oder
Einkaufswagenvorfall zurückzuführen, so dass es meine
Privathaftpflicht auf jeden Fall zuständig ist?

Einkaufswagen? So so, dann ist die PHV also auf jeden Fall zuständig. Ist ja interessant.

Kann ja nicht so ein großer Schaden sein. Fahr direkt in eine Lakiererei und nicht zu einer normalen Werkstatt, dann kommst Du günstiger dabei weg. Und dann überlegen ob Kasko oder selbst zahlen.
Evtl hat Deine Tante ja auch schon einen s.g. Rabattretter. Heißt, Sie würde durch den Schadenfall nicht in den Prozenten steigen. Dafür aber bei der Versicherung anfragen, die können das unkompliziert beantworten. Die Frage ist natürlich, ob der Schaden minus Selbstbeiteiligung es Wert ist über die Versicherung abgewickelt zu werden bzw. dafür nen Rabattretter zu verbrauchen. Mußt Du selber wissen.

Ach ja, wegen der Sache mit der Privathaftpflicht nochmal - Finger davon lassen! Nicht nur weil verboten, sondern auch weil solche Dinger gerne vor nen Gutachter gehen und dieser getürkte Schäden 100 Meter gegen den Wind riecht und Dir anschließend noch die Verkaufsbezeichnung, das Mischverhältbniss, den Preis und das Alter des Wandputzes nennt, welcher angeblich von einem Einkaufwagen an das Auto gekommen ist. Finger davon, dafür ist das Auto Kasko versichert!

Schönen Gruß

Martin

Den Schaden auf irgend etwas zurückzuführen was er nicht war nennt man kurzum Versicherungsbetrug.

Zu den Fakten: Zunächst einmal wird die Haftungsfrage geklärt. Das heisst wenn Deine Tante Dir das Auto überlässt und du damit einen Unfall hast dann übernimmt deine Tante beim Überlassen des Fahrzeugs auch die Haftung. Anders dürfte sich der Fall gestalten wenn du irgenwie fahrlässig gehandelt hast und das Auto z.B. nicht bestimmungsgemäss verwendet hast oder besoffen gefahren bist.

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