Wildunfall im Ausland

Hallo Experten!

Ich hatte einen Wildunfall im Ausland (Polen) und das Auto ist aufgrund des Unfalls nicht mehr fahrbereit. Ich habe diesen Schaden der Teilkasko gemeldet und noch in Polen einen Kostenvoranschlag bei einem Karosserie und Lackierbetrieb machen lassen. Diesen habe ich anschließend der Kfz-Versicherung geschickt.
Aufgrund der geringeren Lohnkosten, liegt der Kostenvoranschlag unter dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Würde der Schaden jedoch in Deutschland begutacht werden, lägen die Reperaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert und es wäre somit ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Ich habe mit einem Gutachter der Versicherung telefoniert und ihm gesagt dass ich den Schaden auf jeden reparieren lassen möchte. 2 Wochen später habe ich ein Brief mit einem Angebot für mein beschädigtes Auto erhalten. Nochmal 2 Tage später erhielt ich einen Scheck über die Differenz (Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall MINUS Angebot für mein kaputtes Auto)
Der Scheck reicht auf jeden Fall nicht aus um das Fahrzeug zu reparieren.
Was gilt in diesem Fall? Hab ich Anspruch auf den Betrag aus dem Kostenvoranschlag?

Danke schonmal im vorraus.
Gruß
Andreas

Hallo,

das Problem ist, dass die Versicherung den günstigeren Betrag aus Reparatur oder Wertverlust (was sie gemacht hat) reguliert. Das Sie das KFZ reparieren wollen lassen ist hier irrelevant. Fakt ist, mit der Regulierung und dem Verkauf des „Wrack“, stehen Sie sich genau so, wie vor dem Unfall. Somit passt das Ganze.

Gruß
CM

Hört sich ja nicht gut an…
Ist es nicht so, dass ICH entscheiden darf ob ich das Auto repariere oder es verkaufe, solange es KEIN wirtschaftlicher Totalschaden ist?

Hört sich ja nicht gut an…
Ist es nicht so, dass ICH entscheiden darf ob ich das Auto
repariere oder es verkaufe, solange es KEIN wirtschaftlicher
Totalschaden ist?

Klar können Sie das Entscheiden, nur ist es der Versicherung bei der Regulierung egal :wink:

Es geht nicht im den wirtschaftlichen Totalschaden, sondern um die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert vor Unfall und Restwert! Ein wirtschaftlicher Totalschaden lässt den Restwert außer acht und passt somit nicht in die Geschichte hier rein.

Hi Andy,

zunächst mal ein entschiedenes „du-du-du“ für dreifaches anfragen in 3 verschiedenen Brettern…

@Cassis: sorry, hier liegst Du mal falsch, denke ich.

Also:
Entscheidend sind die Bedingungen Deines konkreten Vertrages; ohne die zu kennen, kann niemand Dir eine zutreffende Aussage geben. Schau in Deine Unterlagen, es müsste unter § 13 stehen und zwar im Zusammenhang mit „Beschädigung“ (nicht Zerstörung oder Verlust).
Sowohl nach den alten Bedingungen als auch nach den 2008er Musterbedingungen ist die Entschädigung bei Reparaturfällen begrenzt auf den Widerbeschaffungswert. Voraussetzung ist aber, dass eine vollständige und fachgerechte Reparatur zu diesem Preis auch tatsächlich möglich ist und (!) durchgeführt wird. Bei einer Rep. in Polen scheint das der Fall zu sein, so wie Du es schilderst. Vorsicht aber, dass keine schlampige Arbeit gemacht wird, denn das hast Du 2 Probleme: dein Versicherer zahlt generell ggf. weniger (so wie es ja schon der Fall ist) und die Folgekosten gehen schon gar nicht zu seinen Lasten.

Wenn man das aber außer acht lässt, ist eine Abrechnung der (polnischen) Reparaturkosten möglich. Lasse Dir ggf. die Vertragsbestimmung, die dagegen spricht, exakt benennen (ich könnte mir vorstellen, dass der Sachbearbeiter einfach keine Ahnung hat, so was gibt es nämlich).

Ganz allgemein noch VORSICHT: sind Abschleppkosten angefallen?! Die werden auch ersetzt, aber in der Summe eben nur bis max zum WBW… wenn die Rep-Kosten diesen Betrag bereits ausschöpfen, bleibst Du auf den Schleppkosten sitzen. Eine Totalschadenabrechnung wäre dann ggf. also sogar sinnvoller (dann kannst Du Dir nämlich noch Schleppkosten erlauben bis zur Höhe des Restwertes). Ich hoffe, das war verständlich… ?!

Grüße, M

oT

@Cassis: sorry, hier liegst Du mal falsch, denke ich.

Ich lerne gerne dazu, immerhin bist Du der KFZ-Guru :wink:

Danke für die kompetente Antwort…werde da auf jeden fall hartnäckig bleiben wenn mir das Geld zusteht. Werde morgen dann nochmal, zum 120ten Mal, beim Versicherer anrufen und nachhaken. Die Abschleppkosten hat ja zum Glück der ADAC bezahlt. Kann ich denn den Scheck schonmal einlösen oder heißt das dann automatisch das ich die Abrechnung so akzeptiere?

Gruß
Andy

Hallo,

Danke für die kompetente Antwort…

danke :smile:

dann nochmal, zum 120ten Mal, beim Versicherer anrufen und
nachhaken.

Eigentlich sind die VR ja interessiert, sowas schnell zu erledigen (übrigens durchaus kundenorientiert, nicht nur - wie viele meinen - um zu „sparen“)… lasse Dir also wie gesagt genau den Bedingungspassus nennen, der das stützen soll. Wenn Du das Gefühl hast, der Kollege ist nicht ganz sattelfest, lasse Dich an den Vorgesetzten/Fachverantwortlichen verbinden. Übrigens: ein Hinweis auf den Ombudsmann wirkt manchmal enorm.

Kann ich denn den Scheck schonmal einlösen oder heißt
das dann automatisch das ich die Abrechnung so akzeptiere?

Klar, hole das Geld ab, der VR ist ohnehin verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach Schadenfeststellung zu zahlen.

Grüße, M