Hallo Experten!
Ich hatte einen Wildunfall im Ausland (Polen) und das Auto ist aufgrund des Unfalls nicht mehr fahrbereit. Ich habe diesen Schaden der Teilkasko gemeldet und noch in Polen einen Kostenvoranschlag bei einem Karosserie und Lackierbetrieb machen lassen. Diesen habe ich anschließend der Kfz-Versicherung geschickt.
Aufgrund der geringeren Lohnkosten, liegt der Kostenvoranschlag unter dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Würde der Schaden jedoch in Deutschland begutacht werden, lägen die Reperaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert und es wäre somit ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Ich habe mit einem Gutachter der Versicherung telefoniert und ihm gesagt dass ich den Schaden auf jeden reparieren lassen möchte. 2 Wochen später habe ich ein Brief mit einem Angebot für mein beschädigtes Auto erhalten. Nochmal 2 Tage später erhielt ich einen Scheck über die Differenz (Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall MINUS Angebot für mein kaputtes Auto)
Der Scheck reicht auf jeden Fall nicht aus um das Fahrzeug zu reparieren.
Was gilt in diesem Fall? Hab ich Anspruch auf den Betrag aus dem Kostenvoranschlag?
Danke schonmal im vorraus.
Gruß
Andreas