Wird ein arbeitsloser Nichtversicherter nach

… Aufnahme eines Minijobs und Anmeldung bei der Knappschaft krankenversichert?

Auch ein nettes Hallo,

bei dem Minijob übernimmt der AG die Sozialversicherungsbeiträge incl. GKV.

Schönen Tag noch.

… Aufnahme eines Minijobs und Anmeldung bei der Knappschaft
krankenversichert?

Hallo !

NEIN !

Zwar muß vom Minijob(allerdings vom Arbeitgeber) eine Pauschale an die KK abgeführt werden,es entsteht aber keine eigene Krankenversicherung dafür.
Versichert gegen Unfälle bei der Arbeit ist man aber,denn dagegen muß auch versichert werden(vom Arbeitgeber).

Wenn man mehr als 400€ bekäme (bis 800€),dann ist man komplett versicherungspflichtig und wäre m.E. auch krankenversichert,rentenversichert,neu arbeitslosenversichert und Pflegeversichert.

Es besteht aber Versicherungspflicht ! Man muß krankenversichert sein.

MfG
duck313

Hallo !

Das stimmt zwar,was Du schreibst,aber man ist NICHT krankenversichert,wie sonst beim „normalen“ Job.

Üblicherweise sind Minijobber ja woanders versichert,über den Ehepartner oder über den Hauptberuf.

MfG
duck313

Hallo,
wie bereits geschrieben, der Arbeitgeber muss ihn bei der Mini-Job-Zentrale anmelden und muss eine Pauschale entrichten, allerdings begründet diese Meldung und Zahlung keinen Leistungsanspruch gegenüber der Mini-Job-Zentrale (Knappschaft).
Gruss
Czauderna

So jemanden gibt es seit 2007 nicht mehr. Jeder muß krankenversichert sein, evt. sind Beiträge nachzuzahlen.

Nein.

Ist der Arbeitslose nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet ?

Nein, der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale, wenn der Arbeitnehmer schon gesetzlich versichert ist.