Ist es richtig, dass man nach Beantragung der Witwenrente mit anschl. freiwilliger Versicherung in der gesetzl. Krankenversicherung trotzdem an die bisherige Krankenkasse gebunden bleibt" (lt. Auskunft der Barmer GEK)? Da die Rente noch nicht bewilligt ist, hieße das eine rückwirkende Zahlung der KK-Beiträge in Höhe von EUR 552,00.
Für Euere Antworten vielen Dank im voraus.