Wohngebäudeversicherung

Lieber Herr Jänsch,

ich habe im November 2011 ein Haus gekauft. Mitte 2012 wurden mit umfangreichen Sanierungsarbeiten begonnen welche vom November 2012 abgeschlossen sein werden. Es besteht vom Vorbesitzer, eine
Wohngebäudeversicherung bei der Allianz, dessen Beiträge auch schon von diesem für 2012 bezahlt sind. In den AGB’s steht dass, wenn das Gebäude nicht bewohnt wird, die Versicherung nicht gilt/haftet. Es war schon ein Krampf die Versicherung dazu zu bewegen dass sie wenigstens eine Rohbauversicherung einschließen (leider nur bis September) bis die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind. Nun gibt es im Internet ja viele Seiten wo man Preis-/Leistungsvergleiche zu Wohngebäudeversicherungen machen kann. Da ich mit den Sachen die die Allianz schreibt nicht so recht zufrieden bin, würde ich gern eine andere Versicherung mir suchen. Meine Frage ist nun ob ich eine Art Sonderkündigungsrecht habe weil ja die Angaben in der alten Versicherung nicht mehr dem entsprechen wie das Gebäude nun wird/ist? Auch wird/hat sich der Beitrag dann geändert wenn die Sanierung abgeschlpssen ist da das Gebäude nun einen anderen Wiederaufbauwert hat. Ich habe ja auch schon ein Angebaut für die/eine neue Versicherung von der Allianz erhalten. Doch was ist wenn ich dem
nicht zustimme(n will) - da die Bedingungen mir nicht zusagen?

Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Schaarschmidt

Sehr geeehrter Herr Schaarschmidt, wenn Sie mit dem Allianzangebot nicht zufrieden sind, müssen Sie das nicht annehmen. Ihr zur Zeit bestehender Vertrag, könnte eventuell von Ihnen gekündigt werden, da andere Hausversicherungssummen erfogen werden, versuchen Sie es. Leider weiß ich nicht in welcher Stadt Sie das Haus haben,Hanglage, Hochwassergebiet usw. ? Ich könnten Ihnen neutral und unabhägig mit einem Angebot helfen wenn ich die erforderlichen Angaben von Ihnen separat zu mir gemailt erhalte.
Ich würde mich über Ihre Informationen freuen.
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Freundliche Grüße von Willi Jänsch aus Berlin europaweit tätig