Zahlt die Versicherung ein kaputtes Rücklicht?

Ich habe vor zwei Tagen beim wenden meines Autos eine Mauer touchiert. Das rechte Rücklicht ist dabei leider kaputtgegangen.
Kann ich dies bei der Versicherung melden oder habe ich Pech gehabt und muss die Reparatur komplett selbst zahlen? Die Versicherung läuft über meinen Vater, Teilkasko mit 150 SB und Vollkasko mit 300 SB.

Scheinwerfer und Rücklichter werden von jeder anständigen Kfz-Vers. über die Teilkasko (Glasbruch) abgerechnet.

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,
Im Rahmen der Teilkaskoversicherung ist Glasbruch (auch Kunststoff)
mit versichert.Allerdings weiß ich nicht genau, ob die Kosten für die Reparatur die Selbstbeteiligung übersteigen.
Eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes erfolgt nicht.
Viele Grüße
Sunshine

Zur TK wird Glas bezahlt, also die Rücklichtabdeckung oder wenn es das Teil nicht einzeln gibt, dann die ganze Leuchte. - Zur VK gehts auch, lohnt aber wegen der Hochstufung eventuell nur dann wenn wenn auch Blöechteile beschädigt sind.

Hört sich nach einem Teilkaskoschaden an, womit Sie sicherlich eine SB von 150 € haben.