Zahlt eine versicherung getrennt schadenersatz

hi
ich hatte abfang september einen motorrad unfall
mir wurde die vorfahrt genommen .krankenhaus und not op wegen geplatztem hoden.
habe die sache einem anwalt übergeben sie hatte mich montag angerufen und mitgeteilt das die gegnerische versicherung den fall jetzt bearbeitet hatte jetzt auch geldeingang auf meinem konto entspricht fast der summe des gutachtens vom motorrad habe das meiner anwältin mitgeteilt und die meinte das wird wahrscheinlich mit schmerzensgeld sein auf meinem konto stand aber nur schadenersatz ich finde die summe etwas wenig deswegen meine frage ob die versicherung erst mal nen teil bezahlt hat da meine anwältin mit klage gedroht hatte wenn nicht bald etwas passiert .
möchte ja nicht gierig sein aber es waren höllische schmerzen und 3 stunden not op und wenn ein schleudertrauma mit ca.600€ verrechnet wird was ist dann wohl nen hoden wert .
Danke schon mal vorraus

Hallo Yako,

kann man natürlich als Aussenstehender schlecht sagen. Zum einem müsste es ja eine Abrechnung von der Versicherung für die Teilleistungen, mögliche Teilleistungen geben. Die müsste Deine Anwältin haben. Sonst halten sich Versicherungen mit dem Schmerzensgeld züruck, gerade wenn darüber gestritten wird.

Viele Grüße

Charly

Hallo jak0,
leider schreibst Du nciht, welchen Betrag man Dir überwiesen hat. Üblicherweise sind die Sachschäden weit weniger problematisch, als ein Schmerzensgeld, weshalb oftmals zunächst der Sachschaden beglichen wird und danne rst ein schmerzensgeld. Zur Höhe kannst Du Dich schon mal selbst auf http://www.schmerzensgeld.info/default.aspx informieren. Merh als 600,- EUR ist Deine Verletzung in jedem Fall wert. Keine Frage!
Ich denke mal, dass Dir Deine Anwältin - wie üblich - den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung auch weiter geleitet hat. Daraus kannst Du dann ja ersehen, welcher Betrag nun für was bezahalt wurde.
Viele Grüße!
Olli

Hallo jakO,

Schadenersatz ist der Allgemeinbegriff. Es sollte jedoch bei deiner anwältin ein schreiben vorliegen in welchem die zahlung aufgelistet ist. z. B. Fahrzeugschaden EUR …, Nutzungsauzsfall EUR …, Helm-Kleidung EUR …, Schmerzensgeld EUR …
das in rede stehende schmerzensgeld ca EUR 600,- ist für deine Verletzung, sei mir bitte nicht böse… der absolute witz.

wichtig ist das anwaltlicherseits dein personenschaden konkret aufgeführt ist, dass die behandelnden ärzte angegeben sind, also krankenhaus, orthopäde, hausarzt usw. eine entbindungserklärung gegenüber dem versicherer muß abgegeben sein. dieser holt dann die atteste ein, kopie davon gehen an den anwalt …

die anwältin soll nicht nachlassen und zum schmerzensgeld erheblich mehr fordern z.b. in hacks-ring- böhm (schmerzensgeldtabelle) nachlesen.

zur klage - nicht zu gierig sein- die kosten orientieren sich am streitwert. ohne rechtsschutz bleibt, wenn die klage verloren wird, ein nicht unerhebliches kostenrisiko.

ich würde event. einen anwaltswechsel in betracht ziehen !!!

grüße, und viel glück Hook