Zuverdienst zu voller Erwerbsminderungsrente

Hallo zusammen,

Bei voller Erwerbsminderungsrente darf man meines Wissens anrechnungsfrei 400,- nebenbei verdienen.

Hierzu meine Fragen:

Handelt es sich bei den 400,- Euro um den Betrag nach Abzug etwaiger Werbungskosten, und damit zusammenhängend, um den Brutto- oder Nettobetrag ?

Handelt es sich um den Durchschnittsverdienst pro Monat?
Ist es also möglich, z.B. in einem Monat 600,- zu verdienen und im nächsten 200,- ?
Oder anders formuliert: Geht es im Prinzip um 4800 Euro/Jahr ?

Wer überprüft das alles und wie?
Welche Belege müsste ich bei selbstständiger Tätigkeit bei wem vorlegen?

Besten Dank schonmal für eure Antworten!

Gruß
Scarlatti

Hallo,

da sollte man den Rentenzahler fragen!

E.

Es gibt (noch) keinen Rentenzahler.
Ich versuche nur, mich im Vorfeld zu informieren, um entsprechend planen zu können.
Gruß
Scarlatti

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Hallo zusammen,

Hallo alleine,

Bei voller Erwerbsminderungsrente darf man meines Wissens
anrechnungsfrei 400,- nebenbei verdienen.

Richtig.

Hierzu meine Fragen:

Handelt es sich bei den 400,- Euro um den Betrag nach Abzug
etwaiger Werbungskosten, und damit zusammenhängend, um den
Brutto- oder Nettobetrag ?

Die 400 Euro ergeben sich bei Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit nach Abzug der Werbungskosten. Angesetzt wird der Gewinn aus der Selbständigkeit vor Steuern.

Handelt es sich um den Durchschnittsverdienst pro Monat?
Ist es also möglich, z.B. in einem Monat 600,- zu verdienen
und im nächsten 200,- ?
Oder anders formuliert: Geht es im Prinzip um 4800 Euro/Jahr ?

Sowohl als auch. Grundsätzlich gelten 4.800 im Jahr, wenn die selbständige Tätigkeit auch das ganze Jahr hindurch ausgeübt wurde. Also drei Mal im Jahr eine selbständige Tätigkeit ausüben und dabei 1.600 Euro verdienen, das geht nicht.

Aber es gibt ja auch ein zulässiges Überschreiten von zwei Malen im Jahr, in denen 800 Euro erzielt werden können. Und da wird’s schwieriger:

Bleibt man unter 4.800 Euro im Jahr, ist das kein Problem. Liegt man drüber, muss man nachweisen, dass man nur zwei Mal im Jahr, also nur an zwei Monaten, mehr als 400 Euro verdient hat. Ist dies nicht der Fall, es wurden also z.B. durchgehend 300 Euro verdient, in vier Monaten aber 600 Euro, dann ziehen die Hinzuverdienstregelungen, d.h. die Rente wird nur als 3/4-, 1/2- oder 1/4-Teilrente gezahlt.

Irgendwann wird sich der RV-Träger aber auch bei höheren Verdiensten fragen, ob die Einsatzfähigkeit von bis zu drei Stunden noch gegeben ist …

Wer überprüft das alles und wie?
Welche Belege müsste ich bei selbstständiger Tätigkeit bei wem
vorlegen?

Das überprüft der RV-Träger, ist ja klar. Bei Beginn der Rente und der Angabe, dass eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, wird der Einkommensteuerbescheid des Vorjahres verlangt. Gibt der Versicherte dann an, dass er den Umfang der Tätigkeit herabsetzen wird, wird eine Gewinn- und Verlustrechnung und/ oder eine Prognose angefordert. Letzteres gilt auch bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit während des Rentenbezuges.

Die Rente wird dann als Vollrente oder Teilrente festgesetzt. Im Jahr muss der Selbständige dann den Einkommensteuerbescheid vorlegen. Liegt der Gewinn vor Steuern bei unter 4.800 Euro ist alles in Butter. Liegt er drüber, muss der Versicherte - siehe oben - nachweisen, dass er nur zwei Mal über 400 Euro lag, in den verbleibenden 10 Monaten darunter. Hierfür werden dann monatliche Gewinn- und Verlustrechnungen eingefordert.

Ergeben sich Überschreitungen oder unzulässige Überschreitungen, wird die Rente rückwirkend neu ermittelt; die Überzahlung muss der Versicherte dann zurückzahlen.

Das Beste dürfte also sein, die selbständige Tätigkeit so zu steuern, dass der Gewinn vor Steuern monatlich bis zu 400 Euro und nur zwei Mal im Jahr bis zu 800 Euro beträgt.

Besten Dank schonmal für eure Antworten!

Wenn’s geholfen hat … bitte!

Gruß
Scarlatti

Servus,
Robert

Hallo Robert,

vielen Dank, das hat mir sehr geholfen.
Eine Nachfrage hätte ich aber noch, weil ich nicht weiß, ob ich es richtig verstanden habe:

Aber es gibt ja auch ein zulässiges Überschreiten von zwei
Malen im Jahr, in denen 800 Euro erzielt werden können. Und da
wird’s schwieriger:

Bleibt man unter 4.800 Euro im Jahr, ist das kein Problem.
Liegt man drüber, muss man nachweisen, dass man nur zwei Mal
im Jahr, also nur an zwei Monaten, mehr als 400 Euro verdient
hat. Ist dies nicht der Fall, es wurden also z.B. durchgehend
300 Euro verdient, in vier Monaten aber 600 Euro, dann ziehen
die Hinzuverdienstregelungen, d.h. die Rente wird nur als
3/4-, 1/2- oder 1/4-Teilrente gezahlt.

Es ginge also schon, 2 mal im Jahr bis 800,- zu verdienen und insgesamt anrechnungsfrei auf etwas über 4800;- zu kommen?
Also z.B. 10 mal 350,- und 2 mal 700,- = 4900,- / Jahr ?

Irgendwann wird sich der RV-Träger aber auch bei höheren
Verdiensten fragen, ob die Einsatzfähigkeit von bis zu drei
Stunden noch gegeben ist …

400,- kann man doch locker mit 1 - 1,5 Stunden / Tag schaffen?
Wenn man wirklich noch 3 Stunden/Tag arbeiten würde, wäre es ja kaum möglich, so wenig zu verdienen, dass man unter den 400,- bleibt…
Oder hab ich hier nen Denkfehler?

Gruß
Scarlatti

Hallo Robert,

Hallo Scarlatti,

vielen Dank, das hat mir sehr geholfen.
Eine Nachfrage hätte ich aber noch, weil ich nicht weiß, ob
ich es richtig verstanden habe:

Es ginge also schon, 2 mal im Jahr bis 800,- zu verdienen und
insgesamt anrechnungsfrei auf etwas über 4800;- zu kommen?
Also z.B. 10 mal 350,- und 2 mal 700,- = 4900,- / Jahr ?

Ja, das geht. Man muss dann eben durch Gewinn- und Verlustrechnungen nachweisen, genau dies nachweisen. D.h. aus dem Einkommensteuerbescheid ergeben sich 4.900 Euro Gewinn vor Steuern und aus den Nachweisen zehn Monate mit 350 Euro und zwei Monate mit 700 Euro Verdienst.

Irgendwann wird sich der RV-Träger aber auch bei höheren
Verdiensten fragen, ob die Einsatzfähigkeit von bis zu drei
Stunden noch gegeben ist …

400,- kann man doch locker mit 1 - 1,5 Stunden / Tag schaffen?
Wenn man wirklich noch 3 Stunden/Tag arbeiten würde, wäre es
ja kaum möglich, so wenig zu verdienen, dass man unter den
400,- bleibt…
Oder hab ich hier nen Denkfehler?

Nein, hast Du nicht. Ich habe ja auch extra geschrieben „… auch bei höheren Verdiensten fragen …“. Es gibt eben Leute, die nur auf den Verdienst achten, aber die Arbeitseinsatzfähigkeit total vergessen. Dies war eigentlich mehr für den Fall von dauerhaften Verdiensten bei Teilrenten von weit über 400 Euro gedacht. Sorry für etwaige Verwirrungen, waren nicht beabsichtigt. :smile:

Gruß
Scarlatti

Servus,
Robert

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Herzlichen Dank ! (o.w.T.)
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