Hallo zusammen,
Hallo alleine,
Bei voller Erwerbsminderungsrente darf man meines Wissens
anrechnungsfrei 400,- nebenbei verdienen.
Richtig.
Hierzu meine Fragen:
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Handelt es sich bei den 400,- Euro um den Betrag nach Abzug
etwaiger Werbungskosten, und damit zusammenhängend, um den
Brutto- oder Nettobetrag ?
Die 400 Euro ergeben sich bei Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit nach Abzug der Werbungskosten. Angesetzt wird der Gewinn aus der Selbständigkeit vor Steuern.
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Handelt es sich um den Durchschnittsverdienst pro Monat?
Ist es also möglich, z.B. in einem Monat 600,- zu verdienen
und im nächsten 200,- ?
Oder anders formuliert: Geht es im Prinzip um 4800 Euro/Jahr ?
Sowohl als auch. Grundsätzlich gelten 4.800 im Jahr, wenn die selbständige Tätigkeit auch das ganze Jahr hindurch ausgeübt wurde. Also drei Mal im Jahr eine selbständige Tätigkeit ausüben und dabei 1.600 Euro verdienen, das geht nicht.
Aber es gibt ja auch ein zulässiges Überschreiten von zwei Malen im Jahr, in denen 800 Euro erzielt werden können. Und da wird’s schwieriger:
Bleibt man unter 4.800 Euro im Jahr, ist das kein Problem. Liegt man drüber, muss man nachweisen, dass man nur zwei Mal im Jahr, also nur an zwei Monaten, mehr als 400 Euro verdient hat. Ist dies nicht der Fall, es wurden also z.B. durchgehend 300 Euro verdient, in vier Monaten aber 600 Euro, dann ziehen die Hinzuverdienstregelungen, d.h. die Rente wird nur als 3/4-, 1/2- oder 1/4-Teilrente gezahlt.
Irgendwann wird sich der RV-Träger aber auch bei höheren Verdiensten fragen, ob die Einsatzfähigkeit von bis zu drei Stunden noch gegeben ist …
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Wer überprüft das alles und wie?
Welche Belege müsste ich bei selbstständiger Tätigkeit bei wem
vorlegen?
Das überprüft der RV-Träger, ist ja klar. Bei Beginn der Rente und der Angabe, dass eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, wird der Einkommensteuerbescheid des Vorjahres verlangt. Gibt der Versicherte dann an, dass er den Umfang der Tätigkeit herabsetzen wird, wird eine Gewinn- und Verlustrechnung und/ oder eine Prognose angefordert. Letzteres gilt auch bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit während des Rentenbezuges.
Die Rente wird dann als Vollrente oder Teilrente festgesetzt. Im Jahr muss der Selbständige dann den Einkommensteuerbescheid vorlegen. Liegt der Gewinn vor Steuern bei unter 4.800 Euro ist alles in Butter. Liegt er drüber, muss der Versicherte - siehe oben - nachweisen, dass er nur zwei Mal über 400 Euro lag, in den verbleibenden 10 Monaten darunter. Hierfür werden dann monatliche Gewinn- und Verlustrechnungen eingefordert.
Ergeben sich Überschreitungen oder unzulässige Überschreitungen, wird die Rente rückwirkend neu ermittelt; die Überzahlung muss der Versicherte dann zurückzahlen.
Das Beste dürfte also sein, die selbständige Tätigkeit so zu steuern, dass der Gewinn vor Steuern monatlich bis zu 400 Euro und nur zwei Mal im Jahr bis zu 800 Euro beträgt.
Besten Dank schonmal für eure Antworten!
Wenn’s geholfen hat … bitte!
Gruß
Scarlatti
Servus,
Robert