Bank

Liebe/-r Experte/-in,
das Arbeitsamt kann ja herausfinden, ob man ein zweites Bankkonto hat, falls man dies nicht
beim Antrag angegeben hat, aber in den Kontoauszügen an sich haben sie kein
Einblick, sonst würden Sie ja nicht ständig nach den Kontoauszügen fragen, richtig?
Können die von der Arge auch den Kontostand erfahren?
Was ist mit online Banken, wie z.B. Paypal, da gibt es doch keine Möglichkeit
auf Überprüfung, oder?
Oder dürfen die das, wenn in meinen Kontoauszügen Paypal-Einnahmen zu sehen sind.
Beste GRüße
Sven

Hi Sven,

sorry, aber Infos zum Datenschutz habe ich leider nicht. da würde ich (anonym) bei der Bank selbst mal anfragen…

LG
Katja

Wenn ein Anfangsverdacht vorliegt, kann jede staatliche Stelle, die berechtigtes Interesse hat, die Bankdaten und auch die Kontostände abfragen. Auf den Internetkonten würde ich aus Sicherheitsgründen nicht zuviel Geld parken. Im Prinzip haben die Behörden auch hier Einblick, wenn sie die Daten infolge Zahlungen ermitteln können. Die Frage soll Ihnen bloss die Möglichkeit geben die Angaben legal zu machen, denn das Verschweigen des zweiten Kontos und des Kontostandes kann ggf. als strafbare Handlung gesehen werden (Leistungserschleichung). Ich würde also davon abraten, etwas zu verschleiern. Diese Möglichkeit gibt es nur für Leute, die Millionen auf der Seite haben und einen „guten“ Steuerberater

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Hallo,
wie ist das eigentlich, wenn ich mein Bankkonto kündige,
kann man dann überhaupt noch etwas zurückverfolgen z.B. Kontoauszüge, das es überhaupt mal ein altes bzw. neuliches Bankkonto gab und in wie fern?
Beste Grüße und schönen Abend noch :smile:
Sven

Hallo Sven,
ich arbeite in einer italienischen Bank und kann dir deshalb sagen wie es hier in Italien mit den Gesetzten ist, wobei ich vermute dass es in Deutschland nicht anders sein wird. Man kann kontrollieren Wo jemand ein Konto hat, man kann auch dort den Kontostand nachfragen. Die Banken dürfen diesen aber nur nach richterlichen Beschluss aussagen. d.H. falls du Probleme hast und die ARGE mittels richterlichem Beschluss deinen Kontostand nachfragen will kann dies passieren. Bei Onleinkonten wie Paypal funktioniert dies nicht.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Gruss
Stefan

Hallo,
wie ist das eigentlich, wenn ich mein Bankkonto kündige,
kann man dann überhaupt noch etwas zurückverfolgen z.B. Kontoauszüge, das es überhaupt mal ein altes bzw. neuliches Bankkonto gab und in wie fern?
Beste Grüße und schönen Abend noch :smile:
Sven.

Hallo Sven,
grundsätzlich gilt, dass man bei den Angaben hinsichtlich Bezug von Sozialgeldern zur wahrheitsgemäßen Abgabe von Daten verpflichtet ist. Ansonsten begeht man ein Betrugsdelikt. Nachdem es von vordringlichem Interesse des Staates ist, dass keine Sozialleistungen „erschlichen“ werden, sind die Sachbearbeiter angehalten, bei Verdachtsfällen den Angaben auf den Grund zu gehen. Grundsätzlich gilt für alle in Deutschland tätigen Kreditinstitute die Auskunftspflicht bei einer richterlichen Anordnung. Das heisst, dass alle Konten und Buchungen bei entsprechenden Anfragen offengelegt werden. Und zwischenzeitlich stellen die Richter relativ schnell eine solche Anordnung aus, da hier das Interesse der Allgemeinheit im Vordergrund steht. Darüber hinaus gibt der Antragsteller auf Sozialleistungen in der Regel sein Einverständnis zu Auskünften. Damit wird die Bank von der Schweigepflicht, die sowieso nirgends schriftlich geregelt ist, entbunden. Somit empfehle ich dringend, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Strafen sind hoch und die Folgen bei Entdeckung sehr unangenehm.
Viele Grüße

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Ja natürlich, sämtliche Daten von dir und deinen evtl. Konten (ob noch offen oder bereits geschlossen) werden für einen Zeitraum von min. 10 Jahren aufbewahrt.

Die Bankbelege müssen 10 Jahre aufgehoben werden und sind auch so lange noch zugänglich für die Ämter

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ja, aber wenn diese zugänglich sind , wieso werden
dann Kontoauszüge von der Arge verlangt?

ja, aber wenn diese zugänglich sind , wieso werden
dann Kontoauszüge von der Arge verlangt?

weil dazu glaube ich ein begründeter Verdacht und ein Gerichtsbeschluss nötig ist

Hallo Sven,

ich war geschäftlich unterwegs und komme deshalb erst jetzt dazu, Deine Frage zu beantworten.

Bei begründetem Verdacht haben die Mitarbeiter der ARGE die Möglichkeit,in Missbrauchsfällen zu recherchieren.

Seit 2005 können die Arbeitsagentur deshalb auf die Daten der KEZ zugreifen, wenn eigene Ermittlungen keinen Erfolg versprechen. So kann nicht nur jedes Detail über die Konten und Erträge der Leistungsempfänger, sondern auch über die Konten der Personen, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören, in Erfahrung gebracht werden.

Weitergegeben werden die sogenannten Stammdaten, d.h Name, Adresse, Geburtsdatum, Art der Konten und die Freistellungsaufträge sowie die jeweiligen Zinserträge.

Es spielt keine Rolle, ob das Konto bei einer Onlinebank oder einer Filialbank geführt wird. Und nachdem bei Paypal die Buchungen bargeldlos erfolgen, lässt sich das problemlos nachverfolgen.

Sobald die Arge Infos über nicht bekannte Konten und Kontostände hat und der Antragssteller nicht kooperativ ist, kann es ein Gerichtsverfahren geben und dann sind die Banken auskunftspflichtig.

Beste Grüsse

Roland

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Hallo Sven,
dies sind Rechtsfragen, die vor allen Dingen die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen nach dem SozG betreffen. Inwieweit ARGE o.a. Institutionen per Gesetz die Möglichkeit der Einblicknahme haben entzieht sich meiner Kenntnis.
Fakt ist, sie haben keinen Online-Zugriff im klassischen Sinne.
Alles weitere wäre eher mit einem Rechtsexperten zu klären.
Beste Grüße!
Andreas°

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