Beschuldigung: Geld mit EC-Karte entwendet

Guten Tag,
habe hier ein rechtlich ganz interessante Frage. Vielen dank im Vorraus für Antworten !

Die Person A wird beschuldigt von einem Konto, das zwar für gemeinsame Mietzwecke erstellt wurde, aber von Person B erstellt und geführt wurde und somit auch als Kontoinhaber festgelegt ist, mehrmals Geld per EC-Automat entwendet zu haben.

Person A und B wohnten zwar in einer gemeinsamen Wohnung (WG), aber Person A kannte weder die PIN, noch hatte die Person Zugang zur EC-Karte von Person B.

Kann Person A die Person B wegen übler Nachrede, versuchter Betrug o.Ä. zur Rechenschaft ziehen? Wie sieht der rechtmäßige Sachverhalt aus. Ist es nicht so, dass der Kontoinhaber die volle Verantwortung für seine EC-Karte und seine Pin hat?!

Wer muss hier was beweisen, Person A das er nicht abgehoben hat, oder Person B DAS ihm das Geld von Person A entwendet wurde.

Oder kommt es darauf an wer hier wen anklagt !?!?

Hoffe auf Antworten…

Freundliche Grüße

A legt das Geld einfach zurück.

Die Person A wird beschuldigt von einem Konto, das zwar für
gemeinsame Mietzwecke erstellt wurde, aber von Person B
erstellt und geführt wurde und somit auch als Kontoinhaber
festgelegt ist, mehrmals Geld per EC-Automat entwendet zu
haben.
Person A und B wohnten zwar in einer gemeinsamen Wohnung (WG),
aber Person A kannte weder die PIN, noch hatte die Person
Zugang zur EC-Karte von Person B.
Kann Person A die Person B wegen übler Nachrede,

Wenn Person B über Person A diese Tatsache behauptet oder verbreitet, welche geeignet ist Person A verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, ja.

versuchter Betrug o.Ä. zur Rechenschaft ziehen?

Für Betrug fehlt die Vermögensschädigung des A. Denn B unterstellt ja A den Betrug.

Wie sieht der rechtmäßige Sachverhalt aus. Ist es nicht so, dass der :Kontoinhaber die volle Verantwortung für seine EC-Karte und seine Pin hat?!

Klar.

Wer muss hier was beweisen, Person A das er nicht abgehoben
hat, oder Person B DAS ihm das Geld von Person A entwendet
wurde.

Letzteres. B muss den Beweis antreten.

Oder kommt es darauf an wer hier wen anklagt !?!?

B klagt A an wegen Betrugs. B muss den Betrug beweisen.
A klagt B an wegen über Nachrede. A muss den Umstand beweisen.
Oder halt die Variante, die Staatsanwaltschaft klagt jeweils an…
Wenn aber B klagt, A habe die EC-Karte nur entwendet, wäre das ein Diebstahl und kein Betrug.