Guten Tag,
habe hier ein rechtlich ganz interessante Frage. Vielen dank im Vorraus für Antworten !
Die Person A wird beschuldigt von einem Konto, das zwar für gemeinsame Mietzwecke erstellt wurde, aber von Person B erstellt und geführt wurde und somit auch als Kontoinhaber festgelegt ist, mehrmals Geld per EC-Automat entwendet zu haben.
Person A und B wohnten zwar in einer gemeinsamen Wohnung (WG), aber Person A kannte weder die PIN, noch hatte die Person Zugang zur EC-Karte von Person B.
Kann Person A die Person B wegen übler Nachrede, versuchter Betrug o.Ä. zur Rechenschaft ziehen? Wie sieht der rechtmäßige Sachverhalt aus. Ist es nicht so, dass der Kontoinhaber die volle Verantwortung für seine EC-Karte und seine Pin hat?!
Wer muss hier was beweisen, Person A das er nicht abgehoben hat, oder Person B DAS ihm das Geld von Person A entwendet wurde.
Oder kommt es darauf an wer hier wen anklagt !?!?
Hoffe auf Antworten…
Freundliche Grüße