Gelten Schulden in England auch in Deutschland?

Guten Tag,

habe vor einiger Zeit in England gearbeitet und dort auch ein Konto gehabt. Leider habe ich nach meiner Rückkehr nach Deutschland vergessen, dass Konto aufzulösen. Nun, nach fast 1,5 Jahren, ruft eine „Eintreiber-Firma“ aus England bei mir an und verlangt eine Zahlung von 700 Pfund die auf besagtem Konto aufgelaufen seien. Von meiner damaligen Bank bekomme ich nur die Info, dass das Konto nunmehr geschlossen sei. Ich habe allerdings keinerlei Unterlagen über die besagte Forderung und auch die Eintreiber können mir nicht genau sagen, wofür ich zahlen soll…(Kontoführungsgebühren etc) Meine Karte bzw. das Konto an sich habe ich seit dieser Zeit nämlich nicht mehr benutzt. Wo kommen die 700 Pfund her?

Muss ich überhaupt zahlen???

Sehr geehrte Dame,

Verbindlichkeiten bleiben Verbindlichkeiten, egal ob diese im Ausland bestehen oder im Inland. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich verpflichtet sind, diese Forderungen, sollten sie gerechtfertigt sein, auszugleichen haben. Es erscheint mir aber sehr mehrwürdig, dass ein Soll von 700 Pfund besteht, sofern Sie das Konto bei Ihrer Abreise aus England nicht mit einem Minus dort unaufgelöst zurückgelassen haben. Es hätte also sicherlich Sinn, sich ein sogenanntes Forderungskonto zusenden zu lassen, um ersehen zu können, wie es zu den 700 Pfund gekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Sehr geehrter Herr Kutz,

erst mal herzlichen Dank für die Antwort. Ich habe mich auch versucht schlau zu machen und folgendes gefunden: (Zitat)

Ich informierte mich beim Bundesverband der Inkassogesellschaften BDIU nach der Firma RMA. Ich erhielt die verbindliche Mitteilung, dass diese englische Firma
GAR KEINE DEUTSCHE ZULASSUNG BESITZT!

Diese Firma wäre selbst bei gegebenem Auftrag gar nicht zum Forderungseinzug berechtigt! Ausländische Firmen benötigen eine ganz besondere Zulassung nach dem Rechtsberatungsgesetz. OLG Hamm NJW-RR 2000/509 f)

hier der dazugehörige Link: http://www.ciao.de/American_Express_Bank__Test_1824495

Kann das sein? Desweiteren habe ich heute mit veschiedenen Stellen beim Barclay telefoniert, die mir alle keine weitere Auskunft geben konnten.

Finde das alles sehr seltsam.

Vielen, vielen Dank für Ihre Hilfe!

A. Glab

Sehr geehrte Frau Glab,

es ist richtig, dass es für die Inkassounternehmen Zulassungen gibt. Sollte das englische Unternehmen für Deutschland keine Zulassung haben, darf das Unternehmen eigentlich nicht tätig werden. Das ändert aber im Grunde nichts daran, dass evtl. eine Zahlungspflicht besteht, wenn die Forderung berechtigt ist. Das mit der Zulassung ist ein rein aufsichtsrechtliches Problem.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Hallo!

Ich bin kein Rechtsanwalt und kenne mich im internationalen Finanzrecht auch nicht aus, so dass ich hier lediglich nur meine Meinung wieder geben kann.

Ich würde erst mal nichts zahlen. Die „Eintreiberfirma“ sollte schriftlich aufgefordert werden mitzuteilen, aus welchen Posten sich die Forderung zusammensetzt ggfs. wer Auskunftsperson ist.

Inwieweit Forderungen hier in Deutschland durchgesetzt werden können, kann ich nicht sagen, denke jedoch, dass dies nicht möglich ist.

Ich hoffe, dass ich Ihnen ein wenig weitergeholfen konnte.

MfG

André Glowniak

Guten Tag,

insofern Sie das Geld - in welcher Weise auch immer - von Ihrem Konto verfügt haben sind Sie natürlich zur Rückzahlung verpflichtet.

Das Inkasso-Unternehmen sollte die entsprechenden Unterlagen haben, vermutlich hat dieses Unternehmen die Forderung gegen Sie gekauft.

Setzen Sie sich mit dem Unternehmen in Verbindung und lassen Sie sich alle Details nennen. Ggfs. in Dtl. einen Kredit aufnehmen (ca. 1.000 EUR) und dann bezahlen.

Freundliche Grüße!