Inlandsüberweisung bei Mahngebühr

Wenn man eine Mahngebühr innerhalb von 14 Tagen überweisen muss, und man überweist den Betrag am 14 Tag und der Betrag landet aber erst am 15-16 Tag auf dem Konto des Rechnungsstellers ist es dann noch fristgerecht und gültig?

Vielen Dank!

hey,

schau mal, ist ganz gut erklärt:

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/forderu…

gelernt: zur wahrung der frist genügt die einreichung bei der bank.
problem: ist formuliert, es muss „innerhalb von 14 tagen eingegangen sein“ sollte es am 14. tag auf dem konto erscheinen.

Hallo!

In Deinem Link steht das aber ganz anders:

„…Fazit…Es reicht nicht mehr aus, eine Überweisung „auf den letzten Drücker“ bei der Bank in Auftrag zu geben, um eine Rechnung fristgerecht zu bezahlen! Um Verzugszinsen und andere Verzugsfolgen zu vermeiden, muss der Geldbetrag vor Ablauf der Fälligkeit auf dem Konto des Gläubigers eingegangen sein.

Gruß

Derschwede77

da stehen verschiedene auslegungen, einerseits gesetzestexte, andererseits andere vorgaben und gerichtsurteile - generell würde ich aber bei solchen dingen nie auf den letzten drücker zahlen!