Zunächst einmal steht das so in den Sparkassengesetz nicht,
sondern da geht es um die Bereitstellung von geld- und
kreditwirtschaftlichen Leistungen bzw. Bereitstellung von
Geldanlagemöglichkeiten und Versorgung mit Krediten (je nach
Formulierung im jeweiligen Landesegsetz.
Ja, stimmt, aber die Möglichkeit der Geldabholung gehört für mich zu geld- und kreditwirtschaftlichen Möglichkeiten. Sag ja auch, das entscheiden im Zweifelsfall die Gerichte, wenn es denn zu einem Rechtsstreit kommen sollte.
Auf der Basis zu argumentieren, die Sparkassen müßten ihre
Geldautomaten für Kunden der Konkurrenz bereitstellen, ist
schon ziemlich schräg. Schließlich stellen die Sparkassen die
gewünschten Dienstleistungen bereit – und zwar ihren Kunden.
Seh ich auch so das Eigentumsrecht ginge für mich auch klar vor. Es sind Automaten der Sparkasse, also können se damit machen was se wollen, im Zweifelsfall jedem den Zugang verweigern, außer ihren eigenen Kunden. Schließlich haben sie die bezahltund zahlen die Betriebskosten dafür.
Was die ein oder andere Direktbank gemacht hat, ist nach
deutschen Recht nicht möglich, nämlich der Abschluß eines
Vertrages zu Lasten Dritter. D.h. unabhängig davon, was man
seinen Kunden versprochen hat: die Sparkassen muß das nicht
interessieren. Das ist eine Sache zwischen Direktbank und
Kunde.
Stimmt ja so nicht ganz, die Direktbank zahlt ja die 1,80€ an die Sparkasse für die Automatennutzung, dass das nicht kostendeckend ist interessiert die Direktbank ja erstmal nicht. Die Versuchen bloß ne Abkommenslücke zwischen Sparkassen und VISA auszunutzen.
Nicht die feine Art, aber irgendwann mußte ja jemand drauf kommen.
Ob das dann wirklich als Vertrag zu Lasten Dritter ausgelegt würde, bliebe abzuwarten. Bin aber auch kein Jurist.
Ist es unbedingt der Fehler der Direktbank, dass die Sparkasse mit Visa ein Abkommen/Vertrag hat, der die Kosten für die Transaktion am Geldautomat nicht trägt?
Visa schreibt vor, daß die Zahlung max. rd. € 1,80 kosten
darf. Die Gebühr übernimmt die Direktbank und wirbt dann
damit, daß der Kunde deutschlandweit kostenlos mit der
VISA-Karte Bargeld zapfen kann. Bei der Maestro-Karte kann der
Automatenbetreiber selbst festlegen, was dann natürlich
kostendeckend passiert (€ 3-10).
Danke, die Info speicher ich mir ab, wußte ich so halt auch noch nicht, ist aber gut zu wissen.
Scheinst ja mehr drin zu sein als ich, wie verhält sich denn VISA in der Sache, für die geht es ja auch um was, nämlich um Umsätze mit ihrer Karte?