Kreditkarte als Sicherheit, dann verloren

Hallol,
Wenn man eine Kreditkarte als Sicherheit hinterlegt, etwa bei einer Autovermietung, und die Karte geht in der Zwischenzeit verloren (gestohlen oder sonstwas) und wird daher gesperrt, kann dann die Gesellschaft trotzdem ihr Geld abbuchen?
Danke f Antworten Antal

Guten Morgen,

Wenn man eine Kreditkarte als Sicherheit hinterlegt, etwa bei
einer Autovermietung, und die Karte geht in der Zwischenzeit
verloren (gestohlen oder sonstwas) und wird daher gesperrt,
kann dann die Gesellschaft trotzdem ihr Geld abbuchen?

nein. Eine gesperrte Karte kann nicht mehr belastet werden.

Benni

Hallo,

Wenn man eine Kreditkarte als Sicherheit hinterlegt, etwa bei
einer Autovermietung, …

Ich nehme mal an, nicht die Karte selbst, sondern eine Kartenzahlung.

und die Karte geht in der Zwischenzeit
verloren (gestohlen oder sonstwas) und wird daher gesperrt,
kann dann die Gesellschaft trotzdem ihr Geld abbuchen?

Das hängt davon ab, mit welchem Belegdatum die Zahlung eingereicht wird. Hat man bei Hinterlegung der Sicherheit einen Zahlungsbeleg unterschrieben, dessen Belegdatum vor dem Sperrdatum liegt, wird der Umsatz dem Kartenkonto i.d.R. noch belastet. Liegt das Belegdatum dahinter, dann nicht.

Das ist zummindest die Handhabung, die ich von Prozessoren kenne.

Grüße
Sebastian

Konkreter Fall
Konkreter Fall, Sebastian,

Ich nehme mal an, nicht die Karte selbst, sondern eine
Kartenzahlung.

richtig, war falsch ausgedrückt von mir, leider.

Mir selbst passiert: Ein Fahrzeug in Südafrika gemietet, mit Kreditkarte die Kaution gedeckt.

Zwei Wochen rumgefahren, soweit alles o.k., nur am vorletzten Tag ist die Kreditkarte weg, wird sofort telefonisch gesperrt. Mein Bargeld reicht noch locker bis nachhause.

Auto abgegeben, vollgetankt, alles ok., Nach einiger Zeit erhalte ich eine Schadensmeldung/Nachforderung, da sei an einem Scheinwerfer ein Sprung oder sowas gewesen, außerdem hätten sie noch 8 Liter nachtanken müssen.

Abgesehen davon, daß man jetzt einen Aufstand hätte machen können mit Zeuge für´s betanken und letztem Tankbeleg (so noch vorhanden, die Kreditkartenorganisation hat diesen Betrag an mich bealstet. Und alles wurde bezahlt.

Ging das denn da noch, war das zahlen insofern rechtens/zulässig, als die Karte ja inzwischen gesperrt gewesen war?

Gruß Antal

Hallo,

Ein Fahrzeug in Südafrika gemietet, mit
Kreditkarte die Kaution gedeckt.

Also Belastungsbeleg unterschrieben, Belegdatum ist das Datum der Anmietung.

Zwei Wochen rumgefahren, soweit alles o.k., nur am vorletzten
Tag ist die Kreditkarte weg, wird sofort telefonisch gesperrt.

Datum des Verlustes und der Sperrung als ca. 12 Tage später als das des Belastungsbelegs.

… die Kreditkartenorganisation hat diesen Betrag an
mich bealstet. Und alles wurde bezahlt.

Klar, weil das Belegdatum vor dem Sperrdatum lag.

Ging das denn da noch, war das zahlen insofern
rechtens/zulässig, als die Karte ja inzwischen gesperrt
gewesen war?

Klar, der Zahlungsbeleg datierte ja vor der Sperre, genauer gesagt, vor dem Zeitpunkt des Kartenverlustes, und der Beleg war unbestritten vom Karteninhaber unterschrieben.

Wie schon in meiner ersten Antwort geschrieben:
Belegdatum vor Verlust- bzw. Sperrdatum -> wird belastet.
Belegdatum nach Verlust- bzw. Sperrdatum -> wird nicht belastet.

Das Problem ist ja, dass bei einer Sperrung oft noch Umsätze des Karteninhabers selbst „unterwegs“ sind, und die müssen natürlich korrekt verarbeitet werden.

Sonst würden bei einem Verlust der Karte am letzten Urlaubstag ja alle vor der Sperrung liegenden Umsätze aus dem Urlaub, die bis dahin noch nicht eingereicht wurden, zurückgewiesen.

Es ist ja auch heute noch vielfach so, dass Kartenumsätze mit einiger Verzögerung bei den Kreditkartenunternehmen bzw. beim Herausgeber der Karte bzw. seinem Prozessor landen, nicht überall funktioniert das elektronisch und nahezu in Echtzeit. Daher ist es unmöglich, bei einer Sperre einfach gar keine Belastungen mehr zu buchen, sondern man muss nach Belegdatum und Verlust-/Sperrdatum separieren.

Und die nachweislich vom Karteninhaber vorgenommenen Verfügungen werden sowieso auf jeden Fall belastet.

Grüße
Sebastian

Hallo Benni,

nein. Eine gesperrte Karte kann nicht mehr belastet werden.

Woher nimmst Du diese Erkenntnis?

Sie kann natürlich belastet werden und wird das auch, wenn nämlich das Belegdatum des Umsatzes vor dem Verlust- bzw. Sperrdatum liegt.

Sonst würden ja alle vom Karteninhaber vor dem Verlust getätigten Umsätze zurückgewiesen werden, die erst nach der Sperrung eingereicht werde.

Grüße
Sebastian

Hallo,

Sie kann natürlich belastet werden und wird das auch, wenn
nämlich das Belegdatum des Umsatzes vor dem Verlust- bzw.
Sperrdatum liegt.

natürlich. Nur war dies im konkreten Fall nicht die Frage. Der Fragesteller sprach von einer Sicherheitshinterlegung, ähnlich wie bei Hotels. Da wird nichts belastet. Das dient nur der Identifikation und ggf. der Bonitätsprüfng des Kunden. Sollte der sich aus dem Staub machen, könnte die Karte belastet werden, weil man normalerweise eine Blankounterschrift geliefert hat. Die Belastung wird aber dann normalerweise mit einem späteren Belegdatum geschehen. Da wäre die Karte dann aber bereits gesperrt.

Benni

Hallo,

Sie kann natürlich belastet werden und wird das auch, wenn
nämlich das Belegdatum des Umsatzes vor dem Verlust- bzw.
Sperrdatum liegt.

Der
Fragesteller sprach von einer Sicherheitshinterlegung, ähnlich
wie bei Hotels. Da wird nichts belastet.

Belastet nicht, aber in vielen, wenn nicht sogar in den meisten Fällen wird eine Autorisierung über den Sicherheitsbetrag durchgeführt, also Authorization without Presentation (Belastung).

Das dient nur der
Identifikation und ggf. der Bonitätsprüfng des Kunden.

Und der Autorisierung des Sicherheitsbetrages. Die Hinterlegung der Kartennummer alleine nutzt der Autovermietung nichts, wenn sie nachher keine Genehmigung für den Betrag bekommt, z.B. weil das Limit ausgeschöpft ist.

Sollte
der sich aus dem Staub machen, könnte die Karte belastet
werden, weil man normalerweise eine Blankounterschrift
geliefert hat.

Wie gesagt, sehr riskant für die Autovermietung, wenn sie sich keine Genehmigung holt. Und wenn sie das tut, dann mit dem Datum der Belegunterschrift.

Die Belastung wird aber dann normalerweise mit
einem späteren Belegdatum geschehen.

Wenn vorher eine Autorisierung stattgefunden hat, wird die Belastung auf jeden Fall gebucht, selbst wenn die Karte mittlerweile gesperrt ist und das Belastungsdatum nach dem Sperrdatum liegt, da ja eine Genehmigung von vor dem Sperrdatum vorliegt. Die Genehmigungsnummer wird in der Presentation mitgeliefert (nun ja, nicht immer, aber sie sollte), und anhand dieser Nummer stellt der Prozessor fest, dass eine Genehmigung erteilt war, dann zahlt er aus und belastet auch die Karte.

Es kann durchaus sein, dass manche Autovermietungen und Hotels sich nur die Kartennummer geben lassen und nichts autorisieren lassen, dann können sie in der Tat nach der Sperrung der Karte nichts mehr belasten. Aus diesem Grund ist das nicht besonders schlau.

Leicht off topic: Es treffen beim Prozessor zahlreiche Autorisierungen ein (die das noch verfügbare Limit reduzieren), und nicht für alle erfolgt auch eine Belastung. Daher müssen bei der Verarbeitung der Presentations dann die zugehörigen Autorisierungen wieder herausgenommen werden, damit das Limit nicht doppelt belastet wird, die noch nicht präsentierten Autorisierungen müssen drin bleiben. Normalerweise geschieht das anhand der Autorisierungsnummer, aber manchmal wird die nicht mitgeliefert, obwohl eine Autorisierung stattgefunden hat, und dann müssen Authorizations und Presentations einander zugeordnet werden anhand es Datums, des Betrags, der Merchant-ID usw. usw., und das grenzt manchmal an Hellseherei, eine sehr aufwändige Geschichte.

Grüße
Sebastian