Lastschriftsperre abgelehnt

Hallo,

ich habe bei meiner Bank (Postbank Köln) eine Lastschriftsperre beantragt, sodass Geld nur noch per Kartenverfügung oder Überweisung mein Konto verlassen kann.

Das Ganze hatte ich benatragt, nachdem ich darüber im Internet gelesen hatte. Wo, das weiß ich nicht mehr.

Die Bank hat das jedenfalls jetzt abgelehnt - das sei zu hoher Arbeitsaufwand, weil dann jede Buchung einzeln überprüft werden müsste. Meiner Meinung nach eine schwachsinnige Ausrede, da man meinem Konto in der EDV ja nur ein entsprechendes Attribut zuordnen müsste - aber vielleicht ist die EDV-Abteilung der Postbank einfach unfähig.

Die Frage, die sich mir nun stellt: Hat man einen rechtlichen Anspruch auf eine solche Lastschriftensperre? Kann die Bank den Antrag einfach so ablehnen? Kann sie mir verbieten, die Kontrolle über mein Konto zu 100% auszuüben?

Vielleicht weiß ja einer weiter oder kann mir sagen, in welchem Gesetz sowas geregelt ist.

Vielen Dank schonmal im Voraus für eine Antwort.

Lucas Sichardt

Hallo,

ich habe bei meiner Bank (Postbank Köln) eine
Lastschriftsperre beantragt, sodass Geld nur noch per
Kartenverfügung oder Überweisung mein Konto verlassen kann.

Die Bank hat das jedenfalls jetzt abgelehnt - das sei zu hoher
Arbeitsaufwand, weil dann jede Buchung einzeln überprüft
werden müsste. Meiner Meinung nach eine schwachsinnige
Ausrede, da man meinem Konto in der EDV ja nur ein
entsprechendes Attribut zuordnen müsste - aber vielleicht ist
die EDV-Abteilung der Postbank einfach unfähig.

Die Frage, die sich mir nun stellt: Hat man einen rechtlichen
Anspruch auf eine solche Lastschriftensperre? Kann die Bank
den Antrag einfach so ablehnen? Kann sie mir verbieten, die
Kontrolle über mein Konto zu 100% auszuüben?

Vielleicht weiß ja einer weiter oder kann mir sagen, in
welchem Gesetz sowas geregelt ist.

Vielen Dank schonmal im Voraus für eine Antwort.

Lucas Sichardt

Hallo!
Bei der Kontoeröffnung haben Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die AGB der Postbank akzeptiert und unterschrieben.
Hier sind alle Leistungen der Bank geregelt.

Da man nicht ohne weiteres alle Lastschriften sperren kann, müsste man von Hand jede einzelne Buchung überprüfen. Da dieser Aufwand nicht umgesetzt werden kann, liegt es an Ihnen als Kunde, Ihr Konto zu überprüfen.

  1. Möglichkeit: Wenn Sie niemanden die Erlaubnis zur Abbuchung erteilen, darf auch niemand abbuchen.
  2. Möglichkeit: Sollte es trotzdem jemand versuchen, können Sie diese Lastschrift ohne Angabe von Gründen zurückgeben.

Da Sie sowieso lt. AGB dazu verpflichtet sind, Ihre Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren, ist es nicht zuviel verlangt, auf die Lastschriftabbuchungen zu achten und ggf. zu wiedersprechen.

Das Verhalten der Bank ist also absolut in Ordnung.
Rechtlicher Anspruch? Nein!
100%ige Kontrolle: Ja, nämlich durch Sie selbst!

Grüße
Deli

Hi,

Die Frage, die sich mir nun stellt: Hat man einen rechtlichen
Anspruch auf eine solche Lastschriftensperre? Kann die Bank
den Antrag einfach so ablehnen? Kann sie mir verbieten, die
Kontrolle über mein Konto zu 100% auszuüben?

Du hast einen rechtlichen Anspruch der Lastschrift innerhalb von 6 Wochen zu wiedersprechen, einen Anspruch das Konto gegen eben diese zu sperren besteht meines Erachtens nicht. Würd ich eher unter der Kategorie Service einordnen. Und auch dann würde ich dies als Mitarbeiter nur tun wenn in irgendeiner Art und Weise ein grober Mißbrauch deines Kontos von Dritten vorliegt, da der Arbeitsaufwand schon nicht unerheblich sein kann.

Aber warum willst du sowas überhaupt machen? Einfach nur so? Dann hätte ich das als Mitarbeiter der Postbank auch nicht getan!

MFG
Marcel

Hi

ich habe bei meiner Bank (Postbank Köln) eine
Lastschriftsperre beantragt, sodass Geld nur noch per
Kartenverfügung oder Überweisung mein Konto verlassen kann.

Wozu soll das gut sein?

Das Ganze hatte ich benatragt, nachdem ich darüber im Internet
gelesen hatte. Wo, das weiß ich nicht mehr.

Wäre aber interessant nachzulesen, was Du da tatsächlich gelesen hast.

Ausrede, da man meinem Konto in der EDV ja nur ein
entsprechendes Attribut zuordnen müsste - aber vielleicht ist
die EDV-Abteilung der Postbank einfach unfähig.

Ist Dir eigentlich klar, wie komplex und vernetzt EDV-Programme von großen Firmen sind?
Einfach mal was dazufügen, ist da nicht.

Die Frage, die sich mir nun stellt: Hat man einen rechtlichen
Anspruch auf eine solche Lastschriftensperre?

Also rechtlichen Anspruch gibt es darauf mit Sicherheit nicht.

Kann die Bank
den Antrag einfach so ablehnen? Kann sie mir verbieten, die
Kontrolle über mein Konto zu 100% auszuüben?

???
Die Kontrolle über Dein Konto hast Du ja zu 100 %, indem Du die Kontoauszüge regelmäßig kontrollierst.

Vielleicht weiß ja einer weiter oder kann mir sagen, in
welchem Gesetz sowas geregelt ist.

Mich würde wirklich sehr interessieren wo und was Du über eine sogenannte Lastschriftsperre gelesen hast.
Eine Antwort wäre mit diesem Hintergrundwissen besser möglich.

Gruß
Edith

ich habe bei meiner Bank (Postbank Köln) eine
Lastschriftsperre beantragt, sodass Geld nur noch per
Kartenverfügung oder Überweisung mein Konto verlassen kann.

Freu dich schon mal auf die Kosten die auf dich zukommen, wenn du irgendwo mit Karte und Unterschrift gezahlt hast …

Das Ganze hatte ich benatragt, nachdem ich darüber im Internet
gelesen hatte. Wo, das weiß ich nicht mehr.

Nicht alles was im Internet steht, stimmt auch.

Die Bank hat das jedenfalls jetzt abgelehnt - das sei zu hoher
Arbeitsaufwand, weil dann jede Buchung einzeln überprüft
werden müsste.

stimmt aber

Meiner Meinung nach eine schwachsinnige
Ausrede, da man meinem Konto in der EDV ja nur ein
entsprechendes Attribut zuordnen müsste - aber vielleicht ist
die EDV-Abteilung der Postbank einfach unfähig.

zeigt eigentlich nur dass du keine Ahnung von der Komplexizität einer Banken-IT hast.

Die Frage, die sich mir nun stellt: Hat man einen rechtlichen
Anspruch auf eine solche Lastschriftensperre?

Nein.

Kann die Bank
den Antrag einfach so ablehnen?

Ja.

Kann sie mir verbieten, die
Kontrolle über mein Konto zu 100% auszuüben?

Hast du doch… lass halt alles zurückgeben was nicht passt.
DU bist in der der Prüfpflicht.

Vielleicht weiß ja einer weiter oder kann mir sagen, in
welchem Gesetz sowas geregelt ist.

Es gibt kein Recht auf das was du willst. also auch kein Gesetz.

Vielen Dank schonmal im Voraus für eine Antwort.

Immer gerne

Gruss Ivo

Tja, vielen Dank erstmal für die Antworten - meine Frage ist damit natürlich beantwortet.

Wo ich das gelesen habe? Tja, wenn ich das noch wüsste. Ich war der Meinung, es sei auf einer Seite der Verbraucherzentralen gewesen. Im Artikel ging es um unrechtmäßige Lastschriften, die dadurch zustande kamen, dass jemand in einem Online-Shop einkaufte und per Lastschrift bezahlte. Demzufolge hatte der Mitarbeiter des Onlineshops die Kontonummer des Kunden und hat über diese Daten selbst in anderen Onlineshops bezahlt. Ich hatte die Seite leider nicht mehr finden können - kann also auch nicht hundertprozentig sagen, ob das wirklich eine Verbraucherzentralen-Seite war.

Nur ist das Ganze schon logisch - wenn irgendjemand meine Kontodaten einmal hat, kann er jederzeit über mein Konto bezahlen. Das ginge jedoch nicht mehr, wenn die Lastschriften einfach nicht angenommen würden. In diesem Fall würde ich als Kunde natürlich auf die Möglichkeit der Bezahlung per Lastschrift (auch an der Baumarktkasse) verzichten und meine Rechnungen nur per Überweisung bzw. bar bezahlen.

Was die EDV angeht: Es ist technisch nicht das geringste Problem, eine Lastschriftensperre für ein Konto einzurichten. Diese Funktion nachträglich in ein bestehendes System einzubauen, kann natürlich recht aufwendig sein - aber dann kann ich nur sagen, dass der Fehler beim Aufbau der EDV gemacht wurde.
Zufällig ist mir aber bekannt, dass Banken durchaus Lastschriftsperren verhängen. MÖGLICH ist das also ohne Probleme - wenn auch nicht auf Wunsch des Kunden.
Ich bin ja auch nicht blöd und habe ein „wenig“ Ahnung von EDV-Systemen.

Fazit: Ob sinnvoll oder nicht (das war ja auch nicht die Frage) - die Lastschriftensperre ist von der Bank nicht verpflichtend einzurichten, wenn der Kunde das wünscht (das war die Frage und die wurde auch beantwortet). Vielen Dank für die Auskunft.

Ich wünsche noch einen schönen Sonntag,

Lucas Sichardt

Was die EDV angeht: Es ist technisch nicht das geringste Problem, eine Lastschriftensperre für ein Konto einzurichten.

Hallo,

zum Glück war ich gestern nicht da und konnte auf Dein Ursprungsposting nicht antworten. Hätte ich das gemacht, hätte ich mich über den obigen Ausschnitt sehr geärgert. Das klingt sehr besserwisserisch.

Bleibt noch zu sagen, dass die vier Antworten, die Du erhalten hast, allesamt 100% korrekt sind.

Natürlich überlegt eine Bank, welche IT sie braucht und welche Funktionen Anwendungen haben sollen. Will man an dieser unvorstellbar umfangreichen Architektur etwas ändern, sind mühelos sechsstellige Summen weg. Daher macht das eine Bank dann, wenn sie darin einen Sinn sieht, hauptsächlich aus Marketinggesichtspunkten oder aufgrund regulatorischer Anforderungen (das ist in letzter Zeit ein starker Treiber). Sie macht es bestimmt nicht, weil mal ein Kunde danach fragt.

Bei uns wäre es aufgrund modularen Aufbaus ohne grossen Aufwand möglich, man müsste eine neue Kontensperre einführen und sie definieren (alle Lastschriften manuell zurück), WENN MAN ES WÖLLTE.

Bei anderen Systemen wäre der Eingriff in die Programme weit aufwändiger. Es ist ja auch nicht so, dass eine Bank mit einem Programm arbeitet, sondern mit hunderten, dazu kommen logischerweise gigantische Datenbanken. Alles ist irgendwie vernetzt und die Schnittstellen sind sehr komplex.

Ich habe auch gehört, dass einige Banken das Thema Lastschriftsperre als Service anbieten. Wie die Vorredner aber schon sagten: Der Missbrauch ist gering und wenn doch, kannst Du die Lastschrift ohne Aufwand zurückgeben. Das Prüfen der Auszüge nimmt Dir eh keiner ab.

Letztes Argument: Man kann nicht ohne Weiteres Lastschriften sperren und Kartenverfügungen zulassen, denn diese werden auch als Lastschrift weitergereicht. Es gibt zwar die so genannten Textschlüsselergänzungen, aber eine Abfrage darauf müsste auch erst programmiert werden.

Gruss Hans-Jürgen
***

1 Like

Also davon abgesehen, dass alle Antworten richtig sind, ganz richtig sind Sie dennoch nicht.

Die Sparkassen-Informatik (die einen recht großen Teil der Sparkassen im Westen und Süden) mit Programmen versorgt hat eine solche Lastschriftsperre eingebaut. Im Prinzip arbeitet Sie nicht anders als eine generelle Schecksperre. Diese ist ja auch möglich. Es geht sogar so weit, dass man sogar nur einen bestimmten Betrag, oder ein Betragsfenster (z.B. 25-45 Euro) für Lastschriften „sperren“ kann. Wofür das letztlich wirklich gut sein soll, da bin ich noch nicht hintergekommen.

Diese Sperre ist in 99,9% nicht für den Kunden zugänglich, sondern wird nur durch die Bank benutzt, wenn ein Kunde z.B. Kartenmissbrauch betreibt und der Kundenberater nicht zum 513igsten Mal eine Lastschrift zurückgeben will.

Das Fazit ist:
Die Antwort ist auch hier NEIN, die Begründung lautet zu aufwendig, auch wenn es technisch möglich wäre.

Hallo,

Diese Sperre ist in 99,9% nicht für den Kunden zugänglich,
sondern wird nur durch die Bank benutzt, wenn ein Kunde z.B.
Kartenmissbrauch betreibt und der Kundenberater nicht zum
513igsten Mal eine Lastschrift zurückgeben will.

wenn Du aus den 99,9% 100% machst, wird es richtig. Wir sind hier nämlich wieder einmal beim Thema „Rückgabegründe“. Sofern das Kreditinstitut eine Sperre veranlaßt, laufen die Lastschriften mit „vorgelegt und nicht bezahlt“ zurück. Eine durch den Kunden veranlaßte Lastschriftsperre käme aber einem Widerspruch gegen die Lastschrift gleich und der muß im Einzelfall erklärt werden.

Gruß
Christian

Hallo,

Du hast einen rechtlichen Anspruch der Lastschrift innerhalb
von 6 Wochen zu wiedersprechen,

es handelt sich um ein vertragliches Recht und kein gesetzlich verankertes. Außerdem ist die Widerspruchsfrist deutlich länger: Der Widerspruch kann bis sechs Wochen nach dem Kontoabschluß erklärt werden, der auf die Lastschriftabbuchung folgt, d.h. im Extremfall über ein Jahr nach Buchung.

Gruß
Christian

Hi,

ob es 100% sind, weiss ich nicht. Ich habe mal gehört, dass es KI gibt, wo auch der Kunde eine generelle Lastschriftsperre aussprechen kann. Da gehen dann alle rückgabefähigen Umsätze (ausser POS und POZ) wegen Widerspruchs zurück. Ob das allerdings so stimmt und so funktioniert, weiss ich nicht, ebensowenig, welches Institut das war.

Gruss Hans-Jürgen
***

OT
POZ gibt es seit dem 01.01.07 nicht mehr.

stimmt, war noch so „drin“.

Wer recht hat, gibt einen aus. Ich hätt gern ein Bier…