Hallo,
ich habe bei meiner Bank (Postbank Köln) eine Lastschriftsperre beantragt, sodass Geld nur noch per Kartenverfügung oder Überweisung mein Konto verlassen kann.
Das Ganze hatte ich benatragt, nachdem ich darüber im Internet gelesen hatte. Wo, das weiß ich nicht mehr.
Die Bank hat das jedenfalls jetzt abgelehnt - das sei zu hoher Arbeitsaufwand, weil dann jede Buchung einzeln überprüft werden müsste. Meiner Meinung nach eine schwachsinnige Ausrede, da man meinem Konto in der EDV ja nur ein entsprechendes Attribut zuordnen müsste - aber vielleicht ist die EDV-Abteilung der Postbank einfach unfähig.
Die Frage, die sich mir nun stellt: Hat man einen rechtlichen Anspruch auf eine solche Lastschriftensperre? Kann die Bank den Antrag einfach so ablehnen? Kann sie mir verbieten, die Kontrolle über mein Konto zu 100% auszuüben?
Vielleicht weiß ja einer weiter oder kann mir sagen, in welchem Gesetz sowas geregelt ist.
Vielen Dank schonmal im Voraus für eine Antwort.
Lucas Sichardt