Mahnbescheid trotz bezahlter Rechnung

Hallo,

folgender Fall:

Gläubiger stellt Rechnung. Rechnung wird fällig und nicht bezahlt.
Gläubiger stellt Antrag auf Mahnverfahren beim Amtsgericht.
Schuldner bezahlt Rechnung (ohne Wissen vom Mahnverfahren, da auch keine Mahnungen vorher).
Mahnverfahren wird vom Amtsgericht eingeleitet und Schuldner bekommt Mahnbescheid.

Sind jetzt die Kosten (Gerichtskosten, Gebühr, Auslagen) vom Schuldner zu tragen?

Das heißt: Ist der Stichtag für die Gebühren der Tag, an dem der Schuldner den Mahnbescheid bekommt?
Oder der Tag, an dem der Gläubiger den Mahnbescheid beantragt hat?

Beste Grüße,

Barbara

…habe selbst weiter recherchiert:

Stichtag ist der Tag der Beantragung des Mahnbescheids.

Hallo,
das mußt du bezahlen, denn du warst im Verzug.

Der Gläubiger hatte ja bereits Kosten, auch die Gerichtsverteilerstelle beim Amtsgericht hatte bereits Aufwendungen.
Teile dringend dem Amtsgericht sofort mit das bezahlt wurde, sonst kommt unweigerlich in den nächsten vierzehn Tagen ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid.
Jetzt sind die Kosten noch minimal.

Gruß
acuario

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Hallo,

Teile dringend dem Amtsgericht sofort mit das bezahlt wurde,
sonst kommt unweigerlich in den nächsten vierzehn Tagen ein
Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid.

„unweigerlich“ nicht, da der Vollstreckungsbescheid nicht automatisch verschickt wird sondern gesondert vom Gläubiger beantragt werden muss. Hat der zwischenzeitlich die Zahlung bekommen wird er den VB idR nicht mehr beantragen.

Der VB kann übrigens auch nach einigen Monaten beantragt werden, das muss nicht schon nach 14 Tagen sein.

Gruß
Sue