Hallo,
folgender Fall:
Gläubiger stellt Rechnung. Rechnung wird fällig und nicht bezahlt.
Gläubiger stellt Antrag auf Mahnverfahren beim Amtsgericht.
Schuldner bezahlt Rechnung (ohne Wissen vom Mahnverfahren, da auch keine Mahnungen vorher).
Mahnverfahren wird vom Amtsgericht eingeleitet und Schuldner bekommt Mahnbescheid.
Sind jetzt die Kosten (Gerichtskosten, Gebühr, Auslagen) vom Schuldner zu tragen?
Das heißt: Ist der Stichtag für die Gebühren der Tag, an dem der Schuldner den Mahnbescheid bekommt?
Oder der Tag, an dem der Gläubiger den Mahnbescheid beantragt hat?
Beste Grüße,
Barbara