Hallo und guten Abend,
wenn bereits das Insolvenzverfahren per richterlichen Beschluß erlassen wurde, dann ist die Bank nicht berechtigt dazu. Im Gegenteil, Sie würde sich sogar strafbar machen.
Wenn Ihnen also ein Beschluß des Gerichtes vorliegt und ebenfalls der Insolvenzverwalter bekannt, dann wenden Sie sich umgehend an diesen und fordern Sie über den Insolvenzverwalter das sogenannte P Konto = Pfändungsschutzkonto bei Ihrer Bank ein. Dort stehen Ihnen dann je nach monatl. Nettoeinkommen und Unterhaltpflicht bestimmte Beträge pfändungsfrei monatlich zur Verfügung.
Das P-Konto ist eine Spezialform des Girokontos. Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet auf Wunsch bzw. Antrag des Kunden, ein bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln(Gesetzliche Pflicht ab dem 1.7.2010).
*Basispfändungsschutz über monatlich 985,15€
*Unabhängig von der Art der Einkünfte
*Nicht verbrauchtes Guthaben wird auf den Folgemonat übertragen!
*Erhöhung des Freibetrags bei
o Unterhaltsverpflichtungen
o Kindergeldbezug
o Sonstigem gesundheitlich bedingtem Mehraufwand
* Keine Kontosperrungen mehr möglich!
Wir hoffen wir konnten helfen.
Mit freundlichen Grüssen
Existenzcoach