Mieteinbehalt der Bank

hallo
nachdem meine Hausbank von meinem Gang in die Insolvenz eruhr,wurde mein Konto gesperrt und,was mir sehr wichtig ist,die Miete nicht überwiesen.
Ist dies zulässig ?
Info : Die Bank wird zum Gläubiger wennn das Insolvenzverfahren durch ist.

Viele Grüsse

und

Danke

ja, das ist leider das Recht der Bank, nach dem Gesetz.
Erst wenn man die Insolvenz angemeldet hat, gehört die Bank, falls man Kredite laufen hat, zu den Gläubigern.

Trotzdem, Kopf hoch, denn 6 Jahre sind schnell vorbei, auch wenn man sich das nicht vorstellen kann.

Hallo,

ich gehe mal davon aus, das das Konto nicht bei der Sparkasse ist sondern bei einer der anderen Banken, die es gibt.

Wenn dort noch Beträge offenstehen aus Krediten etc und die Insolvenz eingeleitet ist, bekommt die Bank mit als erstes diese Info und darf berrechtigterweise das Kontosperrung, um eventuelle Gelder die über dem Selbstbehalt liegen einzubehalten.

Denen ist es egal, ob die Miete noch nicht bezahlt sie wollen nur ihr Geld haben.
Und so müssen Sie schauen, das sie das Geld für die Miete ein 2. Mal auftreiben, um nicht ihren Mietvertrag zu gefährden, da auch der Vermieter Auskunft über die Insolvenz erhält.

Viele Grüße
Y.Dosse

Hallo Superbatzi,

wenn Sie auch mit dem Privatvermögen haften, dann darf die Bank das. Parallel können Sie aber beim Arbeitsamt bzw. Sozialamt Arbeitslosengeld, Wohngeld usw. beantragen. Tipp von mir, nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt, der auf Insolvenzrecht spezialisiert ist.

Alles Gute

Hallo,

Ja, darf sie - die Bank weiss aber nicht, dass es sich bei dem einbehaltenen Betrag um die Miete handelt. Bitte sprech die Bank darauf an. Ansonsten bitte den Insolvenzverwalter, sich darum zu kümmern. Es ist ja nicht sinner der Sache, dass Du auf der Strasse landest.

Hallo und guten Abend,

wenn bereits das Insolvenzverfahren per richterlichen Beschluß erlassen wurde, dann ist die Bank nicht berechtigt dazu. Im Gegenteil, Sie würde sich sogar strafbar machen.

Wenn Ihnen also ein Beschluß des Gerichtes vorliegt und ebenfalls der Insolvenzverwalter bekannt, dann wenden Sie sich umgehend an diesen und fordern Sie über den Insolvenzverwalter das sogenannte P Konto = Pfändungsschutzkonto bei Ihrer Bank ein. Dort stehen Ihnen dann je nach monatl. Nettoeinkommen und Unterhaltpflicht bestimmte Beträge pfändungsfrei monatlich zur Verfügung.
Das P-Konto ist eine Spezialform des Girokontos. Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet auf Wunsch bzw. Antrag des Kunden, ein bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln(Gesetzliche Pflicht ab dem 1.7.2010).

*Basispfändungsschutz über monatlich 985,15€
*Unabhängig von der Art der Einkünfte
*Nicht verbrauchtes Guthaben wird auf den Folgemonat übertragen!
*Erhöhung des Freibetrags bei
o Unterhaltsverpflichtungen
o Kindergeldbezug
o Sonstigem gesundheitlich bedingtem Mehraufwand
* Keine Kontosperrungen mehr möglich!

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen
Existenzcoach

ja, ist die richtige vorgehensweise bei der insolvenz. dein treuhänder oder insolvenzverwalter muss das konto oder einzelne beträge freigeben. du darfst das leider nicht mehr ab insolvenzantrag.

Hallo,
leider kann ich darauf keine Antwort geben, weil bei uns das anders gelaufen ist, ich selbst am Anfang des langen Weges bin und noch so viele Fragen habe,
Gruß.

ja das müssen sie sogar. Sie selber müssen innerhalb einiger Tage zum Gericht und einen Freibetrag beantragen (dieser ist festgelegt), sonst geht nichts mehr von Konto.
Gruß

Die Sperrung des Girokontos ist zulässig. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Treuhänder/Insolvenzverwalter und bitten sie um Freigabe des Girokontos aus der Insolvenzmasse. Sofern der Insolvenzverwalter die Freigabe erteilt können Sie über das Konto wieder verfügen. Dennoch kann es sein, dass die Bank aufgrund bestehender Verbindlichkeiten die Geschäftsverbindung nicht mehr fortführen will. Dann hilft nur noch der Gang zu nächsten Sparkasse um dort ein neues Girokonto zu eröffnen, da die Sparkassen eine Selbstverpflichtung eingegangen sind jedem ein Konto zur Verfügung zu stellen. Nicht zu verwechseln mit dem Kontrahierungszwang, dieser gilt nur für Sparbücher.

Mit freundlichen Grüßen
Deka

Hallo,
ja, das kann sie machen und möglicherweise werden noch andere Gläubiger, wenn vorhanden, eine Kontopfändung beantragen.
Da bleibt Dir nur der Gang zu Gericht um dort zu beantragen, dass Dir der unpfändbare Teil Deines Gehaltes ausgezahlt werden muss.
Ist der Antrag bewilligt, kann Du dann damit zur Bank gehen.
Am besten vorher bei Gericht anrufen, welche Unterlagen sie dafür benötigen (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnung, etc.) sonst läuft Du gegf. unötig oft dorthin.
Solltest Du direkt machen, weil auch die Berabeitung bei Gericht ihre Zeit dauert.

Viel Glück

Hi, sorry ich habe keine ahnung, mach doch das konto schnell zu einem P-Konto, dann dürfte auch die bank nicht mehr dahinein pfänden, gehe auf prozesskostenhilfe und verklag die bankbude, ich habe mit diversen banken prozesse laufen - ich finde das inzwischen äußerst amüsant, da immer eine schadensersatzklage und wie in deinem falle parallel auf rufschädigung eine persönliche klage an den verantwortlichen banker ergeht, in puncto miete könnte mann sich aber auch noch härtere klagegründe vorstellen oder direkt über die ortsansässige Presse einen Aufruf starten, wer mit der bankbude ähnliches erlebt hat und dem unkorrekten Banker ein für allemal das handwerklegen bereit wäre, mir juckts direkt in den fingern (meine Presse hatte den Aufruf verweigert, worauf ich eine Todesanzeige schaltete, worin ich den Tod der guten Sitten betrauerte und das Schweigen der Bürger über die unsittlichen Banker beklagte - Traueranzeigen werden redaktionell meist nicht kontrolliert), es haben sich mehrere gemeldet, mit denen ich jetzt beim Rechtsanwalt bin => Sammelklage Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Rufschädigung gegen eine Stadtsparkasse in einem Nachbarort.
aber ich gestehe offen, ich hab keine Ahnung.

hallo
nachdem meine Hausbank von meinem Gang in die Insolvenz
eruhr,wurde mein Konto gesperrt und,was mir sehr wichtig
ist,die Miete nicht überwiesen.
Ist dies zulässig ?
Info : Die Bank wird zum Gläubiger wennn das
Insolvenzverfahren durch ist.

Viele Grüsse

und

Danke

Entschuldige bitte, aber dazu kann ich Dir leider nicht weiterhelfen!
Gruß

Hi,
das war bei mir genauso. Musst Du mit dem Insolvenzverwalter besprechen, vorab das Ganze mit der Bank persönlich bereden. Kann sein, dass sie dann die Mietzahlung freigeben.
Gruß Jens

leider kann ich da nicht weiterhelfen

am besten einen anwalt fragen