Guten Abend,
als BWL-Student beschäftige ich mich grade mit einer Hausarbeit zum Thema Datenschutz. Ein zentraler Punkt ist hier die Aufbewahrung von Überwachungsvideos bei Banken.
Im Internet stehen zu diesem Thema eine Vielzahl von Antworten, von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Einige geben 6 Wochen als Richtlinie aus, nachdem der Kunde den Anspruch auf eine bestimmte Transaktion verloren hat.
Weiß jemand genaueres? Wie sieht es bei Volksbanken bzw. Sparkassen aus? Was ist die Regel?
Vielen Dank für Eure Antworten…